Kubotan im Bordgepäck

28. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Heinz Becker
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Kubotan im Bordgepäck

Hallo,

Person F hatte auf ihrer Mallorca-Reise einen Kubotan im Handgepäck. Dieser wurde beim Rückflug erkannt und sie wurde diesbezüglich von der spanischen Polizei befragt. Weder in Deutschland noch Spanien gilt ein Kubotan als verboten, was aber im Bereich der Luftfahrtsicherheit scheinbar anders gesehen wird.

Welches Verhalten würdet ihr Person F empfehlen?

Sofort Anwalt für Strafrecht aufsuchen?

Erstmal abwarten was von behördlicher Seite auf sie zukommt?

Mit welcher Strafe ist bei ihr zu rechnen? Sie ist nicht vorbestraft und Bezieher von Bürgergeld.

Vielen Dank im voraus für etwaige Antworten

Heinz

-- Editiert von Moderator topic am 28. Oktober 2024 18:08

-- Thema wurde verschoben am 28. Oktober 2024 18:08

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34765 Beiträge, 5957x hilfreich)

Ich habe erst googlen müssen, was das ist und dabei innerhalb von < 1 sec. gelesen, dass so ein Teil zwar keine Waffe nach WaffG ist, aber idR im Handgepäck im Flugzeug nicht zulässig ist und im Reisegepäck aufgegeben werden sollte.

https://www.bussgeldkatalog.net/kubotan-legal/

Zitat (von Heinz Becker):
Welches Verhalten würdet ihr Person F empfehlen?
Kommt drauf an, was die spanische Polizei gefragt hat.
Zitat (von Heinz Becker):
Sofort Anwalt für Strafrecht aufsuchen?
Vielleicht.
Zitat (von Heinz Becker):
Erstmal abwarten was von behördlicher Seite auf sie zukommt?
Ja, besser is das.
Zitat (von Heinz Becker):
Mit welcher Strafe ist bei ihr zu rechnen?
Spanisches Recht ist mir nicht bekannt.
Zitat (von Heinz Becker):
Sie ist nicht vorbestraft und Bezieher von Bürgergeld.
Das dürfte im Falle einer strafbaren Handlung irrelevant sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125422 Beiträge, 40488x hilfreich)

Zitat (von Heinz Becker):
Weder in Deutschland noch Spanien gilt ein Kubotan als verboten

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Heinz Becker):
Welches Verhalten würdet ihr Person F empfehlen?

Sofort Anwalt für Strafrecht aufsuchen?

Ist Person F denn mehrmals pro Monat in Spanien?
Ansonsten sollte man eventuell mit den Mitteln der Fernkommunikation arbeiten, das dürfte preiswertere sein, als extra dort hinzufliegen.

Im übrigen sollte man bedenken, das Person F ja schon Aussagen getätigt hat und sich somit schon um Kopf und Kragen geredet haben kann. Da kann dann ein Anwalt mitunter auch nicht mehr viel helfen.



Zitat (von Heinz Becker):
Erstmal abwarten was von behördlicher Seite auf sie zukommt?

Das könnte Person F mit etwas Pech erst bei / nach der Wiedereinreise nach Spanien erfahren. Und dann kann es sehr kompliziert werden, selbst wenn man die Sprache beherrscht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48516 Beiträge, 17109x hilfreich)

Zitat (von Heinz Becker):
was aber im Bereich der Luftfahrtsicherheit scheinbar anders gesehen wird.

Richtig, der fällt unter § 11 Abs. 1 LuftSiG

Zitat (von Heinz Becker):
Welches Verhalten würdet ihr Person F empfehlen?

Was hat denn die spanische Polizei gesagt? Durftest Du nach Hause fliegen? Musstest Du eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Zitat (von Heinz Becker):
Sofort Anwalt für Strafrecht aufsuchen?

Da hier spanisches Strafrecht anzuwenden ist, wäre ein deutscher Anwalt für Strafrecht wenig hilfreich.

Zitat (von Heinz Becker):
Erstmal abwarten was von behördlicher Seite auf sie zukommt?

Würde ich machen.

Zitat (von Heinz Becker):
Mit welcher Strafe ist bei ihr zu rechnen?

Das wird nur jemand mit Erfahrung in spanischem Strafrecht beurteilen können.

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#4
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(706 Beiträge, 469x hilfreich)

Ich verschiebe das mal ins Europarecht - das UF Strafrecht ist für Rechtsprobleme in D gedacht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6545 Beiträge, 1538x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Heinz Becker):
Weder in Deutschland noch Spanien gilt ein Kubotan als verboten

Das ist schlicht falsch.

Für Deutschland ist es richtig. Also ist es zumindest halb richtig.
Zur Rechtslage in Spanien konnte ich ad hoc nichts recherchieren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 193x hilfreich)

interessant wäre halt zu wissen, wie der Fall ausging?
Ich nehme an, dass die spanische Polizei ihr einfach den Kubotan weg genommen hat. Und da sie ja keine Flugzeugentführung geplant hatte bzw jetzt nicht mehr ausführen kann, sie sicherlich auch nicht als Terrorist angesehen wird, hat sich der Fall eigentlich erledigt.

Mir ist mal etwas ähnliches passiert: Ihrgendwo beim Transfer in Dubai, holte der Zoll Messer und Gabel aus meinem Rucksack und fragte, was ich damit vor habe? Ich zuckte natürlich die Schultern und sagte, dass mir das meine Frau sicherlich fürs Essen eingpackt hat.
Die Bestecke landeten daraufhin im Müll und ich setzte meine Reise fort.

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