Türkische Staatsbürgerschaft aufgeben wird abgelehnt

1. November 2025 Thema abonnieren
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Temponutzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Türkische Staatsbürgerschaft aufgeben wird abgelehnt

Hallo,

ich besitze die deutsche und türkische Staatsbürgerschaft und möchte die türkische aufgeben. Das türkische Konsulat hat meine Anfrage jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass ich als türkischer Mann den deutschen Nachnamen meiner Frau annahm und dies nach türkischem Recht illegal sei. Ich könne nur austreten, wenn ich wieder meinen alten Namen annehmen würde. Ausserdem müssten meine Frau und Kinder auch meinen türkischen Nachnamen annehmen.
In der Türkei bzw. auf meinem Perso werde ich aber weiterhin mit meinem "Mädchennamen" geführt.

Nach meinem Rechtsverständnis finde ich es unlogisch, dass ich als Deutscher in Deutschland mit deutschen Recht dem türkischen Recht folgen soll. Kann denn überhaupt die türkische Rechtsprechung mir die Rechte in einem anderen Land versagen? Das ist für mich so, als wenn ich auf deutschen Strassen nur nach türkischem Verkehrsrecht fahren darf.

Ich habe schon im Ausländeramt gefragt, ob es Unterstützung oder Beratung gibt; aber die mussten ablehnen. Selbst die Rechtsanwältin im türkischen Konsulat musste ablehnen, da sie nur deutsches Recht beherrscht. So wie es aussieht muss ich einen Anwalt in der Türkei beauftragen, welcher sich mit türkischem Recht auskennt.

Ich habe mit der Türkei fast nichts zutun. Ich spreche eher schlecht Türkisch, bin dort nur als Tourist für wenige Wochen im Jahr (wenn überhaupt) und habe dort noch nie gearbeitet oder so. Ausserdem wurde mir schonmal eine Arbeits-Visa nach Indien verweigert. Ich vermute, dass es mit der türkischen Staatsbürgerschaft zutun hat.

Im Internet finden sich auch nur wenige bis garkeine Hinweise oder Rechtsfälle. Ich möchte gerne den Rechtsweg vermeiden. Vielleicht hat jemand Ideen die mir weiterhelfen.

-- Editiert von Moderator topic am 1. November 2025 15:50

-- Thema wurde verschoben am 1. November 2025 15:50




15 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41709 Beiträge, 14596x hilfreich)

Sein Staatsangehörigkeitsrecht bestimmt jeder souveräne Staat für sich selbst. Du kannst Dich also insoweit in einer innertürkischen Angelegenheit nicht auf Deine deutsche Staatsangehörigkeit berufen. Es muss also überprüft werden, ob Du nach türkischem Recht einen Anspruch hast. Das geschieht sinnvollerweise in der Türkei durch einen auf diese Problematik spezialisierten Anwalt. Ich würde als ersten Schritt erkunden, ob die deutsche Botschaft dort eine Liste von erfahrenen zweisprachigen Anwälten führt, von denen Du dann einen mandatieren könntest.

wirdwerden

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#2
 Von 
Temponutzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe sowas schon befürchtet und werde diesen Weg wohl gehen müssen.

Trotzdem ist es für mich nicht nachvollziehbar.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41709 Beiträge, 14596x hilfreich)

Eigentlich ist es doch nachvollziehbar, wenn auch für Dich unangenehm. Welches Recht sollte der deutsche Staat haben, sich in ureigenste Angelegenheiten eines anderen souveränen Staates einzumischen?

wirdwerden

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#4
 Von 
Temponutzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann man aber auch andersherum betrachten. Ich besitze Staatsangehörigkeiten zweier Ländern. In einem Land besitze ich bestimmte Rechte und Pflichten, in dem anderen Land wiederum andere. Mit meiner deutschen Staatsangehörigkeit kann ich in Deutschland deutsche Rechte wahrnehmen. Diese stehen mir zu.
Z.B. darf ich hier Ausserorts 100 km/h fahren. In der Türkei darf man aber nur 90 km/h fahren. Ich denke nicht das mir die Türkei vorschreiben kann hier nur 90 zu fahren. Und wenn sie das machen würde, da bin ich mir sicher, würde man das ablehnen, weil Einmischung.

Das bedeutet: In Deutschland habe ich einen legalen Namen nach deutschem Recht. In der Türkei habe ich auch einen (anderen) legalen Namen. Das sind zwei verschiedene Staatsanghörigkeiten mit Rechten und Pflichten- des jeweiligen Landes. Das ist aber nicht eine gemeinsame Rechtsprechung.
Oder nochmal anders: Das was ich als Deutscher in Deutschland mache unterliegt nicht der türkischen Rechtsprechung.

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#5
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1113 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von Temponutzer):
Oder nochmal anders: Das was ich als Deutscher in Deutschland mache unterliegt nicht der türkischen Rechtsprechung.


Das kann, muss es aber aber nicht.

So könnten andersherum z.B. Taten die ein Deutscher in der der Türkei begangen durchaus auch in Deutschland nach deutschem Recht geahndet werden.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38942 Beiträge, 6425x hilfreich)

Zitat (von Temponutzer):
Z.B. darf ich hier Ausserorts 100 km/h fahren. In der Türkei darf man aber nur 90 km/h fahren.
Ich denke, solche *Einmischung* würde gar nicht eintreten. In D darf jeder Ausländer außerorts auch 100km/h fahren, sofern er berechtigt ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Also: Mit solchen*Auto-Argumenten* bekommst du deine türkische Stag nicht los.

Zitat (von Temponutzer):
meine Anfrage jedoch mit der Begründung abgelehnt,
Hast du was Schriftliches?

Zitat (von Temponutzer):
So wie es aussieht muss ich einen Anwalt in der Türkei beauftragen, welcher sich mit türkischem Recht auskennt.
Wahrscheinlich geht es nicht ohne viel Geld, Zeit und Bürokratie und versierten türkischen Anwalt.
Möchtest du aus Prinzip kein *Formal-Türke* mehr sein? Oder hindert dich wer an der freien Entfaltung deiner Persönlichkeit mit Migrationshintergrund?
Es geht übrigens vielen so... In D seien sie Türken und wenn sie als Touristen in die Türkei reisen, seien sie Deutsche.
Die Herkunftsstaaten lassen sich tauschen. Etliche andere Staaten möchten aus Gründen ihre *Staatsbürger* auch nicht los-und freigeben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18750 Beiträge, 10146x hilfreich)

Zitat (von Temponutzer):
Das was ich als Deutscher in Deutschland mache unterliegt nicht der türkischen Rechtsprechung.

Richtig.
Aber Sie wollen etwas als Türke in der Türkei, nämlich die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft. Und das unterliegt nunmal der türkischen Rechtsprechung.

Dass die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei nicht auf dem Niveau Westeuropas liegt, ist nun mal so.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Temponutzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Möchtest du aus Prinzip kein *Formal-Türke* mehr sein? Oder hindert dich wer an der freien Entfaltung deiner Persönlichkeit mit Migrationshintergrund?


Aus beruflichen Gründen musste ich nach Indien. leider wurde mir eine Visa verweigert. Ich hatte meine doppelte Staatsbürgerschaft angegeben und vermute das es daran lag. Ab da an habe ich nachgedacht, welche negativen Auswirkungen eine weitere Staatsbürgerschaft haben kann.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38942 Beiträge, 6425x hilfreich)

Zitat (von Temponutzer):
Aus beruflichen Gründen musste ich nach Indien.
Ja, das hatte ich gelesen. Das ist aber Vergangenheit, oder müsstest du öfter aus beruflichen Gründen nach Indien?

Die indische AV wollte wahrscheinlich aus Gründen kein Visum an eine Person mit auch türkischer Stag vergeben.
Das liegt wahrscheinlich an der indischen Gesetzgebung.

Zitat (von Temponutzer):
Ab da an habe ich nachgedacht, welche negativen Auswirkungen eine weitere Staatsbürgerschaft haben kann.
Nachdenken wird nicht genügen. Nach dt. Gesetzen sollte Mehrstaatigkeit nicht nachteilig wirken. Das ist der Grundgedanke des dt. Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Dass andere Staaten mit anderer Gesetzgebung anders handeln, musst du akzeptieren...oder eben mit juristischer Hilfe die *Entlassung* erreichen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Temponutzer):
Z.B. darf ich hier Ausserorts 100 km/h fahren. In der Türkei darf man aber nur 90 km/h fahren. Ich denke nicht das mir die Türkei vorschreiben kann hier nur 90 zu fahren. Und wenn sie das machen würde, da bin ich mir sicher, würde man das ablehnen, weil Einmischung.

Das ist die Sache mit den Äpfeln und den Birnen........
Der türkische Staat sagt dir, was du tun musst um die Staatsangehörigkeit aufzugeben. Du kannst den Vorgaben folgen oder auch nicht. Es ist deine Entscheidung.
Wenn es in der Türkei illegal ist den Namen der Frau anzunehmen, dann ist das nun einmal so. Die Gesetze sind dort dann halt so.
Nur einer der Staaten etwas erlaubt, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch im anderen Staat erlaubt sei.
Dass die Türkei, aus deutscher Sicht, nicht ganz nachvollziehbare Gesetze hat, das ist eigentlich hinlänglich bekannt.
Ich drücke dir die Daumen, dass du einen gangbaren Weg findest um deinen Wunsch erfüllen zu können.

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#11
 Von 
Temponutzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das ist die Sache mit den Äpfeln und den Birnen........

Das meine ich doch: Es sind zwei verschiedene Sachen- wird aber wie eine behandelt.

Zitat (von -Laie-):
Der türkische Staat sagt dir, was du tun musst um die Staatsangehörigkeit aufzugeben. Du kannst den Vorgaben folgen oder auch nicht. Es ist deine Entscheidung.

Du verstehst anscheinend das Problem nicht: Der türkische Staat kann mir Vorgaben machen, wie ich meine türkische Staatsangehörigkeit aufgeben kann. Es kann und darf mir nicht vorschreiben, welche Rechte ich als Deutscher wahrnehmen darf.

Zitat (von -Laie-):
Wenn es in der Türkei illegal ist den Namen der Frau anzunehmen, dann ist das nun einmal so. Die Gesetze sind dort dann halt so.

Du sagst es: In der Türkei ist es illegal- nicht in Deutschland. Ich habe nie den deutsche Nachnamen in der Türkei "angenommen" oder gar beantragt. Wo besteht die Illegalität?

Zitat (von -Laie-):
Nur einer der Staaten etwas erlaubt, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch im anderen Staat erlaubt sei.

Meine ich doch auch: Während hier 100 erlaubt sind, sind es in der Türkei 90. Diese Regeln existieren parallel, müssen im jeweiligen Land eingehalten werden, können aber in der Anwendung im jeweiligen anderen Land nicht als illegal betrachtet werden.


Zitat (von -Laie-):
Dass die Türkei, aus deutscher Sicht, nicht ganz nachvollziehbare Gesetze hat, das ist eigentlich hinlänglich bekannt.
Ich drücke dir die Daumen, dass du einen gangbaren Weg findest um deinen Wunsch erfüllen zu können.

Das die Uhren da ein wenig orientalischer ticken wusste ich schon. Aber es sollte schon nachvollziehbar sein. Letzenendlich muss ich mich zwar beugen, aber es ist nicht nachvollziehbar und deswegen dulde ich ich es nur.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Temponutzer):
Es kann und darf mir nicht vorschreiben, welche Rechte ich als Deutscher wahrnehmen darf.
Das macht die Türkei auch nicht.
Das Problem hier: Du hast 2 unterschiedliche Namen!
Die Türkei erkennt deinen deutschen Namen nicht an, dieser Pass ist international anerkannt also bist du in dem Dilemma 2 Pässe mit unterschiedlichen Namen zu haben.
Die Türkei hat ja auch Kenntnis von dem deutschen Pass. 2 gültige Pässe mit unterschiedlichen Namen, das ist nun einmal nicht akzeptabel. Die Türkei besteht nun einmal auf der, aus ihrer Sicht, berechtigten Forderung der Korrektur.
Zitat (von Temponutzer):
In der Türkei ist es illegal- nicht in Deutschland. Ich habe nie den deutsche Nachnamen in der Türkei "angenommen" oder gar beantragt. Wo besteht die Illegalität?
Wie bereits geschrieben: 1 Person, 1 Namen
In D wird die Situation toleriert, hier wird ja auch der Geburtsname aufgeführt. In der Türkei ist das nun einmal ein NoGo.
Es bleibt dir nichts anderes übrig als das zu akzeptieren, auch wenn es dir nicht gefällt.
Ich hoffe, du findest einen Weg.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38942 Beiträge, 6425x hilfreich)

Zitat (von Temponutzer):
Es sind zwei verschiedene Sachen- wird aber wie eine behandelt.
Nö. Der hinkende Tempovergleich ist doch albern. Du willst ne Staatsangehörigkeit aufgeben.

Ich habe nochmal nachgelesen... Es könnte sein, dass du auch mit türkischem Namen die türkische Stag nicht aufgeben könntest.
https://de.connection-ev.org/article-1609G
Dort unter.... Ausbürgerung - vatandaşlıktan çıkarma

?? ist das Thema Wehrpflicht in der Türkei für dich noch relevant?
?? Seit wann bist du auch deutscher Staatsbürger?

Zitat (von Temponutzer):
In der Türkei bzw. auf meinem Perso werde ich aber weiterhin mit meinem "Mädchennamen" geführt.
Dort wirst du in allen Dokumenten zb als *Birol Demir* geführt und gefunden. Und jetzt heißt du zB *Birol Müller*. Wie soll eine türkische Behörde einen *B. Müller* aus der Stag entlassen?

Ich kann nachvollziehen, dass die Namensänderung in zb Birol Demir teuer und möglich ist, aber ob du damit die Stag los wirst? :???:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Temponutzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dort wirst du in allen Dokumenten zb als *Birol Demir* geführt und gefunden. Und jetzt heißt du zB *Birol Müller*. Wie soll eine türkische Behörde einen *B. Müller* aus der Stag entlassen?


Da hast du was nicht verstanden: Ich wurde und werde weiterhin bei den türkischen Behörden unter meinem türkischen Namen geführt.
Man möchte das ich in Deutschland in meinem deutschen Pass, für die deutschen Behörden wieder meinen türkischen Nachnamen annehme, wie auch meine (ausschliesslich deutsche) Frau und Kinder.

Wehrpflicht ist kein Thema mehr.

-- Editiert von User am 3. November 2025 17:03

-- Editiert von User am 3. November 2025 17:04

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38942 Beiträge, 6425x hilfreich)

Zitat (von Temponutzer):
Da hast du was nicht verstanden:
Als Beispiel nannte ich deinen türkischen *Mädchennamen*, das dürfte der Name sein, den du vor der Annahme des Nachnamens deiner dt. Frau hattest.
Analog zu Frau Müller, geb. Meier. Das ist nicht falsch zu verstehen.
Und ja, diese Namens-Rückabwicklung geht logischerweise nur in D bei dt. Behörden (Standesamt und Meldebehörde). Denn in D wurde die Namensänderung ja vorgenommen.

Zitat (von Temponutzer):
Man möchte das ich in Deutschland in meinem deutschen Pass, für die deutschen Behörden wieder meinen türkischen Nachnamen annehme, wie auch meine (ausschliesslich deutsche) Frau und Kinder.
Alles außer zur Frau und Kindern habe ich gut verstanden.
Ich fragte oben, ob du was Schriftliches auf deine Anfrage beim Konsulat bekommen hast.

Aber egal... entweder kannst du deine Frage nicht verständlich rüberbringen, oder wir verstehen alles falsch oder es ist auch egal, seit wann du Deutscher mit deutschem Pass bist.

Dann man tau. Dulde es einfach und mach dir Gedanken. :smile:

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