Mache ich mich strafbar mit folgendem Vorgehen?

18. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vagus78923423
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mache ich mich strafbar mit folgendem Vorgehen?

Hallo Forum,

ich habe eine sehr ungewöhnliche Frage. Es geht darum, ich habe bei einem Hack viel Geld verloren. Viele andere natürlich auch. Und weit mehr als ich. Durch den Kontakt mit dem Webseitenbetreiber, der gehackt wurde, weiß ich, wer die Hacker höchstwahrscheinlich sind. Allerdings weiß ich überhaupt nicht ob es eine Untersuchung diesbezüglich gibt, mit der das Geld zurückerlangt wird. Die Behörden in den USA haben bisher nur den Webseitenbesitzer wegen anderer Vergehen verurteilt. Alle meine Anfragen an dessen Anwalt oder den Generalstaatsanwalt des Bundesstaates bezüglich etwaiger Ermittlungen gegen die Hacker blieben unbeantwortet. Und der Webseitenbetreiber kann jetzt natürlich auch nicht mehr mit mir in Kontakt treten, da im Gefängnis. Ich hatte auch einen Vertrag mit dem Webseitenbetreiber unterzeichnet, damit ich über die Details schweige, da er zu dem Zeitpunkt noch selbst ermittelt hat. Der Vertrag könnte natürlich auch noch bindend sein. Ich weiß aber nicht mal, welche Details den Behörden überhaupt bekannt sind.

Jetzt bin ich natürlich in einer unschönen Lage. Ich meine ich weiß nicht, was ich machen soll. Sind die Daten den Behörden bekannt, störe ich evtl eine Ermittlung oder mache ich mich strafbar, wenn ich selbst mit den Dieben in Kontakt trete? Die Diebe sind in einem Land, in dem man üblicherweise bewaffnet ist. Ich habe keine Ahnung was die machen würden wenn sie wüssten wer ich bin.

Ich weiß selbst, dass das abenteuerlich klingt, dann nehmt es bitte als Story. Soll ja auch keine Rechtsberatung werden. Ich will eigentlich nur wissen, ob ich mich strafbar machen würde.

Angenommen, ich beauftrage einen Anwalt vor Ort, der sollte natürlich nicht korrupt sein, er könnte aber Kontakt aufnehmen. Die Hacker haben alle gute Jobs, Familie usw. Und sind natürlich recht vermögend. Es wäre für sie sicher machbar mir meinen Schaden zu erstatten, so, dass keine Details über ihre Beteiligung veröffentlicht werden. Solch eine Veröffentlichung wäre sicherlich nicht sehr schön für sie. Ja, das wäre rechtlich vermutlich eine Erpressung, aber es reagiert schlicht niemand auf meine Anfragen darüber, ob es überhaupt Ermittlungen gibt. Der Vorfall ist mittlerweile auch schon Jahre her. Und ja, Erpresser haben ein Risiko zu tragen, weswegen es mir natürlich lieb wäre, anonym zu bleiben.

Vielleicht wäre es sicherer, das Ganze über einen Anwalt in Deutschland laufen zu lassen? Vielleicht wird einem Anwalt eher Info gegeben? Aber ob ein Anwalt das mitmachen würde, selbst wenn ich ihm die gesamte Kommunikation mit dem Webseitenbesitzer übergebe?

Ich hoffe auf guten Rat.
Besten Dank,
Vagus

Notfall oder generelle Fragen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Vagus78923423):
wer die Hacker höchstwahrscheinlich sind

...
Zitat (von Vagus78923423):
Die Hacker haben alle gute Jobs
Sicher das!

Zitat (von Vagus78923423):
Der Vorfall ist mittlerweile auch schon Jahre her
...

Sie werden nur viel, viel Geld verbrennen.
Zitat (von Vagus78923423):
das wäre rechtlich vermutlich eine Erpressung

Nicht nur vermutlich, sondern glasklar.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Vagus78923423):

Angenommen, ich beauftrage einen Anwalt vor Ort, der sollte natürlich nicht korrupt sein, er könnte aber Kontakt aufnehmen. Die Hacker haben alle gute Jobs, Familie usw. Und sind natürlich recht vermögend. Es wäre für sie sicher machbar mir meinen Schaden zu erstatten, so, dass keine Details über ihre Beteiligung veröffentlicht werden. Solch eine Veröffentlichung wäre sicherlich nicht sehr schön für sie. Ja, das wäre rechtlich vermutlich eine Erpressung, aber es reagiert schlicht niemand auf meine Anfragen darüber, ob es überhaupt Ermittlungen gibt. Der Vorfall ist mittlerweile auch schon Jahre her. Und ja, Erpresser haben ein Risiko zu tragen, weswegen es mir natürlich lieb wäre, anonym zu bleiben.

Ein US-amerikanischer Anwalt wird zweifellos wissen, welche Vorgehensweise in den USA rechtlich zulässig ist bzw. welche Vorgehensweise ihn (den Anwalt) und seinen Mandanten mit den dortigen Gesetzen (z.B. wg. Erpressung) in Konflikt bringen würden.

Selbst ein nicht zu guter US-amerikanischer Anwalt wird das 100mal besser einschätzen können als jedes deutsche Internet-Forum...
Zitat:

Vielleicht wäre es sicherer, das Ganze über einen Anwalt in Deutschland laufen zu lassen?

