Tierschutzgesetz - Tiere aus dem Ausland holen

19. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
tokel
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 55x hilfreich)
Tierschutzgesetz - Tiere aus dem Ausland holen

Organisation möchte Hunde aus dem Ausland holen,sprich Moldawien.
Wer kennt sich gut mit dem Tierschutzgesetz aus und kann sagen,wie macht es die Organisation richtig,um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen?
Bisher wurden 300 Euro Schutzgebühr pro Tier erhoben,in dem alle erforderlichen Bedingungen bezahlt wurden,damit ein Tier von Moldawien nach Deutschland reisen darf. Kastration,Impfungen,Bluttiter,Pass,usw.
Nun wird der Organisation ein Hundehandel unterstellt und sie dürfen keine Schutzgebühr mehr verlangen.Die Kosten,die aber jeder Hund braucht,müssen getätigt werden.
Wie also,kann es rechtens ablaufen?
Vielen Dank im Voraus.
tokel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sky4321
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 103x hilfreich)

Steuerrechtlich ist folgendes zu beachten:
Die Hunde müssen bei der Einfuhr als gewerbliche Einfuhr angemeldet werden und auch verzollt werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Außerdem müssen die Transporte über TRACES gemeldet werden.
Die Transporte müssen die gleichen Anforderungen wie andere Tiertransporte erfüllen.
Also Gassen zwischen den Boxen, ausreichend Pausen, genügend große Boxen, klimatisierter Transportraum, Fütter- und Tränkpausen...

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"Lukas 7,23"

2x Hilfreiche Antwort

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