Mit BTM im Gepäck quer durch Europa. Welche Voraussetzungen?

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
Mit BTM im Gepäck quer durch Europa. Welche Voraussetzungen?

Hallo.

Da ich weder weiss zu welchem Anwalt ich gehen soll noch wo und wonach genau ich suchen muss wollte ich euch mal fragen.

Ich leide an einer tödlichen Krankheit. Diese geht nun dem Ende zu. Ich bekomme etliche Medikamente, darunter sehr krasse BTMs. Dies ist unter anderem Fantanyl (Morphium) und Oxycodon (Opium), dazu noch 10G / Woche Cannabis (BTM Rezepte) dann noch Mittel wie Tavor (Benzodiazepine) und andere Benzodiazepin ähnliche Medikamente, bis hin zum Magenschutz(Omeprazol) (auf normalen Rezepten).

Wie dem auch sei will ich nun meine letzte Reise antreten da es laut mehreren Ärzten nun jetzt dem Ende zu geht (1- MAX 2 jahre), und habe vor quer durch Europa zu reisen. Zu 99% werde ich nicht mehr zurück kommen. Durch meine ganzen Ärzte würde ich einen ziemlich großen Vorrat bekommen. Hier in Deutschland ist das kein Problem. Ich habe Erlaubnise zum Besitz durch das Bundesministerium für Gesundheit sowie Bescheinigungen der Ärzte was hier ausreicht.

Nun will ich meine Koffer packen und Europa vor meinem Ableben sehen.

Krass gesehen schiebe ich da alleine einen ganzen Koffer voller "Drogen" durch den Zoll beim Airport. Oder transportiere diesen im Auto über die Grenze. Somit führe ich doch BTM in das jeweilige Land ein, korrekt, oder sehe ich das falsch?

Wie sind nun hier die Bestimmungen? Wo kann ich mir Infos einholen wo ich hinreisen kann/darf. Wo hole ich mir vorab eventuell die Genehmigungen? Bei den Botschaften in den jeweiligen Ländern?

Also ich stelle mir das in etwa so vor das ich eine Mappe mit mir führe mit den jeweiligen Ländern und dessen notwendigen Papiere mitführe.

Das geprüfe beim jeweiligen Zoll sollte dann schneller gehen als eine eventuelle Festnahme wegen einfuhr.

Wo kann ich mir Infos holen und wie erfahre ich welche Länder ich besser meiden sollte?

Ist das überhaupt möglich oder brauche ich alternativen bzw. Verordnungen / Medikamente aus den jeweiligen Ländern?

Vielen Dank.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Na dann wollen wir mal hoffen, dass sie die Probleme mit dem Einfuhr von Bargeld aus der Schweiz, der Wohnungsräumung wegen Eigenbedarfs durch die Vermieterin, den Strafantritt, des gleichzeitigen Lebens in den Niederlanden geklärt haben, ebenso das Prob mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Empfang von Sozialhilfe in Deutschland trotz des prall gefüllten Kontos in der Schweiz.

Was man wie an Medis in ein Land einführen darf, darüber gibt einem das Zollamt am jeweiligen Flughafens vorab gerne Auskunft.

wirdwerden

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Diese Seite haben Sie aber schon gelesen, oder?
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo.

Ja habe ich. Da wird aber nur max 30 Tage erwähnt. Ich habe vor von Stadt zu Stadt von Land zu Land ohne nochmal wieder zu kommen. Also am Ende wenn ich dann noch lebe andernfalls werde ich da wo ich gerade bin Ableben.

Ich kann mir also nicht jedesmal eine neue "genehmigung" holen.

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

so richtig rund ist die Geschichte aber nicht - welcher Arzt verschreibt denn diese Medikamente in einer 1-2 Jahres(!)dosis?

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#5
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Durch meine ganzen Ärzte würde ich einen ziemlich großen Vorrat bekommen.


Also so ne 3-4 Monatsration ist kein Problem. Und dann habe ich mehrere, Herr x ist gerade im Urlaub und beim nächsten Herr y ist gerade im Urlaub und und und. Also das geht schon.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

@ #4: dürfen die Ärzte doch gar nicht verschreiben. Lies dir doch mal die anderen Beträge durch.

wirdwerden

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Bei Ihren krassen gängigen BTMs wird kein 3-4 Monatsvorrat verschrieben, das lassen die Verordnungsrichtlinien der Krankenkassen nicht zu. Und bei aller Liebe, ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie - egal für wie krank Sie sich halten - mit kiloweise BTMs durch Europa reisen dürfen/werden... Ich würde mich einfach mal bei den verschiedenen Ländern über die Einfuhrbestimmungen in Bezug auf BTMs erkundigen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Hallöle,

ich bin selbst auch eine Schmerzpatientin, die bereits seit eeeetlichen Jahren regelmäßig Opioide einnehmen muss und kenne daher auch das korrekte Vorgehen gemäß dem Schengener Durchführungsabkommen, z.B. von meinen Urlauben.
Um nichts verkehrt zu machen, habe ich auch mal etwas ausführlicher Gespräche mit einem dafür zuständigen vom Gesundheitsamt, sowie mit dem Zoll geführt.
Von daher weiß ich, dass Du maximal nur so viel Opioide mitführen darfst, wie Du innerhalb von 30 Tagen verbrauchst! Wie viel das insgesamt ist, steht dann auf der vom verschreibenen Arzt ausgefüllten und vom Gesundheitsamt beglaubigten Bescheinigung unter Part C, Punkt 18.

