Unterhalt für Kind in Österreich

6. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Unterhalt1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt für Kind in Österreich

Hallo,

ich habe ein uneheliches Kind, welches in Österreich bei seinem Vater lebt. Ich zahle für das Kind Unterhalt. Selbst lebe ich in Deutschland. Ich bin hier verheiratet und habe mit meinem neuen Mann 1. Kind, ein weiteres folgt. Ich habe ein Nettoeinkommen, welches unter dem Selbstbehalt liegt, trotzdem habe ich den Unterhalt für das Kind in Österreich bezahlt - besser gesagt eigentlich mehr mein Mann.
Da aber nun das 2 Kind in diese Beziehung kommt möchte ich gerne wissen, wie es jetzt mit dem Unterhalt für das uneheliche Kind steht. Theoretisch kann ich ihn mir nicht leisten...
Praktisch zahlt ihn mein Mann. Ich denke darüber nach eine weiter Kürzung zu beantragen bzw. den Unterhalt komplett aufheben zu lassen.
Wie steht da die Lage? Gibt es in Österreich auch eine Tabelle gleich der "Düsseldorfer"?

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

dass Du Dich hier am Unterhaltsrecht Österreichs orientieren möchtest ist nicht notwendig. Da Du in Deutschland lebst, ist das deutsche Unterhaltsrecht anzuwenden. Demnach gilt die Düsseldorfer Tabelle.

Da Österreich in der Gruppe 1 der Ländergruppeneinteilung ist, können die Beträge der DDT übernommen weden.

Du wärest also angehalten den Mindestunterhalt zu leisten. Je nach Alter des Kindes 225€/272€/334€

In welcher Höhe leistest Du aktuell? Wer hat das errechnet?

LG nero

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Unterhalt1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

ich zahle zur Zeit 250 €. Wurde vom Jugendamt errechnet.
Muss ich dann auch soviel zahlen, wenn ich noch 2 Kinder im haushalt habe? Mein Sohn ist jetzt 11 Jahre alt

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

der Mindestunterhalt für das 11jährige Kind beträgt 272€.

Grundsätzlich besteht ggü. minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Demnach muss der Unterhaltsschuldner alle verwendbaren Mittel einsetzen, um den Mindestunterhalt zu leisten. (Vergl. § 1603 (2) BGB )

Heißt, Dir könnte ein Nebenjob zugemutet werden. Oder aber die Suche nach einer besser bezahlen Arbeit. Dieses wäre mit 20-30 Bewerbungen im Monat nachzuweisen.

Wenn diese Bemühungen nicht erfolgreich sind, kann es zu einer Mangelfallberechnung kommen. In dem Fall würde das verfügbare Einkommen zwischen den berechtigten Kindern aufgeteilt.

Ist der bisherige Unterhalt tituliert.

LG nero

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Unterhalt1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, ist er. Zur Zeit arbeite ich 30h wegen der Betreuung meiner Tochter. Kann ich also bislang froh sein, dass das JA so kulant war bis jetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Unterhalt1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, ist er. Zur Zeit arbeite ich 30h wegen der Betreuung meiner Tochter. Kann ich also bislang froh sein, dass das JA so kulant war bis jetzt.
Andererseits kann man nicht von mir verlangen meine zu hause wohnenden Kinder zu vernachlässigen ( nebenjob) damit ich genug Geld fürs erste bezahlen kann, oder ?

-- Editiert Unterhalt1981 am 06.09.2011 14:12

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.627 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen