Retoure: Paketannahme wurde verweigert

6. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
go553950-49
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Retoure: Paketannahme wurde verweigert

Hallo!
Ich habe mir bei banggood ein Handy bestellt und anschließend ein Retoure angefordert. Nach langem hin und her konnte ich es dann an die mir zur Verfügung gestellte Adresse zurückschicken. Mein Geld habe ich direkt danach bekommen. Allerdings kam das Paket nun wieder bei mir an. Ich musste 10€ dafür zahlen und in der Sendeverfolgung steht, dass die Annahme verweigert wurde.
Muss ich den Verkäufer kontaktieren oder wird der das selbst in entsprechender Zeit tun? Und kann mir der Verkäufer einfach das zurückerstattete Geld (via PayPal) wieder wegnehmen?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go553950-49):
Muss ich den Verkäufer kontaktieren

Nö, er weis ja das er verweigert hat.



Zitat (von go553950-49):
Und kann mir der Verkäufer einfach das zurückerstattete Geld (via PayPal) wieder wegnehmen?

Ja, kann er.

Am besten das Paypalkonto leerräumen und erst mal nicht für Zahlungsempfang nutzen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, kann er.
Und wie?

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#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Wer ist den überhaupt der Vertragspartner und ist die Rücksendeadresse ein Ort in E, der EU, oder im sonstigen Ausland?

Auch wäre der Grund der Annahmeverweigerung wichtig. Ich würde auch kein Paket annehmen wenn der Logistik-Dienstleister ein nicht abgesprochene Gebühr verlangen würde (z.B. wegen nicht ausreichender Frankierung).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Und wie?

Er stellt bei Paypal einen Antrag. Das die anduern Entscheidungen traffen die nicht mit dem BGB kompatibel sind ist doch bekannt ...


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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Solch einen Antrag gibt es bei PP nicht. Wenn der Verkäufer den Kaufbetrag erstattet hat, dann ist der Drops gelutscht.

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#6
 Von 
go553950-49
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Wer ist den überhaupt der Vertragspartner und ist die Rücksendeadresse ein Ort in E, der EU, oder im sonstigen Ausland?


Ich habe privat beim Onlineshop banggood.com eingekauft. Den Kauf habe ich innerhalb der Frist widerrufen und das wurde auch abgesegnet. Ich habe das Paket ausreichend frankiert und es wurde auch bis zum Zielort (GB) gebracht, dort verweigert. Ich habe mir beim Support auch extra genau die Adressdaten geben lassen, die für die Onlinefrankierung vonnöten waren.

Zitat (von pk2019):

Auch wäre der Grund der Annahmeverweigerung wichtig. Ich würde auch kein Paket annehmen wenn der Logistik-Dienstleister ein nicht abgesprochene Gebühr verlangen würde (z.B. wegen nicht ausreichender Frankierung).


Das Paket war von mir Frankiert und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine weitere Gebühr angefallen ist. Zumindest ist das für mich nirgends ersichtlich. In der Sendeverfolgung wird mir lediglich folgende Auskunft erteilt:

Zitat:

Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird in die Filiale gebracht. Für die Abholung ist neben der Benachrichtigung die Vorlage Ihres Ausweises sowie ggf. eine Vollmacht erforderlich.

Zitat:

We’re sorry but your consignment was refused on delivery. Please contact your sender for further information


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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7251 Beiträge, 1526x hilfreich)

Also für mich sieht die Seite mit dem Shop fischig aus... Vor allem , wenn man bei "contact us" einen 404 Fehler bekommt

https://www.banggood.com/Banggood-guarantees_hl103_at1168

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Solch einen Antrag gibt es bei PP nicht.

Du meinst weil es dafür kein Onlineformular gibt? Spoileralarm: es geht auch ohne Onlineformular ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

ich kann hier auch kein Impressum finden.

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#10
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Ist kein Fakeshop...ist ein ziemlich bekannter Chinashop ähnl. Aliexpress oder Gearbest.

Von wo kam das Handy? China oder ein Eu-Lager?

Preise sind günstig - Problem gibt es eben immer bei Retouren, da man hier die Kosten selber tragen muss.

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#11
 Von 
go553950-49
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Basti-SPN):
Von wo kam das Handy? China oder ein Eu-Lager?

