Österreicher bekommt Srtafe in der Türkei, Keine Hilfe möglich ?????

16. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
marcus21berlin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Österreicher bekommt Srtafe in der Türkei, Keine Hilfe möglich ?????

Hallo, kurz zu mir ich bin ******* Benutzt worden von Kriminellen, nun Habe ich eine Strafe bekomen 12 Jahre in der Türkei, bin Östereichischer Staatsbürger,war auch Pressefotograf, das Verfahren fand sehr Ungerecht statt, keiner von der Botschaft war da um mich zu Unterstützen, kein Anwalt der mir helfen konnte, Urteil nur in Türkisch, hätte 38 Jahre bekommen sollen, weder Besuch, Kontakt, ähnliches bei Anderen sah ich das Gegenteil, Italien, Spanien Frankreichalle bekamen regelmässig Besuch und auch Hilfe, Österreich rein Gar nix, ich schäme mich echt Österreicher zu sein, aktuel gerade Ausgang bis 20.112023 in Ankara dann muss ich in die Hölle Erzerum / Dumlu Offener Vollzug für Ausländer, also Nicht Türkische Staatsbürger zurück,

Nun zu meiner Frage, Offizell gibt es keine Abkommen Österreich Türkei, die können machen was die wollen, keine Abschiebung in meine Heimat, oder ähnliches,nun ist hier 100 jahre Türkei und Gefangene sollen entlassen werden, mir sagte mann jetzt wenn ich nach Össterreich kommen werden können, Teoretisch, erwatet mich in Österreich das nächste Gefängniss,habe aber in Österreich keine Straftat begagen, wegen der selben Sache hier in der Türkei, wegen dem ich die Strafe bekommen habe, soll ich da noch mal Bestraft werden, ich weis nicht wieso, vielicht kann mir einer mehr dazu Infos geben, die Haftbedinnungen hier, sind echt UNMENSCHLICH und sehr Menschen verachten,selten heisses Wassr bis öfter auch gar kein Wasser,sehr wenig zu Essen und Trinken, niemand mit dem ich reden kann, ich rede kein türkisch, ich hoffe nur bald aus dieser Hälle irgend wie herraus kommen zu können, Danke Marcus aus Wien,

-- Editiert von User am 16. November 2023 23:58

-- Editiert von User am 17. November 2023 00:11

-- Editiert von Moderator topic am 17. November 2023 13:25

-- Thema wurde verschoben am 17. November 2023 13:25

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5487 Beiträge, 2481x hilfreich)

Und was soll das deutsche Strafrecht da jetzt helfen?

Für Österreicher in der Türkei wäre mir keine Konstellation bekannt, bei der da deutsches Recht einschlägig wäre oder aus Deutschland Unterstützung käme (Harry van Sell wird gleich sicherlich eine Ausnahme finden).

Und das die Türkei derzeit nicht unbedingt ein Rechtsstaat ist, sollte sich auch in Österreich rumgesprochen haben.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39260x hilfreich)

Es könnte als Grundlage der Diskussion helfen, den Sachverhalt mal strukturiert, für Dritte verständlich, lesbar und idealerweise unter Beachtung der Grundregeln der Deutschen Sprache vorzutragen ...



Zitat (von marcus21berlin):
Österreicher bekommt Srtafe in der Türkei, Keine Hilfe möglich ?????

Wenn man mal davon absieht, das es hier vermutlich keine Kenner des türkischen Rechtssystems gibt, ist die Türkei jetzt nicht unbedingt als Vorbild für Rechtsstaatlichkeit bekannt.

Und die Frage ist natürlich, für was man da eine Strafe bekommen hat. Falschparken wird da ganz anders bewertet als wenn man was gegen Erdogan sagt oder generell die falsche Meinung hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39260x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Harry van Sell wird gleich sicherlich eine Ausnahme finden

Nö.
Ich hoffe die Ernüchterung hält sich in Grenzen.

Eventuell könnte DeusExMachina da noch was konstruieren, als profunder Kenner auch von Nischen und Winkeln des Strafrechtes.

Manchmal muss man aber auch akzeptieren, dass da wo nichts ist, auch nichts gefunden werden kann. Wir sind ja nicht in der Türkei, Russland oder z.B. bei der CIA ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37583 Beiträge, 13809x hilfreich)

Vielleicht hilft bei Fragen ja die österreichische Botschaft weiter; keine Ahnung, ob die so einen Service anbieten. Sollte man aber selbst rausfinden können.

Im übrigen scheint man völlig unbelastet von jedweder Fachkenntnis hinsichtlich der internationalen Gepflogenheiten im Strafrecht zu sein. Es ist z.B. auch in Deutschland üblich, unabhängig von einer Verurteilung im Ausland, auch in Deutschland wegen derselben Tat ein Strafverfahren einzuleiten. Die Frage ist dann nur, wie die im Ausland verhängten Strafe in Deutschland anzurechnen ist. Es gibt keinen Anspruch auf Abschiebung ins Heimatland zur bequemeren Verbüßung der Strafe. Prozessbeobachter können zwar anwesend sein, haben jedoch keinerlei Einfluss auf das Strafverfahren im Ausland. Wie die Betreuung von österreichischen Staatsbürgern in der Türkei in der JVA aussieht, das kann man mit Sicherheit in der Botschaft erfragen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30571 Beiträge, 5453x hilfreich)

Zitat (von marcus21berlin):
Nun zu meiner Frage,
Wenn es schon das www sein soll---> du könntest deine Frage (konkret formuliert) im Spezialforum stellen.
www.info4alien.de
kurz registrieren--- Die haben dort eigentlich alles aus aller Welt schon mal gehört und gelesen.
Evtl. gibt es von dort einen Tipp.

Ein Anwalt hat aber die beantragten 38 Jahre auf 12 und offenen Vollzug gedrückt?
----------------------------------------

Zitat (von wirdwerden):
Wie die Betreuung von österreichischen Staatsbürgern in der Türkei in der JVA aussieht, das kann man mit Sicherheit in der Botschaft erfragen.
Sorry, aber das weiß der Fragesteller bereits.
Es dürfte ihm auch schlecht möglich sein, mal eben von Erzurum zu einem österr. Konsulat oder der Botschaft zur Vorsprache zu fahren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37583 Beiträge, 13809x hilfreich)

Anami, unser Krimineller hat doch Ausgang, schreibt er ausdrücklich, und zwar bis zum 20. des Monats. Er ist draußen; er kann überall anfragen, aufschlagen, wo er will.

wirdwerden

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