WICHTIG! : Alles, was Du mehr mitnimmst ist illegal und wird dementsprechend strafrechtlich verfolgt! Das hieße, man nimmt Dir sofort alle Opioide ab, Dir wird unmittelbar die Einreise - meist für mehrere Jahre - verwehrt und je nach Land und Menge kann es sogar einen sofortigen "Knasturlaub" bewirken!

Das heißt, wenn Du in einen Schengen-Staat reist, der die Mitnahme Deiner Medikamente nicht erlaubt oder wenn es länger als 30 Tage dauert (also so, wie von Dir geplant), solltest Du unbedingt vorher prüfen, ob es die benötigten Opioide auch im Reiseland gibt und ob Du sie Dir möglicherweise dort ärztlich verschreiben lassen kannst. Wenn es das Betäubungsmittel in irgendeinem Deiner anvisierten Länder nicht geben sollte, kannst Du es auch über ein sogenanntes Ein-/Ausfuhrgenehmigungsverfahren bekommen, was allerdings auch ordentlich Aufwand bedeutet. Dazu benötigst Du zuerst einen sogenannten Einführer im jeweiligen Urlaubsland, z.B. Apotheke XYZ. Die Apotheke XYZ kann dann zunächst die erforderliche Einfuhrgenehmigung in seinem Land beantragen. Sobald die Apothe XYZ diese Genehmigung erhält, kannst Du in Deutschland eine Ausfuhrgenehmigung bei der Bundesopiumstelle beantragen. Und erst wenn die vorliegt, bekommst Du auch wieder Deine Opioide!

Wie gesagt, alles andere kann wirklich massive rechtiche Probleme bescheren, bis hin zu einem Knastaufenthalt im Ausland unter extrem menschenunwürdigen Bedingungen! Und nur weil Du vielleicht die eine oder andere Grenze ohne Probleme überschreiten konntest, also ohne dass irgendwer irgendwas gemerkt hat, heißt das ja noch lange nicht, dass das auch auf ewig unentdeckt bleibt!

Zudem denke ich auch, dass Du ebenfalls massive rechtliche Probleme hier in Deutschland kriegen wirst, sobald man Dich wegen dem Verstoß im Ausland zurück nach Deutschland ausliefert. Naja, und dass es wohl auch schwierig werden dürfte neue Ärzte zu finden, die Dir neue Rezepte ausstellen, kannst Du Dir vielleicht auch an zwei Fingern ausrechnen.

Also tue Dir selbst einen Gefallen und gehe nicht mit der dummen "ach, das klappt schon irgendwie"-Idee auf Deine Abschiedstour...

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Wie sind nun hier die Bestimmungen?
Die Bestimmungen sind so, dass du dein Vorhaben nicht wirst durchführen können.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Somit führe ich doch BTM in das jeweilige Land ein, korrekt

Korrekt.



Zitat (von snooky1988):
Wo hole ich mir vorab eventuell die Genehmigungen? Bei den Botschaften in den jeweiligen Ländern?

Die Botschaften / Konsulate sollten da weiterhelfen können, entweder durch Erteilung der Ausnahmegenehmigungen oder durch Vermittlung der korrekten Ansprechpartner.



Zitat (von snooky1988):
Also das geht schon.

Stimmt. Nur ist nicht alles was geht legal oder gar risikolos.



Zitat (von -Laie-):
Die Bestimmungen sind so, dass du dein Vorhaben nicht wirst durchführen können.

Es könnte zeitlich knapp werden, der Papierkram dauert. Wir reden da nicht von Wochen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es könnte zeitlich knapp werden, der Papierkram dauert.
Nicht nur das. Die Bestimmungen sind tatsächlich so, dass er die Menge der Medikamente nicht wird einführen dürfen. Das Unternehmen ist, in der beabsichtigten Form, nicht durchführbar.

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#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na dann wollen wir mal hoffen, dass sie die Probleme mit dem Einfuhr von Bargeld aus der Schweiz, der Wohnungsräumung wegen Eigenbedarfs durch die Vermieterin, den Strafantritt, des gleichzeitigen Lebens in den Niederlanden geklärt haben, ebenso das Prob mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Empfang von Sozialhilfe in Deutschland trotz des prall gefüllten Kontos in der Schweiz.


Das klingt nach einem Münchhausen, der hier testet, inwiefern so eine Geschichte glaubwürdig ist, falls er erwischt wird.

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich war gerade bei meinem Arzt. Also 30 Tage mehr ist nicht aber. Ich kann meine ganzen Unterlagen beglaubigen lassen und mir dann in dem jeweiligen Land, dank EU Gesundheitskarte, mir dann die jeweiligen Medikamente verschreiben lassen.

Ich sollte jedoch vorab mit den Ärzten/Kliniken Kontakt aufnehmen.

Dazu soll ich dann die ganzen Ärzte benennen das meine ganzen Krankenunterlagen, Gutachten, diagnosen, Verordnungen bei den Ärzten bereits vorliegen, sodass dies nur eine "weiter Verordnung" ist.

Also der Arzt in dem jeweiligen Land verschreibt mir die dann. Ich muss viel telefonieren und suchen und dann eben die Ärzte bei meinem Arzt benennen.

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