Guten Tag!
Leider weiß ich nicht, ob ich hier richtig gelandet bin.
Ich möchte im Sommer zu meinem Freund in die Niederlande ziehen. Ich bin geschieden und habe einen 7 jährigen Sohn.Zur Zeit erhalte ich Hartz IV, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, da der KV nicht unterhaltsfähig ist(auch Hartz IV). Mein Freund(Niederländer) ist auch geschieden (2 Söhne) leistet Unterhalt für Ex-frau und Kinder, lebt also von dem sogenannten Selbstbehalt.
In der Hoffnung, dass man mir hier helfen kann habe ich folgende
Fragen:
1. Steht mir noch Kindergeld aus Detuschland zu?
2. Wie wird der Kindesunterhalt geregelt?
Ich habe mich zwar schon bei den Behörden in Deutschland und den Niederlanden schlau gemacht, aber leider kann man mir keine konkrete Information geben.
Es wäre toll, wenn sich hier im Forum jemand damit auskennt und mir Tipps geben kann.
Danke
Eure Andrea
-----------------
" "
Umzug in die Niederlande
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag Andrea,
Sie haben einen Anspruch auf Kindergeld,
wenn Sie vorher einen Anspruch in Deutschland hatten und
(1) im Inland einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
(2) oder ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder
b) als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden.
Bezüglich des Kindesunterhaltes
ist eine weitere Unterhaltsverpflichtung des Unterhaltszahlers gegeben, auch wenn Sie ins Ausland verziehen. Beachten Sie jedoch, dass in solchen Fällen der Unterhalt neu berechnet werden kann, wenn sich die Umstände ändern sollten.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
test. Soory to bother, just trying to see if this works
-----------------
"--
Look, a signature with a <a href="lassche-anwalt-in-holland.de">url</a>!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Antwort von J. Roenner ist korrekt. Daraus folgt, dass Dir kein Kindergeld mehr zusteht.
Bezüglich der Sozialleistungen und der Steuer gilt für Dich nach dem Umzug niederländisches Recht. Mit dem niederländischen Recht kenn ich mich allerdings nicht aus.
Bezüglich des Kindesunterhaltes schließe ich mich ebenfalls J. Roenner an.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
21 Antworten
-
1 Antworten