Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Scheinselbstständigkeit. Wir haben mit einer freiberuflichen Mitarbeiterin im Nicht-EU-Ausland einen Freelance-Vertrag geschlossen. Nun hat sie das Statusfeststellungsverfahren gemacht, mit dem Ergebnis, dass sie nicht selbstständig ist und daher Sozialabgaben bei sich im Land zahlen muss.
Sind wir als Unternehmen nun verpflichtet diese Sozialabgaben im Nicht-EU-Ausland bei einem Honorar von ca. 300 EUR im Monat zu übernehmen bzw. mit der Mitarbeiterin zu teilen?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
-- Editiert von Moderator am 16.10.2018 04:00
-- Thema wurde verschoben am 16.10.2018 04:00
Scheinselbstständigkeit im Nicht-EU-Ausland
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatNun hat sie das Statusfeststellungsverfahren gemacht :
Bei wem?
Bei der liechtensteinischen Alters- und Hinterbliebenenversicherung
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dürfte dann wohl besser ins Sozialrecht passen.
Sofern es keine Abkommen zwischen den beiden Staaten gibt und / oder keine entsprechende vertragliche Vereinbarung, dürfte es egal sein, was ein ausländisches Amt sagt.
Liechtenstein ist EFTA-Mitglied und gehört zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), insofern wäre zunächst mal zu prüfen, ob es in diesem Kontext sozialrechtlich wie ein EU-Mitgliedsstaat zu sehen ist. Ich vermute: ja.
Und dann wären die Sozialabgaben m.W. vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Aber das weiß die liechtensteinische Alters- und Hinterbliebenenversicherung zweifellos besser als jedes deutsche WWW-Forum.
Also: einfach mal dort fragen.
Und jetzt?
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