Hallo zusammen,
ein Beispiel:
Ein internationaler Anlage-Betrugsfall führt zu Verhaftungen von führenden Mitgliedern der Bande in den USA.
Es wird ein Deal anberaumt und letztendlich vor einem US-Gericht per Urteil bestätigt, wo die Personen den Betrug und Geldwäsche zugeben, u.a. auch dass die beworbenen Anlagen niemals existiert haben.
Nun möchte die deutsche Staatsanwaltschaft hierzulande weitere Verdächtige in diesem Fall belangen.
Wie sieht die Verwertbarkeit von solchen US-Urteilen vor deutschen Strafgerichten in Theorie und Praxis aus ?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
-- Editiert von maestro1000 am 03.07.2020 12:36
Verwertbarkeit von US-amerikanischen Ermittlungsergebnissen und Gerichtsurteilen?
3. Juli 2020
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Frage vom 3. Juli 2020 | 12:36
Von
Status: Lehrling (1300 Beiträge, 730x hilfreich)
Verwertbarkeit von US-amerikanischen Ermittlungsergebnissen und Gerichtsurteilen?
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#1
Antwort vom 3. Juli 2020 | 12:55
Von
Status: Unbeschreiblich (119560 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatWie sieht die Verwertbarkeit von solchen US-Urteilen vor deutschen Strafgerichten in Theorie und Praxis aus ? :
Das Gericht unterliegt der freien Beweiswürdigung, sollte sich dort etwas finden das das Gericht als "beweiswürdig" ansieht, kann es das verwerten.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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