Scheinselbstständigkeit im Nicht-EU-Ausland

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
mistererbe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheinselbstständigkeit im Nicht-EU-Ausland

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Scheinselbstständigkeit. Wir haben mit einer freiberuflichen Mitarbeiterin im Nicht-EU-Ausland einen Freelance-Vertrag geschlossen. Nun hat sie das Statusfeststellungsverfahren gemacht, mit dem Ergebnis, dass sie nicht selbstständig ist und daher Sozialabgaben bei sich im Land zahlen muss.

Sind wir als Unternehmen nun verpflichtet diese Sozialabgaben im Nicht-EU-Ausland bei einem Honorar von ca. 300 EUR im Monat zu übernehmen bzw. mit der Mitarbeiterin zu teilen?

Vielen Dank im Voraus.
MfG

-- Editiert von Moderator am 16.10.2018 04:00

-- Thema wurde verschoben am 16.10.2018 04:00

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von mistererbe):
Nun hat sie das Statusfeststellungsverfahren gemacht

Bei wem?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mistererbe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der liechtensteinischen Alters- und Hinterbliebenenversicherung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39734x hilfreich)

:forum:

Dürfte dann wohl besser ins Sozialrecht passen.


Sofern es keine Abkommen zwischen den beiden Staaten gibt und / oder keine entsprechende vertragliche Vereinbarung, dürfte es egal sein, was ein ausländisches Amt sagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Liechtenstein ist EFTA-Mitglied und gehört zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), insofern wäre zunächst mal zu prüfen, ob es in diesem Kontext sozialrechtlich wie ein EU-Mitgliedsstaat zu sehen ist. Ich vermute: ja.

Und dann wären die Sozialabgaben m.W. vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Aber das weiß die liechtensteinische Alters- und Hinterbliebenenversicherung zweifellos besser als jedes deutsche WWW-Forum.

Also: einfach mal dort fragen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

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