Sehr geehrte Mitglieder des 123Recht Forums,
ich stehe vor einer rechtlichen Situation, bei der ich gerne euren Rat und eure Expertise in Anspruch nehmen würde. Mein Onkel, der in Polen lebte, ist verstorben und hat Schulden in Höhe von 50.000 € hinterlassen. Als deutscher Staatsbürger wurde ich nun von einem polnischen Anwalt kontaktiert, der mich auffordert, entweder etwas zu unterschreiben oder die Schulden zu übernehmen.
Ich würde gerne wissen, wie die rechtliche Lage in einem solchen Fall aussieht. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Erbe in Deutschland? Muss ich die Schulden meines verstorbenen Onkels übernehmen? Gibt es Möglichkeiten, dies abzulehnen oder zu regeln?
Ich danke euch im Voraus für eure Unterstützung und freue mich auf eure Meinungen und Informationen zu diesem Thema.
Mit freundlichen Grüßen, Michael
-- Editiert von Moderator topic am 9. Juni 2023 13:53
-- Thema wurde verschoben am 9. Juni 2023 13:53
Onkel Schulden im Ausland hinterlassen!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Muss ich die Schulden meines verstorbenen Onkels übernehmen? Nein, auch in Polen kann ein Erbe ausgeschlagen werden: https://www.erbschaft-in-polen.de/ausschlagung-der-erbschaft-in-polen/
So wie ich das lese, muss ich als deutscher Staatsbürger das Ganze entweder bei einem Notar in Polen oder bei einem Rechtsanwalt beurkunden/beantragen/ausschlagen!
Und die Kosten muss ich dann auch noch tragen, nur weil einer aus meiner Familie Schulden hat!
Komisch!
Warum kann ich nicht in Deutschland sagen, dass ich das ausschlagen möchte?
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ZitatWarum kann ich nicht in Deutschland sagen, dass ich das ausschlagen möchte? :
Das kannst du doch:
https://www.rechtsanwalt-erbrecht.eu/internationales-erbrecht/erbrecht-in-der-eu/erbrecht-im-ausland/der-deutsch-polnische-erbfall/annahme-und-ausschlagung-der-erbschaft-in-polen/
Zitat:Der Erbe kann eine Erklärung auch vor dem für ihn zuständigen Heimatgericht abgeben. Die Erklärung muss aber selbstständig an die zuständigen polnischen Stellen übermittelt werden.
Zitathttps://www.rechtsanwalt-erbrecht.eu/internationales-erbrecht/erbrecht-in-der-eu/erbrecht-im-ausland/der-deutsch-polnische-erbfall/annahme-und-ausschlagung-der-erbschaft-in-polen/ :
Danke!
Übrigens will der polnische Staat/Anwalt auch die Geburtsurkunde von meinem deutschen Sohn, der gerade mal 3 Jahre alt ist!
Ich habe das Gefühl, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht!
ZitatÜbrigens will der polnische Staat/Anwalt auch die Geburtsurkunde von meinem deutschen Sohn, der gerade mal 3 Jahre alt ist! :
Für den solltest Du gleich mit ausschlagen, denn jedenfalls nach deutschem Recht würde er an Deine Stelle treten, wenn Du ausschlägst.
Nur so zum Vergleich:
Auch in Deutschland muss man die Kosten selbst tragen, wenn man die Ausschlagung beim Notar abgibt. D.h. der Fall, dass man Kosten hat, weil "ein entfernter Verwandter Schulden hatte" ist auch in Deutschland völlig normal.
Ebenso wäre es auch in Deutschland völlig normal, dass nach weiteren Verwandten gesucht wird, die in der Erbfolge nachrücken, wenn jemand ausschlägt. Und das sind auch in Deutschland die Kinder des Ausschlagenden.
Das was Sie gerade erleben, wäre also auch so ähnlich passiert, wenn der Onkel in Deutschland gelebt hätte.
ZitatUnd die Kosten muss ich dann auch noch tragen, nur weil einer aus meiner Familie Schulden hat! :
Nö, die Kosten muss man tragen, weil man die Schulden nicht haben will.
ZitatWarum kann ich nicht in Deutschland sagen, dass ich das ausschlagen möchte? :
Weil die Gesetzgeber halt festgelegt haben, das sagen nicht reicht, sondern man für solch gewichtige Angelegenheiten offizielle Dokumente braucht.
ZitatÜbrigens will der polnische Staat/Anwalt auch die Geburtsurkunde von meinem deutschen Sohn, der gerade mal 3 Jahre alt ist! :
Vermutlich will man den nächsten Erben ermitteln, das könnte dann der Enkel sein.
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