MPU, nun Führerschein in Tschechien

8. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)
MPU, nun Führerschein in Tschechien

Hi !

Ich, bzw. mein Bruder hat ein Problem. Er musste in seinem jugendlichen Leichtsinn ja mit BTM am Steuer fahren.

Vorweg, ich bin da strickt gegen, trinke nicht mal Alkohol... und wenn nur ganz selten, ohne zu fahren *G*. Soviel dazu.

Aber nunja, diese BTM Sache ist jetzt fast 3 Jahre her und er sollte zur MPU, laut Schreiben vom Januar.
Nun war er da, hat ohne Ende Rechnungen bezahlt und der Gutachter hat gesagt, er würde lügen udn ihn nicht durch die MPU gelassen.

Jetzt arbeitet er gerade zufällig in CZ und möchte dort den EU Führerschein machen. Laut vieler vieler Foren, dich ich mal durchforstet habe, soll das mit einem BTM MPU Problem ohne weiteres machbar sein, dass er wieder auto fahren darf, auch hier in Deutschland.

Die Fahrschule in CZ hat gesagt, solange er den Führerschein in Deutschland nicht aus einer Strafsache abgenommen bekommen hat, und aktuell eine Sperre hat, wäre das kein PRoblem. Die Fahrschule weiß von dem MPU Problem und sagte, dass genau das KEIN Problem darstellen würde.

Wie seht ihr das ? Ist es wirklich so, dass er bedenkenlos mit dem Führerschein in DT fahren darf ?

Er wollte sich die 700 € für den Aufbaukurs und die weiteren 700 € für eine erneute MPU sparen, zumal es aus dem Ausland sehr schwierig ist, die MPU zu machen und zu allen Tests zu gehen.

Danke

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33 Antworten
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#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Es ist kein Problem, im Ausland einen Führerschein zu erwerben, eine Fahrerlaubnis für Deutschland erhält man jedoch damit nicht.

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#2
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

Naja, aber der EU Führerschein gilt ja EU-weit, also auch in Deutschland. Man könne damit auch in Deutschland fahren, schreiben sie überall.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Man kann auch in Tschechien nicht die Fahrerlaubnis für Deutschland erwerben. Tschechien hat, wie alle anderen Länder auch, keine Berechtigung, einem Führerscheinbewerber die Erlaubnis zu erteilen, in Deutschland zu fahren.

Aus einem Urteil:

Danach ist der Ausstellerstaat (hier: Tschechien) seither zwingend zur Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine Person verpflichtet, deren Fahrerlaubnis - wie hier - in einem anderen Mitgliedstaat entzogen worden ist (Art. 11 Abs. 4 UAbs. 1 RL 2006/126/EG); die bestandskräftige Versagung einer Fahrerlaubnis ist dem gleichzustellen.



Danach darf Tschechien überhaupt keinen Führerschein ausstellen....andere Länder natürlich auch nicht.

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#4
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

Und warum schreiben dann alle, dass das geht, und der Fahrlehrer in CZ auch, alle ?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
nd warum schreiben dann alle, dass das geht, und der Fahrlehrer in CZ auch, alle ?



Der Fahrlehrer bekommt seine Knete, ihm ist es Schnuppe.
Und wenn der Fahrlehrer dem Prüfling einen 'Führerschein' aushändigt, kann der eigentlich nur gefälscht sein, weil Tschechien keine Führerscheine ausstellen darf, wie oben bereits aufgeführt.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

OVG Lüneburg 12. Senat
Entscheidungsdatum: 11.08.2010
Aktenzeichen: 12 ME 130/10
Dokumenttyp: Beschluss
Quelle:

Normen: EGRL 126/2006 Art 11 Abs 4 S 2, EWGRL 439/91 Art 8 Abs 4, EWGRL 439/91 Art 8 Abs 2,§ 28 Abs 4 S 1 Nr 3 FeV, EGRL 126/2006 Art 13 Abs 2



Nichtanerkennung einer nach dem 19. Januar 2009 im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis
Leitsatz
Nach dem 19. Januar 2009 im Ausland ausgestellte EU-Fahrerlaubnisse berechtigen nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet, wenn zuvor die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden ist (wie Bay. VGH, OVG NRW, VGH Bad.-Württ; a. A.: Hess. VGH, OVG Rh.-Pf., OVG Saarl.).


