Unfallflucht in Spanien/EU

18. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)
Unfallflucht in Spanien/EU

Hallo,

ich bin gerade im Urlaub auf den Kanaren und lese hier in einem Wochenblatt, daß es in Spanien so etwas wie Unfall- oder Fahrerflucht nicht gibt bzw. das so etwas separat nicht strafbar sei. Ist das korrekt?
Kommt mir sehr "spanisch" vor, denn in Deutschland ist das selbst bei einer Bagatelle wie bspw. Kratzer im Lack schon eine Straftat. Weiß hier Jemand etwas Genaueres ggf.mit Quellenhinweis? Danke.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat:
Ist das korrekt?


Ja.

Eine "erleuchtende" Erklärung gibt es z.B. hier von einem spanischen Rechtsanwalt-> http://www.vsspanien.de/PDF_docs/Ratgeber/Fahrerflucht%20in%20Spanien.pdf

Es gibt auch diverse Urteile vom Tribunal Supremo (kurz TS) (entspricht dem deutschen BGH) was dieses eindeutig bestätigt und noch so einige andere für uns unverständliche Dinge zu Gunsten der Unfallverursacher regelt.

Urteil vom 24 September 2012 (EDJ 2012/209071), Fahrer war besoffen in eine Menschenmenge und dann einfach weitergefahren.
Wurde später erwischt und in erster Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung, Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung und wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt.
Der TS hat die Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung aufgehoben, da am Unfallort ja genügen andere Personen waren konnte der Verursacher davon ausgehen, das schon irgendjemand einen Krankenwagen rufen würde.
Strafe letztendlich 1 Jahr und 4 Monate auf Bewährung.

In einem weiteren Urteil vom 17.06.2002 (EDJ 2002/23912) macht der TS deutlich, dass die Fahrerflucht quasi in dem Hauptdelikt enthalten sei, die glorreiche Begründung " Es entspreche nicht dem gesunden Menschenverstand (sentido común), dass ein Mörder neben der Leiche warten müsse, um festgenommen zu werden. Es gäbe im código penal, CP, hinreichende normierte Tatbestände, insbesondere Art. 383 CP (Widerstand gegen die Staatsgewalt), durch die ein pflichtwidriges Verhalten unter Strafe gestellt würde. "

Den Vogel schießt allerdings ein Urteil des TS vom 15. März 2007 (EDJ 2007/16973) ab.
Dort hatte ein Autofahrer in einem Roma-/Sintilager ein Mädchen tot gefahren und war verschwunden.
Zu Recht sagte der TS, denn dort bestand die Gefahr für den Autofahrer, dass die Lagerbewohner sich in Selbstjustiz am Fahrer gerächt hätten, verurteilt wurde er deswegen letztendlich nur wegen fahrlässiger Tötung.


-- Editiert von spatenklopper am 18.03.2016 11:00

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Danke. Den Beitrag hatte ich auch gefunden, nur leider ist der schon 10 Jahre alt. Haben diese Aussagen noch Gültigkeit?
Ich frage mich dann auch, wer den Schaden zahlt, wenn der Unfallverursacher eben gerade nicht ermittelbar ist. Dann würden ja sicherlich sehr viele Fälle zu Lasten des Geschädigten ausfallen ODER die eigene Versicherung ODER eine Art Verkehrsopferhilfe zahlt. Was bei Körperschäden evtl. noch nachvollziehbar wäre, ist für mich bei Bagatellschäden (Kratzer, Delle, Außenpiegel beschädigt usw.) etwas fraglich

8x Hilfreiche Antwort

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