Verlassenschaftssache Österreich

14. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 89x hilfreich)
Verlassenschaftssache Österreich

Hallo,
Bei A lag heute ein Brief von einem öffentlichen Notar aus Österreich im Briefkasten. Es geht wohl um eine Verlassenschaftssache (A hat keine Ahnung, was das bedeutet). Der Notar möchte das Verwandschaftsverhältnis wissen: Cousin.

A hatte seit Jahrzehnten keinen Kontakt.
Die Frage: Falls es hier um Beerdigungskosten geht, müsste A die tragen? Es sind sonst keine Verwandten mehr am Leben.

A ist für jede Hilfe dankbar.



-- Editiert von User am 14. Januar 2025 18:21

-- Editiert von Moderator topic am 14. Januar 2025 18:43

-- Thema wurde verschoben am 14. Januar 2025 18:43

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127385 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von September1):
A hat keine Ahnung, was das bedeutet

Wenn das Google von A kaputt ist, kann ich gerne aushelfen.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/1/Seite.792020.html
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/4/Seite.793020.html



Zitat (von September1):
Falls es hier um Beerdigungskosten geht, müsste A die tragen?

Kommt ganz darauf an, was die Gesetze in AT vorsehen.

Einfach mal warten, eventuell findet sich hier ja einer, der sich mit dem Recht in AT auskennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33699 Beiträge, 17555x hilfreich)

A hat keine Ahnung, was das bedeutet A kann nicht googeln? Dann mache ich das mal: Die Erbschaft, wie sie in Deutschland genannt wird, wird im österreichischen Erbrecht als Nachlass oder (seit 2015 amtlich ausschließlich) Verlassenschaft bezeichnet. Sie setzt sich aus den Aktiva (z. B. Eigentum, Schadenersatzansprüche) und den Passiva (z. B. Kredite, Steuerschulden) zusammen. Quelle: Wikipedia
Falls es hier um Beerdigungskosten geht, müsste A die tragen? Als Erbe tragen Sie, wie in D, die Bestattungskosten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
September1
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 89x hilfreich)

Danke, es war gestern Abend schon spät und A konnte nicht googeln.
A ist ein wenig schlauer geworden.

Wie kann A herausfinden, ob es sich um Schulden oder Vermögen handelt? Wenn sich A an den öffentlichen Notar, der als Gerichtskommissär fungiert und von dem der Brief stammt, wendet, ist dieser dann verpflichtet, A Auskunft über den aktuellen Stand der Verlassenschaft zu geben?

Für A wäre eine bedingte Erbantrittserklärung wahrscheinlich die beste Option, da A keinerlei Informationen über die Lebenssituation des Cousins hat.

Grüße

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33699 Beiträge, 17555x hilfreich)

Sollte die Todesfallaufnahme ergeben, dass der Wert der Verlassenschaft die Verbindlichkeiten, insbesondere die Begräbniskosten, nicht übersteigt, wird das Verlassenschaftsverfahren durch einen Gerichtsbeschluss beendet: sog. "Aktiven der Verlassenschaft an Zahlungs statt". So steht es hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/4/Seite.793020.html Und da das nicht passiert ist, scheint das Erbe zumindest die Bestattungskosten zu übersteigen.
Für A wäre eine bedingte Erbantrittserklärung wahrscheinlich die beste Option, da A keinerlei Informationen über die Lebenssituation des Cousins hat. Richtig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
September1
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 89x hilfreich)

Ist das in Österreich anders? Hier in Deutschland müssen die Beerdigungskosten von der Verwandtschaft bezahlt werden, auch wenn KEIN Vermögen vorhanden ist.

Wie versteht A das?
""Sollte die Todesfallaufnahme ergeben, dass der Wert der Verlassenschaft die Verbindlichkeiten, insbesondere die Begräbniskosten, nicht übersteigt, wird das Verlassenschaftsverfahren durch einen Gerichtsbeschluss beendet: sog. "Aktiven der Verlassenschaft an Zahlungs statt"""

Nächste Woche ruft A den Notar an und hofft hier mehr über Vermögen oder Schulden zu erfahren.
Ist der Notar Auskunftspflichtig?

Eigentlich will er im Brief nur das Verwandschaftsverhältnis wissen,mehr steht im Brief nicht drin.
-- Editiert von User am 17. Januar 2025 15:19

-- Editiert von User am 17. Januar 2025 15:25

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33699 Beiträge, 17555x hilfreich)

Hier in Deutschland müssen die Beerdigungskosten von der Verwandtschaft bezahlt werden, auch wenn KEIN Vermögen vorhanden ist. In Österreich auch - aber nur von dem Ehegatten bzw. der Ehegattin, Kinder, Eltern, Großeltern. So steht es hier: https://www.clever-bestattung.at/ratgeber/bestattungsarten/sozialbestattung-oesterreich/ Das sind Sie alles nicht.
Wie versteht A das? Dass man nicht nach Erben sucht, wenn der Nachlass die Todesfallkosten nicht übersteigt. Wozu auch - es gibt ja dann nichts zu erben. Unabhängig davon kann man enge Verwandte mit den Bestattungskosten belasten, aber nicht, weil sie Erben sind, sondern weil sie enge Verwandte sind.

-- Editiert von User am 17. Januar 2025 20:38

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17785 Beiträge, 9728x hilfreich)

Zitat (von September1):
Ist das in Österreich anders? Hier in Deutschland müssen die Beerdigungskosten von der Verwandtschaft bezahlt werden, auch wenn KEIN Vermögen vorhanden ist.

Jein.
In Deutschland werden die Beerdigungskosten in erster Linie von den Erben bezahlt.
Verwandte, die nicht Erben sind, werden erst dann zahlungspflichtig, wenn alle erbberechtigeten Personen das Erbe ausschlagen, es also keine Erben gibt.
Ist die Erbmasse größer als die Beerdigungskosten, wird im Regelfall niemand das Erbe ausschlagen.
Wenn noch nicht klar ist, wer erben wird, die Erbmasse aber groß genug ist, um die Beerdigungskosten zu bezahlen, dann dürfen die Beerdigungskosten auch aus der Erbmasse bezahlt werden. Die Verwandten sind dann nicht zahlungspflichtig. (Das setzt natürlich voraus, dass sich jemand darum kümmert, dass die Beerdigungskosten aus der Erbmasse bezahlt werden.)

Es sieht so aus, dass in Ihrem Fall entweder:
- die Erbmasse größer ist als die Bestattungskosten oder
- die Bestattungskosten schon bezahlt sind und trotzdem noch ein Rest übrig geblieben ist, der zu vererben ist
Sonst wäre der Fall nämlich schon geschlossen worden- so wie ich die österreichischen Vorschriften verstehe.



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
September1
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 89x hilfreich)

O.k. Danke für den Link. Das habe ich nicht gefunden, das es nur bis zu den Großeltern geht.
Nächste Woche erfahre ich wohl mehr.

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