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

Greift aber nicht, wenn der Wohnsitz in CZ ist, richtig ?

So habe ich das gesehen und gelesen.

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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

quote:
Dennoch ist man mit Wohnsitz im Ausland nicht berechtigt, hier ein Kfz zu führen, wenn ein Entzug, Sperre, Versagung hierzulande vorliegt.


Was hoch streitig ist, wie auch das oben zitierte OVG Lüneburg erkannt hat.

quote:
wie Bay. VGH, OVG NRW, VGH Bad.-Württ; a. A.: Hess. VGH, OVG Rh.-Pf., OVG Saarl. (Anm. des Verf.: VG Hamburg, VG Leipzig, VG Potsdam)


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Was hoch streitig ist, wie auch das oben zitierte OVG Lüneburg erkannt hat.


Unstreitig ist, dass die MPU für die Katz' ist. Es werden Vorbereitungskurse angeboten, in denen man lernt, auf Fragen die richtigen Antworten zu geben. Unstreitig ist auch, dass Prüfer an den Unternehmen, welche diese Vorbereitungskurse anbieten, beteiligt sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

Ich kann meinem Vorredner nur Recht geben.

Mein Bruder war da, hat ihm die Wahrheit erzählt und da es 2 Jahre her ist, wusste er einfach nicht, zu welcher Uhrzeit er das THC zu sich genommen hat. Da ist der Psychologe ausgeflippt und hat wohl gesagt: Was denken Sie, wer Sie sind, Sie reden hier mit einem Profi, ich lasse mich doch hier nicht von Ihnen verarschen. Sie sollten erst einmal einen Aufbaukurs mitmachen (~700€), bevor Sie in einem Jahr mit kompletter Abstinenz wieder kommen (Nachgewiesene Abstinenz bis dahin fast 9 Monate ! Ohne Alk und OHNE THC). Und die neue MPU hätte wieder ~700 € gekostet, mit allen Anmeldungen Tests etc.

Also 1400 € in der Tonne, wenn er es noch einmal nicht geschafft hätte. Jetzt macht er den EU Führerschein, in CZ, muss 180 Tage dort gemeldet sein, macht die Prüfung für Auto und Motorrad und zahlt 1800 € und ist sicher, dass er dann wieder einen Führerschein hat.

Ich habe hierzu zwei ganz interessante Beiträge aus dem letzten Jahr auf Youtube gefunden:

Video 1:
http://www.youtube.com/watch?v=GCTUxLeIj50&feature=player_embedded#!
Video 2: http://www.youtube.com/watch?v=DLlWxNg3x7U&feature=related


Meiner Meinung nach, ist die MPU eine ganz große Abzocke. Sicher gibt es LEute, die ein KFZ nicht führen dürfen, aber Psychologen, die nach eigenem Ermessen handeln können, ist schon heftig teilweise. Die verdienen klar alle mit....

-- Editiert Stöpsel2008 am 09.09.2011 07:48

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Und warum schreiben dann alle, dass das geht, und der Fahrlehrer in CZ auch, alle ?

Die einen weil sie es schlicht nicht besser wissen, die anderen weil sie die Kohle der Dummen wollen.



quote:
aber Psychologen, die nach eigenem Ermessen handeln können, ist schon heftig teilweise

Wonach sollen sie denn sonst handeln?



quote:
Jetzt macht er den EU Führerschein, in CZ, muss 180 Tage dort gemeldet sein, macht die Prüfung für Auto und Motorrad und zahlt 1800 € und ist sicher, dass er dann wieder einen Führerschein hat.

