Mahnbescheid - Widerspruch - bei Klageerhebung zahlen?

20. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
figurehead_1
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)
Mahnbescheid - Widerspruch - bei Klageerhebung zahlen?

Moin,

Kurze Erklärung: Ich habe in Dänemark auf einem privaten (also nicht öffentlichen) Parkplatz geparkt aber in der Park-App wurde das falsche Kennzeichen hinterlegt. Trotz eindeutigem Missverständnis und Zeugen wollte der Parkwächter, der unser Kommen und Gehen ebenfalls hätte bezeugen können, das Ticket das er zwischenzeitlich gestellt hat nicht stornieren und hat mich an den Betreiber (Website) verwiesen. Der hat meinen Einspruch nicht akzeptiert. Ich habe nach diversen Infos aus diversen Foren nicht mit rechtlichen Konsequenzen in Deutschland gerechnet, aber nun doch ein gerichtliches Mahnschreiben durch ein Deutschland ansässiges Inkassounternehmen erhalten. Bin nun von ursprünglich 120€ bei mittlerweile bei 285€. Telefonische Beratung bei Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung ... hatte keine Ahnung und konnte mir nicht weiterhelfen. Ich halte es jedoch weiterhin für möglich, dass bei Widerspruch keine Klage erhoben werden würde da dies (angeblich!) noch nie ein Dänisches Unternehmen in so einem Fall gemacht hat.

Frage: Welche Kosten kommen auf mich zu wenn ich jetzt widerspreche und, im Falle dass es doch dazu kommt, direkt bei eingehender Info zur Klageerhebung meinen Widerspruch zurücknehme und zahle? Ich nehme jetzt mal nicht an, dass der Gläubiger das auch ablehnen und auf einen Prozess bestehen kann, oder?

Danke und Grüße

-- Editiert von Moderator topic am 20. Mai 2026 18:44

-- Thema wurde verschoben am 20. Mai 2026 18:44




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40401 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von figurehead_1):
Kurze Erklärung:
Man kann das alles lesen, denn vor 1 Jahr hattest du hier schon gefragt.
Ob das Unternehmen nun trotz deiner Erklärungen und trotz eines Widerspruchs-Kreuz auf dem Mahnbescheid Klage erhebt, erfährst du zuerst. Ob du der erste Betroffene wärst, gegen den Klage erhoben würde, weißt du woher?
Ich nehme nicht an, dass es billiger würde.
Zitat (von figurehead_1):
wenn ich jetzt widerspreche und, im Falle dass es doch dazu kommt, direkt bei eingehender Info zur Klageerhebung meinen Widerspruch zurücknehme und zahle?
Ich denke, dass das Unternehmen längst alle Varianten ihrer Schuldner, evtl. doch noch *davonzukommen*, rechtlich durchgespielt und entspr. vertäut hat.

Insofern kann ich deine Frage nicht beantworten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(707 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von figurehead_1):
Ich habe in Dänemark auf einem privaten (also nicht öffentlichen) Parkplatz geparkt

Um #Verkehrsrecht gehts hier nicht.
:forum:


Zitat (von figurehead_1):
Welche Kosten kommen auf mich zu wenn ich jetzt widerspreche und, im Falle dass es doch dazu kommt, direkt bei eingehender Info zur Klageerhebung meinen Widerspruch zurücknehme und zahle?

Gut 300 EUR


Zitat (von Anami):
nsofern kann ich deine Frage nicht beantworten.

Sooo viel Text nur um zu sagen *ich hab ein Ahnung und weis auch nicht wie Google geht*?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von figurehead_1):
Der hat meinen Einspruch nicht akzeptiert.

Auch im Dänischen Rechtssystem sind Verträge die man eingeht bindend. Aber auch dort gibt es eine Irrtumsanfechtung, im dänischen Vertragsgesetz (Aftaleloven, Gesetz Nr. 193/2016) ist bei Schreib- oder Erklärungsirrtum primär der § 32 maßgeblich.

Die Frage wäre also
1. liegt ein Schreib- oder Erklärungsirrtum vor
2. wurde rechtlich korrekt angefochten



Zitat (von figurehead_1):
Telefonische Beratung bei Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung ... hatte keine Ahnung und konnte mir nicht weiterhelfen.

Es hätte mich auch sehr gewundert, wenn sich ein Anwalt der Telefonhotline mit dänischem Recht ausgekannt hätte ...

Bei Verträgen gilt das dänische Vertragsgesetz (Aftaleloven), das dänische Äquivalent zur deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) ist das Gesetz über die Rechtspflege (Lov om rettens pleje, kurz Retsplejeloven)



Zitat (von figurehead_1):
Welche Kosten kommen auf mich zu wenn ich jetzt widerspreche und, im Falle dass es doch dazu kommt, direkt bei eingehender Info zur Klageerhebung meinen Widerspruch zurücknehme und zahle?

Nach Eingang der Klageerhebung ist keine Rücknahme des Widerspruchs möglich.

Sofern das Verfahren in DE verbleibt:
+ ca. 250 EUR für Deinen Anwalt (falls beauftragt und der mit der Summe zufrieden wäre)
+ ca. 200 EUR für den Anwalt der Gegenseite
+ ca. 120 EUR für das Gericht



Zitat (von figurehead_1):
Ich nehme jetzt mal nicht an, dass der Gläubiger das auch ablehnen und auf einen Prozess bestehen kann, oder?

Der Prozess ist dann schon längst im Gange, den kann man auch nicht einfach durch zahlen automatisch erledigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
figurehead_1
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Prozess ist dann schon längst im Gange, den kann man auch nicht einfach durch zahlen automatisch erledigen.


"Automatisch" sicher nicht, klar. Aber warum soll man Gerichtskosten und Anwaltskosten zahlen für einen Prozess der dann ja gar nicht stattfindet? Hast du einen Beleg für deine Aussage?

-- Editiert von User am 20. Mai 2026 19:29

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
figurehead_1
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Um #Verkehrsrecht gehts hier nicht.


Hab auch nichts zu gefragt, oder? Ging doch um das Mahnverfahren!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19189 Beiträge, 10332x hilfreich)

Zitat (von figurehead_1):
Aber warum soll man Gerichtskosten und Anwaltskosten zahlen für einen Prozess der dann ja gar nicht stattfindet?

Weil der Prozess mit der Klageeinreichung begonnen hat.
Wenn Sie aber ein Anerkenntnis abgeben (d.h. die in der Klage geforderte Summe akzeptieren), dann fällt für den Anwalt "nur" die Verfahrensgebühr, aber keine Terminsgebühr an (weil kein Gerichtstermin stattfindet). Außerdem reduziert sich die Gerichtsgebühr um 66%.

Durch den Mahnbescheid sind ja schon Gerichtskosten und Anwaltskosten angefallen.
Der Betrag, der noch dazukommt, wenn Sie auf die Klage warten, aber direkt nach Eingang der Klage einknicken, ist überschaubar.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.916 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.161 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.