Der wird von US-Recht ungefähr soviele Ahnung haben wie sein Mandant.
Zitat:

Vielleicht wird einem Anwalt eher Info gegeben? Aber ob ein Anwalt das mitmachen würde, selbst wenn ich ihm die gesamte Kommunikation mit dem Webseitenbesitzer übergebe?

Das weiß man, nachdem man es ausprobiert hat.
Zitat:

Ich hoffe auf guten Rat.

Es gibt da einen einzigen guten Rat:

Für Rechtstreitigkeiten in den USA sollte man einen US-amerikanischen Anwalt beauftragen, oder alternativ einen deutschen Rechtsanwalt, der sich auf US-Recht spezialisiert hat (und dann evtl. auch eine Zulassung irgendwo in den USA hat). Wobei es "US-Recht" dabei genausowenig gibt wie "in den USA zugelassene Anwälte". Die Zulassung von Rechtsanwälten in den USA erfolgt auf Ebene der Bundesstaaten - wenn der Rechtsstreit in Nevada stattfindet, nützt einem ein in New York zugelassener Anwalt gar nichts. (Der größte Teil des Strafrechts ist ohnehin Sache der Bundesstaaten oder sogar der Gemeinden.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
[
Zitat (von Vagus78923423):
das wäre rechtlich vermutlich eine Erpressung

Nicht nur vermutlich, sondern glasklar.

"Glasklar" ist das absolut nicht, denn der Stellenwert des "1st Amendment" ist hoch, und da es zulässig ist, Informationen über illegale Aktivitäten anderer Personen öffentlich zu machen, ist die Drohung "Wenn Ihr nicht... dann mache ich das öffentlich, und das schadet Eurem Ansehen!" in den USA mitnichten unzulässig.

(Vieles von dem, das meiste sogar, das in Deutschland rechtlich als "Beleidigung", "üble Nachrede" oder "Verleumdung" eingestuft wird, ist in den USA vom Schutz der Redefreiheit erfasst und muss hingenommen werden.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vagus78923423
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hilfe. Ich denke es ist noch wichtig zu erwähnen, dass die Hacker nicht, wie der Webseitenbetreiber in den USA sitzen, sondern in Südafrika, vielleicht wäre die ganze Situation, aufgrund der allumfassenden Überwachung, ansonsten auch schon bereits gelöst. :D
In Südafrika ist die Waffen-, Gewalt- und Gefahrensituation, meiner Meinung nach, noch mal etwas schwieriger als in den USA. Dort betrifft es eben auch die besseren Viertel. Ich weiß darüber aber auch nicht mehr als man in entsprechenden Dokus erfahren kann. Wie das Rechtssystem aussieht, ob korrupt oder nicht, wäre dann noch eine andere Frage.
Wäre es dann sicherer sich mit jeweils einem Anwalt an beiden Orten abzusprechen? Ich frage mich, was ein US-Anwalt im Vergleich zu DE kostet. In jedem Fall müssten es ja Anwälte sein, denen man trauen kann. Während des Vorgangs und im möglichen Erfolgsfall.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119523 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Vagus78923423):
Ich frage mich, was ein US-Anwalt im Vergleich zu DE kostet.

Warum?

Ein US-Anwalt der Kenntnisse im südafrikanischen Straf- und Zivilrecht hat, dürfte nicht preiswert sein.
Dann besser einen DE-Anwalt, da ist die Sprachbarriere kleiner.



Zitat (von Vagus78923423):
Wie das Rechtssystem aussieht, ob korrupt oder nicht, wäre dann noch eine andere Frage.

Ob die korrupt sind oder nicht, häng ganz davon ab wie viel man zahlt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ob die korrupt sind oder nicht, häng ganz davon ab wie viel man zahlt.
:devil:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
das wäre rechtlich vermutlich eine Erpressung


Nein, §253 II StGB . Das Einfordern von berechtigtem (!) Schadensersatz mit dem Junktim "sonst..." ist nicht generell Erpressung.
Es ist allerdings fraglich, ob das ganze von Erfolg gekrönt ist oder man dich nicht eher gepflegt auslachen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Vagus78923423
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem auslachen kann natürlich passieren. Dann wäre es trotzdem den Versuch wert gewesen. Ist halt die Frage, ob sie meinen, dass sie etwas zu verlieren hätten. Strafverfolgung durch die USA ist ja so eine Sache. Und dann gibt es ja noch die anderen Länder in denen Geschädigte sind. Schlimmer wäre sicher, wenn sie es ernst nehmen aber noch eins drauf setzen wollen, Richtung "Erpresser sind so lange gefährlich wie es sie gibt".

Und der Korruptionslevel des Anwalts... nun, angenommen ich lasse das über einen Anwalt laufen (aufgrund erstem Absatz, letzter Satz) wie könnte ich wissen, dass eine Zahlung stattfand, wenn ein betrügerischer Anwalt meint es ist hoffnungslos und es wird nie was kommen? Das Risiko für ihn wäre ja überschaubar. Sicherlich könnte man die Wahrscheinlichkeit mit einer entsprechenden Entlohnung erhöhen, trotzdem wäre es noch etwas anders als wenn man direkt einen offiziellen Gerichtstermin mit Urteil usw hätte.

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