Nur das er in D damit kein Kfz führen darf falls er keine juristischen Probleme haben möchte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#13
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

Warum sagt dann die Polizeit im Video aber, dass es kein Problem sei, es sei ein gültiges Dokument.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Du verstehtst anscheinend den Unterschied nicht?

Natürlich ist das Dokument gültig, aber wenn in D ein Fahrverbot besteht, nützt auch das gültige Dokument in D nichts.





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#15
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

Das ist ja der Witz an der Sache. Die fahrschule fragte extra nach, besteht ein Fahrverbot, oder wurde nur eine MPU angeordnet und in diesem Fall der Führerschein abgegeben.

Man scheint da zu unterscheiden. Denn nach dem Vorfall mit dem THC musste er ja das Fahrverbot von 2 Monaten hinnehmen und hat dies auch eingehalten, vor fast 3 Jahren. Jetzt musste er den Führerschein abgeben, weil er ein Gutachten benötigt. Ein Fahrverbot ist ja hier nicht mehr ausgesprochen, sondern die Erlaubnis ist nur pausiert, bzw. erloschen, weil er kein bestandenes Gutachten vorweisen kann.

Interessant, nicht wahr ?

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Jetzt musste er den Führerschein abgeben, weil er ein Gutachten benötigt. Ein Fahrverbot ist ja hier nicht mehr ausgesprochen, sondern die Erlaubnis ist nur pausiert, bzw. erloschen, weil er kein bestandenes Gutachten vorweisen kann.

Hier müsste man die Akten genau prüfen - insbesondere der Wortlaut des Urteils und das Schreiben der Führerscheinstelle in dem die Abgabe undn die MPU angeordnet wird.



Es ist nicht absolut ausgeschlossen das er durch eine Lücke schlüpfen könnte ..





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#17
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

Im Schrreiben stand damals, dass er den Führerschein freiwillig abgeben kann, oder er wenn er das nicht tut er eingezogen wird.

Aber ein Fahrverbot ist nicht ausgesprochen.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Aber ein Fahrverbot ist nicht ausgesprochen.

Das las sich aber hier
quote:
Denn nach dem Vorfall mit dem THC musste er ja das Fahrverbot von 2 Monaten hinnehmen

noch ganz anders ...



quote:
Im Schrreiben stand damals, dass er den Führerschein freiwillig abgeben kann, oder er wenn er das nicht tut er eingezogen wird.

Nun etwas mehr wird da schon gestanden haben. Eventuell solltes du es tatsächlich mal mit dem WORTLAUT veruchen, statt mit eigener Zusammenfassung ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#19
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

Ahm, ja, war vielleicht in einer ungünstigen Konstellation geschrieben.

Also, als er damals erwischt wurde, mit THC, hat er SOFORT ein Fahrverbot für 2 Monate bekommen + Strafe in Form von Geld.

2 Jahre danach kam die MPU, wegen des THC. Sowieso verrückt, wenn man bedenkt, wie sein leben sich verändert hat, in den 2 Jahren, zum positiven !

Und in dem Schreiben der MPU stand, und da bin ich mir sicher, dass er aufgefordert wird, bis zu einem bestimmten Datum den Führerschein FREIWILLIG ab zu geben, da man ihn sonst ENTZIEHEN wird.

Also ist hier quasi nur das Dokument bzw. die Fahrerlaubnis ERLOSCHEN. Ein Fahrverbot hingegen ist nicht ausgesprochen.

:)

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wenn die FAHRERLAUBNIS erloschen ist, so ist zeitgleich ein FAHRVERBOT vorhanden, oder um es kurz zu machen:

Es hat keine Erlaubnis mehr und muss erneut eine Prüfung ablegen um diese zu erhalten.

