Ein fiktiver Fall:
Der Käufer aus Deutschland D will ein teures Mountainbike von einem Österreicher Ö kaufen. Das teure Rad war zuvor in der Schweiz und wurde nach dem Kauf nach von Ö nach Österreich gebracht. Ob Ö das teure Rad verzollt hat ist nicht bekannt.
Mit welchen (auch indirekten) Formulierungen im Kaufvertrag kann sich D gegenüber Ö absichern, dass später keine Forderung des Zolls gegen D möglich sind?
Danke für hilfreiche Hinweise
HH
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-- Editiert Hans Hoss am 19.01.2015 10:59
Verzollung beim Kauf
19. Januar 2015
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Frage vom 19. Januar 2015 | 10:57
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)
Verzollung beim Kauf
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#1
Antwort vom 19. Januar 2015 | 15:03
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
DDP gemäss INOCTERMS 2010, Bestimmungsort ist , der Versand erfolgt Versichert mit durch .
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