Regelinsolvenz und auswandern?

21. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
FaMe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelinsolvenz und auswandern?

ich weiss nicht ob das thema hier im richtigen forum ist.
ich habe mal eine frage.ich arbeite momentan bei einem arbeitgeber,der ende september "dicht" macht und von dem alle schon die kündigung haben.nebenbei betreibe ich noch eine kneipe,die absolut nicht mehr läuft und wo schon offene zahlungen bestehen die nicht gezahlt werden können.ich habe nun einen job in kanada und würde gern auswandern,das würde noch dieses jahr passieren.aqllerdings ist da das problem mit der kneipe.wenn ich für diese regelinsolvenz anmelde und zeige das ich nichts mehr zahlen kann,arbeitslosengeld würde ich ab oktober nicht bekommen weil ich ja nebenbei selbstständig bin,aber wie gesagt,da bleibt kein pfennig über,im gegenteil wir haben offene rechungen...,also wenn ich regelinsolvenz anmelde(das dauert ja dann alles) kann ich denn schon ab oktober nach kanada und dort arbeiten? hat deutschland dann noch irgendwie ansprüche an mich zu stellen?oder darf ich mit einem insolvenzverfahren garnicht erst aus deutschland raus?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Natürlich darfst du mit einem Insolvenzverfahren aus Deutschland auswandern. Insolvenz anzumelden ist ja nicht strafbar, nur die Verschleppung.
Ich würde also schnell die Kneipe schließen und Insolvenz anmelden.
Könnte höchstens zu Problemen führen, wenn Kanada dich fragt, ob du dich selber gut erhalten kannst. Vielleich tlassen sie dich nicht rein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dannyher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

habe nen ähnliches Problem ich will mit meinem Freund und dessen Familie nach Ungarn auswandern.
Leider befinde ich mich aber in privatinsolvenz.
Meine Insolvenzverwalterin meinte ich darf nicht einfach so ins Ausland (Gründe wären nur ein Mann bzw Kind im Ausland )
Desweiteren meinte Sie wenn man geht bräuchte man eine Deutsche Postadresse, weil angeblich die Botschaft alle Briefe sonst prüfen müßte.
Meine Fragen :

Stimmen diese Aussagen ?

Was passiert weiterhin mit der Insolvenz wenn ich im Ausland kein eigenes Einkommen habe?

Danke für Ihre Hilfe

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tbads
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
auch ich habe das gleich Probleme. Ist wohl doch ein interessantes Thema für mehrere. Stehe wahrscheinlich geschäftlich vor der Regelinsolvenz und möchte dieses Jahr noch in die USA auswandern, zu meinem Verlobten der Ende des Jahres aus dem Irak wieder kommt. Heiraten wollten wir ja nun nicht gleich. Greencard habe ich auch schon für die USA, also keine Probleme mit einwandern. Darf ich nun so einfach raus? Was muss ich beachten? Und von meinem Gehalt in den USA (falls ich gleich einen Job finde und nicht eine Babypause einlege) muss ich wahrscheinlich auch über der Pfändungsgrenze abgeben, oder? Bzw. wo kann ich genauere Infos bekommen?
Ganz schön viele Fragen, vielen Dank für die Hilfe im voraus!

3x Hilfreiche Antwort

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