Was das Thema Wohnsitz und FS betrifft, hat der EuGH sein Hämmerchen geschwungen - C-184/10 - . Wie bereits geschrieben sind sechs Monate Pflicht.
Nur weil es vielleicht nett geschrieben war, ändert sich nix an der Gesetzeslage.

Ist hier ein Verbot in Germany ausgesprochen, so gilt dieses Verbot für den deutschen Rechtsraum! Ein ausländisches Gericht (mit gaaaaaaaaaanz wenigen Ausnahmen) kann keine Entscheidung/Beschluss aus Germany aufheben, das wäre ja noch schöner.

Lange Rede kurzer Sinn:
Dein Bruder hat keine Erlaubnis mehr ein KFZ auf deutschen Strassen zu führen, sobald ihm der FS entzogen wurde oder er diesen abgegeben hat und nix Gegenteiliges gesagt wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

So, habe jetzt meine alte Fahrschule angerufen und gefragt.

Also. Der Chef der Fahrschule sagte, dass er hier in deutschland nicht damit fahren darf, es sei denn, er hat seinen Haupt-Wohnsitz in CZ und fährt mit einem CZ Führerschein, der auf diese CZ Adresse gemeldet ist in Deutschland. Er gilt damit als Tourist mit einer ausländischen Fahrerlaubnis.

Dies wäre legitim und funktioniert. Die Polizei prüft hier die Adresse in CZ und wenn diese stimmt, müssen sie ihn weiter fahren lassen.

Da wäre er sich sehr sicher, da das wohl erst neulig in der Fahrlehrer Zeitung stand. Weiter sagte er, dass diese Lücke wohl vor einem Jahr massiv eingeschränkt wurde, da man nachweisen muss, in CZ mehr als 180 Tage zu leben.

Also faktum, da er dort im Moment arbeitet, mehr als 180 Tage, sollte das tatsächlich klappen...

Wisst ihr, lassen wir uns einfach überraschen, bei der nächsten Kontrolle *G*... wir lassens jetzt drauf ankommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Übrigens habt ihr wohl Recht mit eurer Einstellung.
Es gibt da die noch recht frische Entscheidung des EuGH vom 02.12.2010, C-334/09 .
Demnach darf Deutschland die Fahrberechtigung nicht aberkennen.

Gute Fahrt!

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Es geht um die Tatsache, dass er aufgrund einer Sperre wegen einer MPU oder angeordneten MPU dann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sollte er dann erwischt werden, beginnen sämtliche Fristen erneut und es kann richtig teuer werden.

Nur weil er einen FS aus CZ hat bedeutet das nicht, dass er sie hier nutzen darf. Hat man ihn hier in Germany aufgrund einer StVO Verletzung bzw. eines Verstoßes die Fahrerlaubnis entzogen, so ist er NICHT im Besitz einer Erlaubnis für Germany, solange der Grund für den Entzug noch vorhanden ist/nicht getilgt wurde.
Die Fahrschule hat eigene Interessen und hilft nicht immer (ist also nicht immer ehrlich).

Naja wie pflege ich immer zu sagen "Jeder hat das Recht dumm zu sein, aber manche mißbrachen es nur."

Viel Spaß bei der Verhandlung ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

Ahm, ich habe aber jetzt eine deutsche Fahrschule gefragt, der das total egal ist, da Sie mit der Auskunft nicht einen Cent verdient haben.



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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn
-der Wohnsitz des Fahrers im Ausland ist und
-der Führerschein vom Land des Wohnsitzes ausgegeben wurde und
-kein Fahrverbot in Deutschland vorliegt und
-beim Fahren mit diesem Führerschen kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen wurde,
KANN man dem Fahrer nicht die Fahrerlaubnis entziehen.

Man möchte es wohl gerne. Deswegen ist das oben verlinkte ja ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes geworden.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

Okay, wenn er irgendwann mal angehalten wird, melde ich mich in diesem Thread zurück und sage euch, was passiert ist, deal ?

