Rückware aus England - Verzollung

16. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Andy95
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückware aus England - Verzollung

Hallo aus der Perle des Ostens,

ich brauche Hilfe in folgender Angelegenheit..

Ich habe ein paar Münzen, welche ich größtenteils in der EU von Händlern und Auktionshäusern in Europa erworben habe, letztes Jahr im Oktober zu einem Auktionshaus in England zur Versteigerung geschickt, da ich meine Sammlung auflösen möchte. Die Münzen wurden dann in den letzten Monaten in Auktionen angeboten, aber einige nicht verkauft. Es gab sogenannte "Net Reserves" , also Mindestpreise, welche die Stücke hätten erzielen müssen, damit sie auch tatsächlich einen Käufer gefunden hätten. Nun sind diese Reserves mehr oder weniger Wunschpreise und spiegeln nicht den realen Wert wider, sie sind eher fiktiv. Es gab daneben noch Schätzpreise, welche von den Experten nach Prüfung festgelegt wurden. Die Schätzpreise waren aber weitaus niedriger. So weit, so gut.
Nun wurden die unverkauften Münzen mit FedEx an mich zurückgeschickt und es hieß, dass Rückwaren oder Retouren nicht nochmals verzollt werden müssen, wenn die Waren bereits in der EU versteuert wurden. Es gehr um antike Münzen, deren Besteuerung sich auf 7% beläuft und nicht wie üblich auf 19% (steht im USTG unter Sammlungsstücke).

Heute kam dann die Rechnung von FedEx..knapp 2400 Euro für Zoll. Der Sachbearbeiter hat einfach die deutlich zu hohen "Net Reserves" für die Besteuerung herangezogen und außerdem alles mit 19% gerechnet.

Ich könnte explodieren, wobei ich die Handlung des Sachbearbeiters nachvollziehen kann, denn am Ende des Lieferscheins stand der Gesamtbetrag der "Net Reserves".

Ich habe dem Sachbearbeiter nun einige Nachrichten mit dem Hinweis geschickt, dass 19% Zoll nachweislich falsch sind und auch Rückwaren nicht verzollt werden müssen.

Gelesen habe ich von einem Nämlichkeitsnachweis, der für Retouren vorliegen muss.

Habt ihr Tipps, worauf ich eventuell achten bzw. wie ich handeln müsste, um am Ende nicht über 2000 Euro verloren zu haben?

VG

-- Editiert von Andy95 am 16.03.2021 19:55

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Hat man den Versanddienstleister denn überhaupt mit der Verzollung beauftragt?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Andy95
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Harry,

ich glaube nicht, aber das steht wahrscheinlich in den AGB von FedEx? Heute hat der Laden bereits versucht, den Betrag abzubuchen. Das Lastschriftverfahren habe ich heute gekündigt, ist wohl noch nicht zur entsprechenden Abteilung durchgedrungen. Die Zahlung wurde aber mangels Kontendeckung abgelehnt. Muss ich erst zahlen und kann dann Einspruch einlegen? Das wäre zwar ein Unding, aber ich möchte möglichst bald aus dem Schlamassel rauskommen.

VG

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Andy95):
ich glaube nicht,

Hier sollte man Glauben durch Wissen ersetzen.



Zitat (von Andy95):
aber das steht wahrscheinlich in den AGB von FedEx?

Keine Ahnung, man sollte aber alle vertraglichen Vereinbarungen prüfen.



Zitat (von Andy95):
Heute hat der Laden bereits versucht, den Betrag abzubuchen. Das Lastschriftverfahren habe ich heute gekündigt, ist wohl noch nicht zur entsprechenden Abteilung durchgedrungen.

Das sind ja witzige Ansichten ...



Zitat (von Andy95):
aber ich möchte möglichst bald aus dem Schlamassel rauskommen.

Hier müsste man sich entscheiden, will man möglichst bald aus dem Schlamassel rauskommen oder unberechtigten Forderungen nicht nachkommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Andy95
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hatte mit einer Mitarbeiterin aus der Rechnungsabteilung gesprochen zwecks Kündigung des Lastschriftmandates. Die sagte, dass diese in einerE-Mail mit Angabe der Kundennummer vorgenommen werden kann.

Den Rest muss ich klären und melde mich wieder.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Andy95):
Die sagte, dass diese in einerE-Mail

Ich wette im Falle des Falles wird die Mail mit dem Inhalt nicht aufgefunden werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Andy95
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Heute habe ich dem Zoll und FedEx folgende Nachricht geschickt..es wird umfangreicher, daher wäre ich dankbar, wenn sich jemand die Zeit nimmt.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um die Zollanmeldung (Bezugsnummer ....) (ANLAGE 1) zur FedEx Sendung 773051488612. Diese ist fehlerhaft und entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Daher lege ich hiermit Einspruch ein und bitte um Aussetzung der Vollziehung des Verwaltungsakts mit folgender Begründung):

Der in der Zollanmeldung ermittelte Betrag von 2.390,73 Euro ist nicht korrekt, da

1. antike Münzen als Sammler- und Forschungsobjekte und mit münzkundlichem Wert laut UStG dem verminderten Steuersatz von 7% unterliegen und nicht, wie in der Zollanmeldung von FedEx zur Berechnung herangezogen, 19% (ANLAGE 3).

2. unverkaufte Rückware, welche ich in der EU erworben habe und die bereits mehrfach versteuert wurde, in die Berechnung miteinbezogen wurde, was wiederum falsch ist!

Denn,

2a. Die Münzen wurden von mir bereits 2020 an Roma Numismatics zur Versteigerung geschickt, da ich meine Sammlung auflösen möchte.

2b. Alle antiken Münzen wurden von Händlern und Auktionshäusern in der EU erworben und schon versteuert.

