Hallo,
Person F hatte auf ihrer Mallorca-Reise einen Kubotan im Handgepäck. Dieser wurde beim Rückflug erkannt und sie wurde diesbezüglich von der spanischen Polizei befragt. Weder in Deutschland noch Spanien gilt ein Kubotan als verboten, was aber im Bereich der Luftfahrtsicherheit scheinbar anders gesehen wird.
Welches Verhalten würdet ihr Person F empfehlen?
Sofort Anwalt für Strafrecht aufsuchen?
Erstmal abwarten was von behördlicher Seite auf sie zukommt?
Mit welcher Strafe ist bei ihr zu rechnen? Sie ist nicht vorbestraft und Bezieher von Bürgergeld.
Vielen Dank im voraus für etwaige Antworten
Heinz
-- Editiert von Moderator topic am 28. Oktober 2024 18:08
-- Thema wurde verschoben am 28. Oktober 2024 18:08
Kubotan im Bordgepäck
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich habe erst googlen müssen, was das ist und dabei innerhalb von < 1 sec. gelesen, dass so ein Teil zwar keine Waffe nach WaffG ist, aber idR im Handgepäck im Flugzeug nicht zulässig ist und im Reisegepäck aufgegeben werden sollte.
https://www.bussgeldkatalog.net/kubotan-legal/
Kommt drauf an, was die spanische Polizei gefragt hat.ZitatWelches Verhalten würdet ihr Person F empfehlen? :
Vielleicht.ZitatSofort Anwalt für Strafrecht aufsuchen? :
Ja, besser is das.ZitatErstmal abwarten was von behördlicher Seite auf sie zukommt? :
Spanisches Recht ist mir nicht bekannt.ZitatMit welcher Strafe ist bei ihr zu rechnen? :
Das dürfte im Falle einer strafbaren Handlung irrelevant sein.ZitatSie ist nicht vorbestraft und Bezieher von Bürgergeld. :
ZitatWeder in Deutschland noch Spanien gilt ein Kubotan als verboten :
Das ist schlicht falsch.
ZitatWelches Verhalten würdet ihr Person F empfehlen? :
Sofort Anwalt für Strafrecht aufsuchen?
Ist Person F denn mehrmals pro Monat in Spanien?
Ansonsten sollte man eventuell mit den Mitteln der Fernkommunikation arbeiten, das dürfte preiswertere sein, als extra dort hinzufliegen.
Im übrigen sollte man bedenken, das Person F ja schon Aussagen getätigt hat und sich somit schon um Kopf und Kragen geredet haben kann. Da kann dann ein Anwalt mitunter auch nicht mehr viel helfen.
ZitatErstmal abwarten was von behördlicher Seite auf sie zukommt? :
Das könnte Person F mit etwas Pech erst bei / nach der Wiedereinreise nach Spanien erfahren. Und dann kann es sehr kompliziert werden, selbst wenn man die Sprache beherrscht.
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Zitatwas aber im Bereich der Luftfahrtsicherheit scheinbar anders gesehen wird. :
Richtig, der fällt unter § 11 Abs. 1 LuftSiG
ZitatWelches Verhalten würdet ihr Person F empfehlen? :
Was hat denn die spanische Polizei gesagt? Durftest Du nach Hause fliegen? Musstest Du eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
ZitatSofort Anwalt für Strafrecht aufsuchen? :
Da hier spanisches Strafrecht anzuwenden ist, wäre ein deutscher Anwalt für Strafrecht wenig hilfreich.
ZitatErstmal abwarten was von behördlicher Seite auf sie zukommt? :
Würde ich machen.
ZitatMit welcher Strafe ist bei ihr zu rechnen? :
Das wird nur jemand mit Erfahrung in spanischem Strafrecht beurteilen können.
Ich verschiebe das mal ins Europarecht - das UF Strafrecht ist für Rechtsprobleme in D gedacht.
ZitatZitat (von Heinz Becker): :
Weder in Deutschland noch Spanien gilt ein Kubotan als verboten
Das ist schlicht falsch.
Für Deutschland ist es richtig. Also ist es zumindest halb richtig.
Zur Rechtslage in Spanien konnte ich ad hoc nichts recherchieren.
interessant wäre halt zu wissen, wie der Fall ausging?
Ich nehme an, dass die spanische Polizei ihr einfach den Kubotan weg genommen hat. Und da sie ja keine Flugzeugentführung geplant hatte bzw jetzt nicht mehr ausführen kann, sie sicherlich auch nicht als Terrorist angesehen wird, hat sich der Fall eigentlich erledigt.
Mir ist mal etwas ähnliches passiert: Ihrgendwo beim Transfer in Dubai, holte der Zoll Messer und Gabel aus meinem Rucksack und fragte, was ich damit vor habe? Ich zuckte natürlich die Schultern und sagte, dass mir das meine Frau sicherlich fürs Essen eingpackt hat.
Die Bestecke landeten daraufhin im Müll und ich setzte meine Reise fort.
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