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Es steht hier eine vorherige Straftat im Raume: Fahren unter BTM. (Ich bin mir sicher, dass er diesbezüglich auch verurteilt wurde.)
Aufgrund dieser Tat wurde ihm der FS aberkannt: er hat nun zwei Optionen, entweder freiwillig abgeben oder das Ordnungsamt/Polizei kommt vorbei und beschlagnahmt ihn.

Damit liegt ein Fahrverbot vor! Das bedeutet, dass seine formal gültige Fahrerlaubnis aus CZ in bzw. für Deutschland keine Gültigkeit hat, da hier ein Verbot vorliegt, ansonsten könnte ich ja 1000 Führerscheine sonstwo machen und mir jedes Mal einen einziehen lassen und der Polizei sagen "Ätsch, hab noch 999 über, also darf ich fahren."

Sowohl die folgenlose Drogenfahrt wie auch die unter Drogen begangene Straßenverkehrsgefährdung sind Regelfälle, in denen das Gesetz vorschreibt, dass dem Täter die Fahrerlaubnis zu entziehen ist , wenn die Tat beim Führen eines Kfz verübt worden ist. Der Führerschein wird also bei Radfahrern nicht entzogen.

Durch das zu bestrafende Verhalten hat der Kfz-Führer sich als ungeeignet zum Führern von Kraftfahrzeugen erwiesen. Das Strafgericht hat in einer Prognose einzuschätzen, wie lange diese charakterliche Ungeeignetheit andauern wird und eine seiner Prognose entsprechende Sperrfrist festzusetzen, in der die Fahrerlaubnisbehörde dem Täter keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Auch hier gelten die selben Maßstäbe und Mindestfristen wie bei Alkoholtaten.

Aufgrund dieser Tatsache kommt §14 FEV zum Tragen:
Der Bruder muss Nachweisen, dass er geeeignet ist ein Fahrzeug zu führen, ohne MPU, Untersuchungen und andere Gutachten wird man diesem keine erneute Erlaubnis hier in Germany erteilen.
Er hat für Deutschland KEINERLEI Erlaubnis ein Fahrzeug (KFZ) zu führen!!!!
Gerne darf er in allen anderen Ländern herumfahren, kommt er aber in eine deutsche Kontrolle, wird eine Abfrage gemacht, ob Sperren gegen den Bruder vorliegen und ob er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Spätestens bei der Sperre und der dazugehörigen Info, dass eine solche besteht, war es das mit dem Spaß.

-- Editiert Albarion am 13.09.2011 13:56

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

@Albarion: Hast du dir EuGH vom 02.12.2010, C-334/09 , überhaupt angesehen?

Der TE behauptet, dass kein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Abgeben des Führerscheins ist nun mal kein Fahrverbot.
CZ hat somit das Recht, dem Bewohner einen Führerschein nach den Gesetzen seines Landes auszustellen.

Deutschland hat gemäß EuGH NICHT das Recht, diese Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen.


@TE: Wenn er gut fahren kann, kann deine Rückmeldung Jahre dauern. Trotzdem: wenn es etwas Neues gibt, würde ich gern davon hören!

-- Editiert quiddje am 13.09.2011 15:05

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

Ich seh schon, das ist ein heikles Thema...

So sehen es aber viele, wo ich mich informiert habe. In den von mir geposteten Videos haben sie die Führerscheine von der Polizei aber prüfen lassen und die waren alle OK.

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Deutschland hat gemäß EuGH NICHT das Recht, diese Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen.



Es handelt sich nicht um eine Fahrerlaubnis, sondern um einen Führerschein ( in anderen Ländern auch Lenkberechtigung genannt )
Ein Führerschein ist keine Fahrerlaubnis. Eine Fahrerlaubnis erwirbt man mit dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Erst mit dem Bestehen der Prüfung erwirbt man den Führerschein (die Lenkberechtigung) und kann dann, wenn man die Fahrerlaubnis hat, diesen auch benutzen.

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