Türkische Staatsangehörigkeit

30. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Michax
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Türkische Staatsangehörigkeit

Hallo!

Kennt sich hier jemand mit türkischem Recht aus? Weiß jemand, wie lange man theoretisch Zeit hat, sein in Deutschland lebendes deutsch-türkisches Kind auch bei den türkischen Behörden zu melden, damit es neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit bekommt?

Kann man damit 16 oder 18 Jahre warten oder hat man irgendwann den Zug verpasst?

Oder weiß zumindest jemand, wo man am Ehesten Auskunft dazu bekommt - außer beim türkischen Konsulat, denn da hört man oft widersprüchliches ...

Danke!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Michax
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn man drei Türken fragt, bekommt man vier Meinungen. Beziehungsweise man bekommt sehr unterhaltsame Geschichten erzählt, wie das denn bei dem und dem vor zehn Jahren war. Aber das hilft nur begrenzt. :) Ich dachte halt, hier gibt es Leute, die sich für türkisches Recht interessieren ...

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Hi,

durch die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 25 StAG).

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Michax
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das trifft aber nur zu, wenn er die Staatsangehörigkeit "erwirbt". Faktisch ist ein Kind mit einem deutschen und einem türkischen Elternteil aber von Geburt an Beides und kann es auch immer bleiben.

Mir geht es wirklich nur um den Akt des "Meldens" bei den türkischen Behörden, der zu einem türkischen Pass führt. Den Zeitpunkt hat man ja selbst in der Hand und mich würde halt interessieren, ob die türkische Behörde irgendwann sagt: Zu spät!

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#8
 Von 
Michax
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei dem Artikel geht es tatsächlich um andere als von mir gemeinte Fälle.

Nochmal zu der Frage des "Warums":

Es wird ja zur Zeit über die Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland diskutiert. Sollte dies passieren und in der Türkei bleibt alles beim jetzigen Stand, würde einem deutsch-türkischen Kind mit 18 der Einzug zum türkischen Militär drohen. Zur Zeit kann man das umgehen, wenn man in Deutschland seinen Dienst (auch Zivildienst) leistet, aber ohne Wehrpflicht geht das natürlich nicht mehr. Bei Türkische-Amerikanisch Männern ist das z.B. schon heute ein Problem.

Daher wäre die Überlegung, ob man nicht wartet bis das Kind 18 ist und sich dann die Rechtslage anschaut bzw. auch mal schaut, wie der Militärdienst in der Türkei dann ausschaut. Andersherum würde man nämlich durch den Akt der Meldung sonst das Kind auf einen Militärdienst verpflichten, den es wahrscheinlich nicht so toll findet ...

Daher die Frage: Bis wann muss man das Kind melden ...

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#10
 Von 
Michax
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der türkische Zoll macht eher große Augen, weil er einen "Emre" vor sich hat, aber dieser genau aussieht wie sein deutscher Vater: Blond und blauäugig. :)

Man kann sich nicht ganz frei kaufen, sondern muss immer noch einen Monat absolvieren. Darum geht es aber auch nicht, denn was heute ist, muss ja in 18 Jahren nicht so sein. Der Worst Case wäre ja: Deutsche Wehrpflicht ist dann abgeschafft und in der Türkei gibt es keine Möglichkeit mehr, sich freizukaufen - man MUSS also 2 Jahre o.ä. dienen. Am besten noch, wenn es gerade irgenwo einen bewaffneten Konflikt gibt. Natürlich endet die Wehrpflicht mit 18 nicht, aber man könnte es dann bewerten und entscheiden - im Zweifelsfall lässt er es halt ganz bleiben.

Ist natürlich alles rein theoretisch, aber dennoch eine eine "interessante" Frage für Eltern: Legen wir dem eigenen Sohn jetzt sozusagen die Bürde eines möglichen Dienstes in die Wiege oder nehmen wir in Kauf, dass er jahrelang "halblegal" im Bezug auf die Türkei rumläuft und sicher auch dumm gefragt wird, warum er sich Türke nennt, aber keinen Pass hat.

Mittlerweile habe ich Infos bekommen über einen Anwalt - im Prinzip kann man wohl "ewig" melden. Eigentlich soll man im ersten Monat, danach gibt es eine kleine Strafgebühr. Aber das ist auch alles. Also muss jetzt obige Frage abgewägt werden.



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