Vertragsbruch und Sachbeschaedigung in Portugal , Anwalt leitet keine gute Arbeit

19. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513218-76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsbruch und Sachbeschaedigung in Portugal , Anwalt leitet keine gute Arbeit

Mein Vorfall in Portugal: Miet/Vertragsrecht

Habe im november 2018 eine wohnung in lissabon gemietet. 4 monatsvertrag unterschrieben 550eur.
Nach 3 tagen wollte der vermieter 100 eur mehr , hat gesagt er habe mir den falschen Vertrag gegeben usw.
und hat gesagt zahle ich nicht schmeisst er mich raus ! Ich habe das natuerlich verneint!
so ist es geschehen mit sachbeschaedigung und koerperlichem angriff. wurde in meine wohnung eingebrochen mich mit 2 mann zurueckgedrueckt , alles zusammengepackt und vor die tuere geschmissen. habe die szene auf meiner webcam festgehalten
computer ist nun auch beschaedigt . kurzfristige hotelkosten und neue wohnung kostete komission und war 50 euro teuerer, taxi .. all diese kosten moechte ich nun erstattet bekommen, kosten circa 500 euro

habe die sache einem lokalen anwalt gegeben der die komplette zusammenfassung in portugisisch hat mich aber aeusserst schlecht vertritt. bis heute habe ich noch kein geld als entschaedigung bekommen
dieser sagt 70 euro war die erstberatung und was der anwalt gemacht hat ist die sache einfach so aufzuschreiben und er polizeibehoerde zu geben die 4 monate brauchten um die koerperverletzung ( habe gesagt bin zurueckgedraengt worden aber nicht verletzt) zu investigieren und mit dem ergebnis verfahren eingestellt jetzt willd der anwalt nochmal 350 euro vorkasse um es mit geringen chancen im zivilgericht einzuklagen und ich soll angeblich vorort sein um auszusagen , bin aber nicht mehr in portugal

wie soll man hier regieren , es gibt fakten die nicht zu wiederlegen sind und diesen ausserst unkomptenten anwalt
kosten die mir entstanden sind insgesamt 1000 euro und habe kein geld eine vorkasse von 350 eur zu bezahlen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb513218-76):
und habe kein geld eine vorkasse von 350 eur zu bezahlen


Dann wird der Anwalt sich auch der Sache nicht weiter annehmen, ist doch völlig klar und wäre hier auch nicht anders.

Außerdem: was erwartest Du als Erfolg. Kennst Du die beiden Personen und kannst sie benennen?

Berry

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#2
 Von 
fb513218-76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

wieso kostet es 420 euro um einen einfachen fall von vertragsbruch im zivilgericht einzufordern
sind doch klare fakten und ein solventer landowner

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Ich möchte zu bedenken geben, dass die genannten Kosten weit unter den deutschen Sätzen liegen.
Hierzulande würden bei einem Zivilrechtsstreit mit einem Streitwert von 3500€ (Mietverhältnis 4 Monate zu je 550€ plus 1000€ sonstiger Kosten als Schadensersatz) mit mündlicher Gerichtsverhandlung etwa 770€ Anwaltskosten und 380€ Gerichtskosten anfallen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120356 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von fb513218-76):
wieso kostet es 420 euro um einen einfachen fall von vertragsbruch im zivilgericht einzufordern
sind doch klare fakten und ein solventer landowner

Wenns soooo einfach ist, warum dann nicht selber machen?



Zitat (von fb513218-76):
es gibt fakten die nicht zu wiederlegen sind

Ich lese hier nur von jemandem, der Behauptungen aufgestellt hat. Gegenüber dem Anwalt, der Polizei dem Gericht.

Da Gerichte Urteile in der Regel nicht auf Behauptungen stützen, sondern auf Beweise, wie genau gedenkt man denn diese Behauptungen zu beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fb513218-76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Unterschrift vertrag

Anruf bei Polizei in der Nacht, man hörte schreie

Webcam security Aufnahme wo man das eindringen in die Wohnung sieht und auch das keine Erlaubnis zum betreten gegeben wurde

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn man mit seinem Anwalt nicht zufrieden ist, dann wechselt man denselben. Ich bitte, aber zu bedenken, dass der Fall nach portugiesischem Recht abzuwickeln ist und nicht nach deutschem. Jedenfalls bekommt man nach deutschem Recht durch eine Strafanzeige in der Regel kein Geld bezahlt. Bliebe also nur der zivilrechtliche Anspruch, vor einem Zivilgericht geltend zu machen. Und da müsste man das portugiesische Zivilrecht, speziell Mietrecht kennen, um Erfolgsaussichten abschätzen zu können.

wirdwerden

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