2c. Selbst wenn die Besteuerung von der unverkauften Rückware korrekt wäre, wäre die vorgenommene Berechnung falsch, da die fiktiven Werte der „Net Reserves" in Höhe von 8.900 GBP als Bemessungsgrundlage angesetzt wurden und nicht die Beträge der „Estimates" (Höhe 4.950 GBP) (ANLAGE 2).

Dazu eine Erklärung:

"Net Reserves" sind Mindestpreise, welche die Münzen mindestens hätten erzielen müssen, damit sie auch tatsächlich einen Käufer gefunden hätten. Nun sind diese Reserves mehr oder weniger meine persönlichen Wunschpreise und spiegeln nicht den derzeit realen Wert wider, sie sind eher fiktiv.
Es gab daneben noch Schätzpreise, welche von den Experten nach Prüfung festgelegt wurden. Die Schätzpreise sind aber weitaus niedriger.Die Schätzpreise entsprechen in etwa den aktuellen Marktpreisen/Sammlerpreise, wobei sie auch zu hoch waren, sonst wären die Münzen ja verkauft worden.

Somit kommen wir, selbst wenn die Besteuerung meiner unverkauften Münzen grundsätzlich korrekt wäre, auf maximal 346,50 GBP = ca. 400,00 Euro (4.950 GBP x 7%).

Der Sachbearbeiter Herr....) von FedEx hat versehentlich in der Zollanmeldung einen Rechnungsbetrag von 10.942 GBP eingegeben, da er wohl dachte, dass „Total 8.900 GBP" ein Rechnungsbetrag wäre, das sind aber nur die addierten „Net Reserves" meiner eingelieferten Münzen.

3. auch der Rechnungsbetrag der Rechnung von Roma Numismatics (ANLAGE 2) in Höhe von 2.049 GBP wurde mit 19% bemessen, auch hier düften nur 7 % gerechnet werden (143,43 GBP = ca. 170 Euro).

Ich habe nachgeforscht und bin auf der Seite des Zolls fündig geworden:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Zolltarifauskunft-fuer-umsatzsteuerzwecke/zolltarifauskunft_fuer_umsatzsteuerzwecke_node.html#doc295158bodyText1

Ich zitiere:

„Steuerbegünstigte Umsätze

Der Regelsteuersatz bei der Einfuhr beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage und ermäßigt sich auf 7 % bei bestimmten Waren.

Dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen nur Produkte, die in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (Anlage 2 zum UStG) ausdrücklich und abschließend genannt sind.

Fällt ein ausdrücklich namentlich aufgeführter Gegenstand in ein Kapitel, eine Position oder eine Unterposition des Zolltarifs, auf die in der Anlage 2 zum UStG verwiesen wird, so unterliegt er auch automatisch der Steuerermäßigung.

Für die Einreihung dieser Waren in den Zolltarif gelten dabei ausschließlich die zolltarifrechtlichen Einreihungsregeln. So unterliegt beispielsweise der Verkauf von Gegenständen, die vom Käufer "gesammelt" werden (z.B. Mineralien, Telefonkarten, Medaillen etc.) nicht automatisch wegen der Sammelleidenschaft des Käufers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Maßgebend ist hier vielmehr, ob der fragliche Gegenstand ein Sammlungsstück im Sinne der laufenden Nummer 54 der Anlage zum UStG in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Zolltarifs darstellt."

Unter der laufenden Nummer 54 der Anlage 2 zum UstG treffen gleich mehrere Eigenschaften zu:

Ich zitiere wiederum:

Nr. 54 b) „Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem …völkerkundlichem Wert"

Nr. 54 c) „Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert und zwar bb) Münzen aus unedlen Metallen" (ANLAGE 3).

Des Weiteren wurden mir in den letzten 4 Monaten 4 Rechnungen in Höhe von insgesamt 316,36 Euro mit 19% gestellt, was nachweislich falsch ist. Ich habe die FedEx Rechnungen (ANLAGE 4) angehängt. Nach Hochrechnung (316,36 Euro / 0,19 = 1.665,05 Euro) ergibt sich die Bemessungsgrundlage von ca. 1.700,00 Euro (Anschließend mit 7% multipliziert, komme ich auf knapp 120,00 Euro und nicht, wie berechnet 316,36 Euro! Währungsdifferenzen oder ähnliches habe ich jetzt nicht berücksichtigt, es sind aber dennoch ca. 200,00 Euro, die ich zu viel gezahlt habe.

Wenn dann noch die neue Zollanmeldung der FedEx Sendung 77305148812 mit der Bezugsnummer ...?(ANLAGE 1) in die Berechnung miteinbezogen wird, dürfen es nur allerhöchstens etwa 400,00 Euro sein, die ich noch zu zahlen hätte!

Ich bitte Sie um Prüfung und Korrektur der Fehler. Ich benötige dann die korrekten Zollanmeldungen für alle 5 Rechnungen sowie etwaige andere Dokumente/Papiere.

Falls noch weitere Unterlagen benötigt werden, kontaktieren Sie mich bitte umgehend per E-Mail!

Mit freundlichen Grüßen
Zitat:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andy95
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt Neuigkeiten..der Zoll hat meinem Einspruch zugestimmt und alle Sendungen korrigiert und mit 7% besteuert. Die Differenzbeträge wurden mir erstattet.

Danke für die Antworten, Harry

VG

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Andy95):
Es gibt Neuigkeiten..der Zoll hat meinem Einspruch zugestimmt und alle Sendungen korrigiert und mit 7% besteuert.

Glückwunsch.

Jetzt nur aufpassen das der Dienstleister nicht noch versucht für seine nicht beauftragte Nutzlos-Leistung Geld ein zu sacken.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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