Moin,
Kurze Erklärung: Ich habe in Dänemark auf einem privaten (also nicht öffentlichen) Parkplatz geparkt aber in der Park-App wurde das falsche Kennzeichen hinterlegt. Trotz eindeutigem Missverständnis und Zeugen wollte der Parkwächter, der unser Kommen und Gehen ebenfalls hätte bezeugen können, das Ticket das er zwischenzeitlich gestellt hat nicht stornieren und hat mich an den Betreiber (Website) verwiesen. Der hat meinen Einspruch nicht akzeptiert. Ich habe nach diversen Infos aus diversen Foren nicht mit rechtlichen Konsequenzen in Deutschland gerechnet, aber nun doch ein gerichtliches Mahnschreiben durch ein Deutschland ansässiges Inkassounternehmen erhalten. Bin nun von ursprünglich 120€ bei mittlerweile bei 285€. Telefonische Beratung bei Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung ... hatte keine Ahnung und konnte mir nicht weiterhelfen. Ich halte es jedoch weiterhin für möglich, dass bei Widerspruch keine Klage erhoben werden würde da dies (angeblich!) noch nie ein Dänisches Unternehmen in so einem Fall gemacht hat.
Frage: Welche Kosten kommen auf mich zu wenn ich jetzt widerspreche und, im Falle dass es doch dazu kommt, direkt bei eingehender Info zur Klageerhebung meinen Widerspruch zurücknehme und zahle? Ich nehme jetzt mal nicht an, dass der Gläubiger das auch ablehnen und auf einen Prozess bestehen kann, oder?
Danke und Grüße
-- Editiert von Moderator topic am 20. Mai 2026 18:44
-- Thema wurde verschoben am 20. Mai 2026 18:44
Mahnbescheid - Widerspruch - bei Klageerhebung zahlen?
20. Mai 2026
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Frage vom 20. Mai 2026 | 17:26
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 22x hilfreich)
Mahnbescheid - Widerspruch - bei Klageerhebung zahlen?
#1
Antwort vom 20. Mai 2026 | 17:49
Von
Status: Unbeschreiblich (40401 Beiträge, 6572x hilfreich)
Man kann das alles lesen, denn vor 1 Jahr hattest du hier schon gefragt.Zitat :Kurze Erklärung:
Ob das Unternehmen nun trotz deiner Erklärungen und trotz eines Widerspruchs-Kreuz auf dem Mahnbescheid Klage erhebt, erfährst du zuerst. Ob du der erste Betroffene wärst, gegen den Klage erhoben würde, weißt du woher?
Ich nehme nicht an, dass es billiger würde.
Ich denke, dass das Unternehmen längst alle Varianten ihrer Schuldner, evtl. doch noch *davonzukommen*, rechtlich durchgespielt und entspr. vertäut hat.Zitat :wenn ich jetzt widerspreche und, im Falle dass es doch dazu kommt, direkt bei eingehender Info zur Klageerhebung meinen Widerspruch zurücknehme und zahle?
Insofern kann ich deine Frage nicht beantworten.
#2
Antwort vom 20. Mai 2026 | 17:57
Von
Status: Praktikant (707 Beiträge, 73x hilfreich)
Zitat :Ich habe in Dänemark auf einem privaten (also nicht öffentlichen) Parkplatz geparkt
Um #Verkehrsrecht gehts hier nicht.
Zitat :Welche Kosten kommen auf mich zu wenn ich jetzt widerspreche und, im Falle dass es doch dazu kommt, direkt bei eingehender Info zur Klageerhebung meinen Widerspruch zurücknehme und zahle?
Gut 300 EUR
Zitat :nsofern kann ich deine Frage nicht beantworten.
Sooo viel Text nur um zu sagen *ich hab ein Ahnung und weis auch nicht wie Google geht*?
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#3
Antwort vom 20. Mai 2026 | 18:00
Von
Status: Unbeschreiblich (130024 Beiträge, 41465x hilfreich)
Zitat :Der hat meinen Einspruch nicht akzeptiert.
Auch im Dänischen Rechtssystem sind Verträge die man eingeht bindend. Aber auch dort gibt es eine Irrtumsanfechtung, im dänischen Vertragsgesetz (Aftaleloven, Gesetz Nr. 193/2016) ist bei Schreib- oder Erklärungsirrtum primär der § 32 maßgeblich.
Die Frage wäre also
1. liegt ein Schreib- oder Erklärungsirrtum vor
2. wurde rechtlich korrekt angefochten
Zitat :Telefonische Beratung bei Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung ... hatte keine Ahnung und konnte mir nicht weiterhelfen.
Es hätte mich auch sehr gewundert, wenn sich ein Anwalt der Telefonhotline mit dänischem Recht ausgekannt hätte ...
Bei Verträgen gilt das dänische Vertragsgesetz (Aftaleloven), das dänische Äquivalent zur deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) ist das Gesetz über die Rechtspflege (Lov om rettens pleje, kurz Retsplejeloven)
Zitat :Welche Kosten kommen auf mich zu wenn ich jetzt widerspreche und, im Falle dass es doch dazu kommt, direkt bei eingehender Info zur Klageerhebung meinen Widerspruch zurücknehme und zahle?
Nach Eingang der Klageerhebung ist keine Rücknahme des Widerspruchs möglich.
Sofern das Verfahren in DE verbleibt:
+ ca. 250 EUR für Deinen Anwalt (falls beauftragt und der mit der Summe zufrieden wäre)
+ ca. 200 EUR für den Anwalt der Gegenseite
+ ca. 120 EUR für das Gericht
Zitat :Ich nehme jetzt mal nicht an, dass der Gläubiger das auch ablehnen und auf einen Prozess bestehen kann, oder?
Der Prozess ist dann schon längst im Gange, den kann man auch nicht einfach durch zahlen automatisch erledigen.
#4
Antwort vom 20. Mai 2026 | 19:27
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 22x hilfreich)
Zitat :Der Prozess ist dann schon längst im Gange, den kann man auch nicht einfach durch zahlen automatisch erledigen.
"Automatisch" sicher nicht, klar. Aber warum soll man Gerichtskosten und Anwaltskosten zahlen für einen Prozess der dann ja gar nicht stattfindet? Hast du einen Beleg für deine Aussage?
-- Editiert von User am 20. Mai 2026 19:29
#5
Antwort vom 20. Mai 2026 | 19:28
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 22x hilfreich)
Zitat :Um #Verkehrsrecht gehts hier nicht.
Hab auch nichts zu gefragt, oder? Ging doch um das Mahnverfahren!
#6
Antwort vom 20. Mai 2026 | 23:34
Von
Status: Legende (19189 Beiträge, 10332x hilfreich)
Zitat :Aber warum soll man Gerichtskosten und Anwaltskosten zahlen für einen Prozess der dann ja gar nicht stattfindet?
Weil der Prozess mit der Klageeinreichung begonnen hat.
Wenn Sie aber ein Anerkenntnis abgeben (d.h. die in der Klage geforderte Summe akzeptieren), dann fällt für den Anwalt "nur" die Verfahrensgebühr, aber keine Terminsgebühr an (weil kein Gerichtstermin stattfindet). Außerdem reduziert sich die Gerichtsgebühr um 66%.
Durch den Mahnbescheid sind ja schon Gerichtskosten und Anwaltskosten angefallen.
Der Betrag, der noch dazukommt, wenn Sie auf die Klage warten, aber direkt nach Eingang der Klage einknicken, ist überschaubar.
Und jetzt?
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