Unterhalt für ein in Polen lebendes erwachsenes Kind

18. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)
Unterhalt für ein in Polen lebendes erwachsenes Kind

Hallo,ich habe mal wieder ein Anliegen und hoffe auf eure Hilfe!

Ich bin seid 2 Jahren mit einer polnischen Frau verheiratet,die in Polen drei erwachsene Kinder (21,22,24 Jahre) hat. Ich selbst habe einen 10jährigen Sohn aus meiner ersten Ehe.
Ich bin vor 2,5 Jahren krankheitsbedingt gekündigt worden und bekomme mittlerweile zusammen mit meiner polnischen Ehefrau AlgII. Bis Ende 2005 hatte meine Ehefrau noch eine Putzstelle und dieses so verdiente Geld schickte sie jeden Monat nach Polen für ihre Kinder. Jetzt macht die jüngste Tochter von ihr Probleme. Sie hat vor ca. 4 Wochen ein Kind bekommen,wovon ihr jeder abgeraten hat weil sie noch studieren wollte,aber sie wollte unbedingt ein Kind,das sie als allein erziehende Mutter großziehen wollte. Heute bekammen wir von einem polnischen Gericht über das Konsulat eine Einladung zu einer Gerichtsverhandlung. Sie will von ihrer Mutter Unterhalt,das sie jetzt gemerkt hat, das es wohl doch nicht so einfach ist,mit Kind und ihrer Ministelle und in Polen sind die staatlichen Sozialleistungen nicht so wie in Deutschland.
Sie will jetzt,auch mit dem Kind noch studieren und da sie ja noch lernt müsste meine Frau für sie Unterhalt bezahlen. Ihren Vater hat sie schon gerichtlich dazu gekriegt. Ich weiss das meine Frau aufgrund des Selbstbehaltes jetzt nicht zahlen muss,aber ich will auch nicht,das dies als Schulden wächst,was hier der Fall mit meinem Sohn ist. Meine Frau hat noch die polnische Staatsangehörigkeit und bekommt aufgrund da sie soziale Leistungen bezieht auch nur immer für ein Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung.
Meine Frage,können wir diese Forderung sofort irgendwie im Keim ersticken,ohne Verhandlung? Denn es ist für uns auch fast unmöglich,das Geld für die Fahrt zur Verhandlung zusammen zu bekommen.

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" Dem der Ruhe sucht,wird nur selten Ruhe gewährt."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Beate-A.
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo, ich bin auch mit einem Pole verheiratet. Er konnte auch nicht arbeiten, weil er krank ist und somit brauchte er auch keinen Unterhalt an seine Tochter in Polen zahlen. Es gab auch eine Gerichtsverhandlung. Er ist aber hingefahren und hat bei Gericht seine Situation geschildert und die Richterin hat ihn gebeten freiwillig wenigstens 110 DM zu bezahlen bis sie ausgelernt ist, aber hier beim Jugendamt hat man ihn gesagt, dass er nicht zahlen braucht, weil er kein Einkommen bzw. nur Arbeitslosenhilfe hier hatte. Die Tochter Ihrer Frau hat doch ein Mann, der ihr das Kind gemacht hat, er muss doch für sein Kind und seine Frau sorgen. Die Mutter kann doch nicht bestraft werden. Die Tochter von meinem Ehemann konnte auch nicht studieren von 110 DM, hat es aber trotzdem zu etwas gebracht. Sie ist nach England arbeiten gefahren und hat dort 2 Sprachen gelernt und besitzt jetzt eine eigene Firma. Gruss B.

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#2
 Von 
ewa19
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Senior,
ich habe gleiche Situation, meine Tochter ist 20 in keine Ausbildung mehr und ich muss trotzdem zahlen.
Seit 2 Jahren warte ich auf eine Verhandlung hier in Düsseldorf, weil ich der Mienung bin , dass der Unterhalt von unserem Gesamteinkommen abgezogen sein soll.
Ich bekomme Taschengeld vom meinem Mann also: Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert.
Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft die Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhalts
bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.
Wenn Du möchtest, informiere ich Dich in ein Paar Monaten oder Jahren, wie es gelaufen ist.
ARGE muss den unterhalt abziehen, wenn man wenigstens 200,00 verdint
ca. 100,00 Euro selbstbehalt + 100,00 Euro Unterhalt, was ich auch gerne tun werde (arbeiten und verdinen) leider 2 kleine kinder zu hause.
Liebe Grüsse
Ewa

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#3
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn die Tochter keine abgeschlossene Ausbildug hat, muß Deine Frau im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterhalt zahlen, es geht um die Tochter und nicht um das Baby.

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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