Hallo,
Es geht um ein türkisches Erbecht. Meine Familie und ich haben einen Grundstück in der Türkei geerbt. Da der Staat was anderes darauf bauen will haben die uns mithilfe eines Anwalt gefunden. Kurz gesagt es geht um die Vollmachtserteilung.
Bei dem türkischen Konsulat haben wir eine Vollmacht für den Anwalt erstellt. Bei dem Konsulat haben die uns empfohlen nicht die Orginalvollmacht oder Fotos davon an den Anwalt zu versenden. Die meinten einzig allein die yevmiye no. reicht aus damit der Anwalt über den Notar die Papiere abholen kann.
Aber der Anwalt will unbedingt ein Foto von der kompletten Vollmacht haben solange er das nicht hat kann er nicht weiter handeln.
Was ist denn richtig? Mir kommt das alles sehr suspekt vor und ich befinde mich gerade in einem Zwiespalt. Wenn ich ein Foto von der Vollmacht mache ist das dann wie das Originale?
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Min3 am 02.01.2020 15:37
-- Editiert von Moderator am 02.01.2020 18:18
-- Thema wurde verschoben am 02.01.2020 18:18
Türkisches Erbrecht - Vollmacht
2. Januar 2020
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Frage vom 2. Januar 2020 | 15:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Türkisches Erbrecht - Vollmacht
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#1
Antwort vom 2. Januar 2020 | 18:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32235 Beiträge, 5662x hilfreich)
Nein. Das ist dann nur eine Fotokopie des Originals.ZitatWenn ich ein Foto von der Vollmacht mache ist das dann wie das Originale? :
Das Original solltest du immer selbst behalten. IMMER!
Euer Anwalt will eben nicht nur mit der jeminee-Nr. arbeiten---
Das kann ich verstehen.ZitatAber der Anwalt will unbedingt ein Foto von der kompletten Vollmacht haben solange er das nicht hat kann er nicht weiter handeln. :
Der will eben alle Angaben aus dieser Vollmacht lesen können.
Und nicht erst anfangen, mit der Nr. zu recherchieren.
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