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ich bin mehrfach betroffen von Rechtsbeugung,in dem die nationalen Gerichte,Gesetze,und Bestimmungen aus diesen falsch anwendeten!
in einem anderen Fall,hat das Gericht,aus dem Sachverhalt,erkennbare Straftaten,nicht an die Staatsanwaltschaft gemeldet,obwohl es dazu verpflichtet ist!
mir ist bekannt,das es ein Konstrukt gibt,innerhalb der EU Mitgliedsstaaten,dagegen vorzugehen,wenn es zur Rechtsbeugung,und Verletzung von Eu Grundprinzipien und Regelverstößen kommt,aber haben,auch Private die Möglichkeit,wenn es zur Verletzung,der Rechtsstaatlichkeit ,durch die nationalen Gerichte selbst kommt,dies auf EU Ebene,vor den EUGH zu bringen,oder gibt es diese Möglichkeit,für den Ottonormalbürger nicht?
-- Editiert von Moderator am 06.12.2020 17:50
-- Thema wurde verschoben am 06.12.2020 17:50
Rechtstatlichkeit auf Eu Ebene verletzt?,wenn es bei nationalen Gerichten zur Rechtsbeugung kommt?
6. Dezember 2020
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Frage vom 6. Dezember 2020 | 10:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtstatlichkeit auf Eu Ebene verletzt?,wenn es bei nationalen Gerichten zur Rechtsbeugung kommt?
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2020 | 18:11
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo,
auch "Ottonormalverbraucher" kann vor europäischen Gerichten klagen. Er muss aber erstmal den nationalen Instanzenweg durchlaufen (Beschwerde, Berufung, Revision, Verfassungsbeschwerde). Sonst wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
MfG
Vasel
Rechtsanwalt
#2
Antwort vom 8. Dezember 2020 | 07:13
Von
Status: Student (2115 Beiträge, 737x hilfreich)
Zitatich bin mehrfach betroffen von Rechtsbeugung,in dem die nationalen Gerichte,Gesetze,und Bestimmungen aus diesen falsch anwendeten! :
Ich bezweifle, dass der EUGH Deine wirklichen Probleme lösen kann ...
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#3
Antwort vom 9. Dezember 2020 | 09:20
Von
Status: Unbeschreiblich (38470 Beiträge, 14009x hilfreich)
..... und nicht jede EGH-Entscheidung entfaltet direkte Rechtskraft im Mitgliedsstaat und ist dort vollstreckbar.
wirdwerden
#4
Antwort vom 11. Dezember 2020 | 17:33
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Und warum hast du das nicht einfach nachgeholt?Zitat:In einem anderen Fall,hat das Gericht,aus dem Sachverhalt,erkennbare Straftaten,nicht an die Staatsanwaltschaft gemeldet,
Stefan
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