Spanisches Knöllchen

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)
Spanisches Knöllchen

Ich habe eine Zahlungsaufforderung von servel catalá de Transit erhalten. Diese enthält neben dem Fahrzeugzeichen eines Mietwagens die Angabe der Geschwindigkeitsüberschreitung sowie die zu zahlende Summe. Das Schreiben enthält ist keine Rechtsbelehrung und keinen Lichtbildnachweis.
Ist die Aufforderung ohne diese Mittel in Deutschland vollstreckungsfähig?

-- Editiert von mimimata am 13.01.2020 22:15

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von mimimata):
Ist die Aufforderung ohne diese Mittel in Deutschland vollstreckungsfähig?


Nein, auch wenn ich nicht weiss, was mit "ohne diese Mittel " gemeint sein könnte.

Berry

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Ist die Aufforderung ohne diese Mittel in Deutschland vollstreckungsfähig?


Nein, eine Vollstreckung mit den erforderlichen Dokumenten wird ja von den spanischen Behören auch erst dann beantragt, wenn auf die Zahlungsaufforderung nicht gezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Bei spanischen Bußgeldern wird häufig ein Rabatt von 50% bei sofortiger Bezahlung gewährt.

Auf der anderen Seite erfolgt das Blitzen in Spanien häufig von hinten, so dass aus diesem Grund der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Wenn man diese Strategie verfogen will, sollte man sich aber in den nächsten Jahren bis zur Verjährung nicht mehr in Spanien blicken lassen.

1x Hilfreiche Antwort

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