Das Handy wurde von einem spanischen Lager verschickt. Zumindest habe ich das bei der Bestellung ausgewählt. Also ein EU-Lager.

Zitat (von Basti-SPN):
Preise sind günstig - Problem gibt es eben immer bei Retouren, da man hier die Kosten selber tragen muss.

Tatsächlich war es mir möglich mir das Geld für die Rücksendung von Amazon erstatten zu lassen. Das geht wohl bis zu zwölf mal im Jahr (max. 25€ Porto). Allerdings werde ich die 10€ für den Rückversand nach Annahmeverweigerung seitens Empfänger nicht mehr zurück bekommen..

-- Editiert von go553950-49 am 10.08.2020 10:42

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von go553950-49):
Allerdings werde ich die 10€ für den Rückversand nach Annahmeverweigerung seitens Empfänger nicht mehr zurück bekommen..


Du bist aktuell doch in einer recht komfortablen Situation.
Du hast das Geld, Du hast die Ware und aktuell nur 10€ für eine Annahmeverweigerung bezahlt.

Also sollte der Empfänger die erneuten fällig werdenden Rückversandkosten zzgl. der 10€ aus der Weigerung nicht vorstrecken, gibt es halt keine Ware zurück.

Und wenn man keine Lust hat das Handy bis zum Eintritt der Verjährung aufzubewahren, kann man es durchaus auch vorher verkaufen.
Man muss vor einem Verkauf nur ein paar Spielregeln einhalten.

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#13
 Von 
go553950-49
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Du bist aktuell doch in einer recht komfortablen Situation.
Du hast das Geld, Du hast die Ware und aktuell nur 10€ für eine Annahmeverweigerung bezahlt.

Also sollte der Empfänger die erneuten fällig werdenden Rückversandkosten zzgl. der 10€ aus der Weigerung nicht vorstrecken, gibt es halt keine Ware zurück.


Das ist richtig. Ich habe derzeit sozusagen für etwas mehr als 10€ ein sehr gutes Handy bei mir rumliegen. Allerdings scheint es ja, wenn man dem Beitrag weiter oben glauben schenken mag, Wege geben um das zurückerstattete Geld zurückzuholen. Und dann käme die Frage auf, wie ich an mein Geld komme, zumal ich vermutlich erneut Versand zahlen müsste, der bestimmt nicht erneut von PayPal übernommen wird.

Zitat (von spatenklopper):

Und wenn man keine Lust hat das Handy bis zum Eintritt der Verjährung aufzubewahren, kann man es durchaus auch vorher verkaufen.
Man muss vor einem Verkauf nur ein paar Spielregeln einhalten.

Was wären das für Spielregeln?

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#14
 Von 
go529731-43
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go553950-49):
Muss ich den Verkäufer kontaktieren

Nö, er weis ja das er verweigert hat.



Zitat (von go553950-49):
Und kann mir der Verkäufer einfach das zurückerstattete Geld (via PayPal) wieder wegnehmen?

Ja, kann er.

Am besten das Paypalkonto leerräumen und erst mal nicht für Zahlungsempfang nutzen.


Falsch. Er hätte das Paket annehmen müssen. Der Verkäufer hat kein Recht, das Geld zurück zu verlangen, weil er im Annahmeverzug ist. Sollte er trotzdem das Geld nehmen und vom Käuferkonto widerrechtlich abbuchen, so kann die Lastschrift zurückgebucht werden.

Damit kann das PayPal-Konto gesperrt werden, wenn es im Minus ist. Am besten Anzeige wegen Betrug erstatten.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go529731-43):
Falsch.

Nö, richtig.



Zitat (von go529731-43):
Er hätte das Paket annehmen müssen.

Er hat es aber nicht.



Zitat (von go529731-43):
Der Verkäufer hat kein Recht, das Geld zurück zu verlangen,

Was anderes hat keiner behauptet.



Zitat (von go529731-43):
Am besten Anzeige wegen Betrug erstatten.

Ziemlich dummer Ratschlag, der für den Anzeigenden zum (teuren) Bumerang werden könnte, denn Betrug ist weit und breit nicht erkennbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Woruas ergibt sich, dass die Annahme verweigert wurde?

Ist die Rücksendeadresse geprüft? Die Cina shops haben doch sehr oft andere Adressen für die Rücksendung.

Berry

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