Konsularvertrag und Paragraf hebt sich „gegenseitig auf"?

12. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Blume1990
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Konsularvertrag und Paragraf hebt sich „gegenseitig auf"?

Hallo zusammen,

ich brauche eine Sorgerechtserklärung, die laut § 10 KonsG. von einem/ bei einem Konsularbeamten erfolgen muss. (Beurkundung)

Jetzt habe ich aber mit der deutschen Botschaft in dem jeweiligen Land telefoniert und die sagen: der Konsularvertrag zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land (Asien) verbietet es, die Sorgerechtserklärung zu beurkunden.

Frage.: wenn der § 10 KonsG besagt, die Sorgerechtserklärung muss bei/von einem deutschen Konsularbeamten erfolgen, der Konsularvertrag es aber verbietet. Muss es nicht eine Ausweichlösung geben?

Danke und VG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Blume1990):
Muss es nicht eine Ausweichlösung geben?

Nein.

Im übrigen gibt es ja eine Ausweichlösung ... man verzichtet auf den Konsularbeamten und macht die Erklärung vor den entsprechenden Gremien in DE ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blume1990
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmmm schade.

Danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38354 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das genannte Gesetz regelt quasi im Innenverhältnis, also im Rahmen der Beziehung zum deutschen Staat sowie deren Bürgern die Aufgaben, die es ausführen kann, also die Zuständigkeiten. Mit der Beziehung zum Gastland hat das aber nichts zu tun. Da kann es durchaus abweichende Regelungen geben, denn da haben wir es mit dem Außenverhältnis zu tun, das ist etwas ganz anderes.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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