Verzollung beim Kauf

19. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Hans Hoss
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)
Verzollung beim Kauf

Ein fiktiver Fall:
Der Käufer aus Deutschland D will ein teures Mountainbike von einem Österreicher Ö kaufen. Das teure Rad war zuvor in der Schweiz und wurde nach dem Kauf nach von Ö nach Österreich gebracht. Ob Ö das teure Rad verzollt hat ist nicht bekannt.
Mit welchen (auch indirekten) Formulierungen im Kaufvertrag kann sich D gegenüber Ö absichern, dass später keine Forderung des Zolls gegen D möglich sind?

Danke für hilfreiche Hinweise
HH


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-- Editiert Hans Hoss am 19.01.2015 10:59

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

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