Guten Tag zusammen!
seit einiger Zeit reise ich als Tourist durch Neuseeland. Letzte Woche wurde ich von der Polizei gestoppt, da ich nicht angschnallt war. Mir wurde nun ein Strafzettel ausgehaendigt, den ich binnen 28 Tagen zu zahlen habe.
Meine Frage ist nun, was passiert, wenn ich den Strafzettel nicht rechtzeitig oder ueberhaupt nicht begleiche:
- Werde ich bei der Ausreise damit konfrontiert, wird dies kontrolliert?
- Werde ich ggf in Deutschland noch Probleme bekommen?
Meine Ausreise wird nach der 28 Tage- Frist sein.
Vielen Dank und Gruesse Franz
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Neuseeland Verkehrsrecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Franz,
ist das Nicht-anschnallen in Neuseeland so teuer, daß es das Risiko lohnt? Ich kann mir nicht vorstellen, daß man Dich dafür in Deutschland belangt, aber bei einer Wiedereinreise kann soetwas auf den Tisch kommen soweit ich weiß (zumindest in Australien kann es meines wissens vorkommen). Wie der Spaß bei der Ausreise aussieht, weiß ich nicht.
Liebe Grüße und noch eine schöne Reise
Line
Da die Ausreise vor der 28-Tage-Frist liegt, sollte es kein Probleme geben.
Falls es doch schon in einem 'nationalen Fahndungscomputer' stehen sollte und man bei der Ausreise deswegen angesprochen wird, würde ich die Summe direkt vor Ort bezahlen.
Ein Abkommen das neuseeländische Knöllchen hier in Deutschland rechtswirksam eintreibt ist mir nicht bekannt.
Sollte man in absehbarer Zeit eine Wiedereinreise ins Auge fassen, sollte das Knöllchen bezahlt werden, unangenehme Überraschungen bei der Wiedereinreise sind sonst sicher.
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Hallo,
vielen Dank für Eure Beiträge!
naja es sind 150 NZD. ziemlich genau 75 Euro und einfach ärgerlich, da mein Budget dies nicht mit berücksichtigte
Die Ausreise wird NACH Ablauf der Frist sein. Wahrscheinlich wird dies dann schon in der "nationalen Fahndungscomputer" vermerkt sein oder?!
Vielen Dank, die Reise ist auf jedenfall lohnenswert und ich denke, dass ich wahrscheinlich nicht drumherum kommen werde, den Betrag zu zahlen.
Vielen Dank, Gruß FRanz
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quote:
Die Ausreise wird NACH Ablauf der Frist sein. Wahrscheinlich wird dies dann schon in der "nationalen Fahndungscomputer" vermerkt sein oder?!
Wenn das System schon voll ausgebaut ist und das Knöllchen von der Sachbearbeiterin schon erfasst wurde, JA.
Ansonsten NEIN.
Aber zu der Vorhersage bräuchte man eine Kristallkugel ...
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