Onkel Schulden im Ausland hinterlassen!

9. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Michael Konfott
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Onkel Schulden im Ausland hinterlassen!

Sehr geehrte Mitglieder des 123Recht Forums,

ich stehe vor einer rechtlichen Situation, bei der ich gerne euren Rat und eure Expertise in Anspruch nehmen würde. Mein Onkel, der in Polen lebte, ist verstorben und hat Schulden in Höhe von 50.000 € hinterlassen. Als deutscher Staatsbürger wurde ich nun von einem polnischen Anwalt kontaktiert, der mich auffordert, entweder etwas zu unterschreiben oder die Schulden zu übernehmen.

Ich würde gerne wissen, wie die rechtliche Lage in einem solchen Fall aussieht. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Erbe in Deutschland? Muss ich die Schulden meines verstorbenen Onkels übernehmen? Gibt es Möglichkeiten, dies abzulehnen oder zu regeln?

Ich danke euch im Voraus für eure Unterstützung und freue mich auf eure Meinungen und Informationen zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen, Michael

-- Editiert von Moderator topic am 9. Juni 2023 13:53

-- Thema wurde verschoben am 9. Juni 2023 13:53

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael Konfott
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie ich das lese, muss ich als deutscher Staatsbürger das Ganze entweder bei einem Notar in Polen oder bei einem Rechtsanwalt beurkunden/beantragen/ausschlagen!
Und die Kosten muss ich dann auch noch tragen, nur weil einer aus meiner Familie Schulden hat!

Komisch!

Warum kann ich nicht in Deutschland sagen, dass ich das ausschlagen möchte?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat (von Michael Konfott):
Warum kann ich nicht in Deutschland sagen, dass ich das ausschlagen möchte?


Das kannst du doch:

https://www.rechtsanwalt-erbrecht.eu/internationales-erbrecht/erbrecht-in-der-eu/erbrecht-im-ausland/der-deutsch-polnische-erbfall/annahme-und-ausschlagung-der-erbschaft-in-polen/

Zitat:
Der Erbe kann eine Erklärung auch vor dem für ihn zuständigen Heimatgericht abgeben. Die Erklärung muss aber selbstständig an die zuständigen polnischen Stellen übermittelt werden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael Konfott
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
https://www.rechtsanwalt-erbrecht.eu/internationales-erbrecht/erbrecht-in-der-eu/erbrecht-im-ausland/der-deutsch-polnische-erbfall/annahme-und-ausschlagung-der-erbschaft-in-polen/


Danke!

Übrigens will der polnische Staat/Anwalt auch die Geburtsurkunde von meinem deutschen Sohn, der gerade mal 3 Jahre alt ist!

Ich habe das Gefühl, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Michael Konfott):
Übrigens will der polnische Staat/Anwalt auch die Geburtsurkunde von meinem deutschen Sohn, der gerade mal 3 Jahre alt ist!


Für den solltest Du gleich mit ausschlagen, denn jedenfalls nach deutschem Recht würde er an Deine Stelle treten, wenn Du ausschlägst.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Nur so zum Vergleich:
Auch in Deutschland muss man die Kosten selbst tragen, wenn man die Ausschlagung beim Notar abgibt. D.h. der Fall, dass man Kosten hat, weil "ein entfernter Verwandter Schulden hatte" ist auch in Deutschland völlig normal.
Ebenso wäre es auch in Deutschland völlig normal, dass nach weiteren Verwandten gesucht wird, die in der Erbfolge nachrücken, wenn jemand ausschlägt. Und das sind auch in Deutschland die Kinder des Ausschlagenden.

Das was Sie gerade erleben, wäre also auch so ähnlich passiert, wenn der Onkel in Deutschland gelebt hätte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Michael Konfott):
Und die Kosten muss ich dann auch noch tragen, nur weil einer aus meiner Familie Schulden hat!

Nö, die Kosten muss man tragen, weil man die Schulden nicht haben will.



Zitat (von Michael Konfott):
Warum kann ich nicht in Deutschland sagen, dass ich das ausschlagen möchte?

Weil die Gesetzgeber halt festgelegt haben, das sagen nicht reicht, sondern man für solch gewichtige Angelegenheiten offizielle Dokumente braucht.



Zitat (von Michael Konfott):
Übrigens will der polnische Staat/Anwalt auch die Geburtsurkunde von meinem deutschen Sohn, der gerade mal 3 Jahre alt ist!

Vermutlich will man den nächsten Erben ermitteln, das könnte dann der Enkel sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.819 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen