Welches Recht ist anwendbar?

23. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)
Welches Recht ist anwendbar?

Hallo,

welches Recht ist anwendbar oder besser welches sollte Anwendung finden, wenn ein Unternehmer aus Deutschland eine Kooperation (Nutzung von entwickelten Verfahren samt Dienstleistungen wie Wartung, Inspektion, Kontrolle etc.) mit einer Firma in Osteuropa anstrebt (Tschechien oder Polen)?

Viele Grüße aus dem sonnigen Münster

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Meiner Meinung nach kann man sowohl das deutsche als auch das polnische Recht vertraglich vereinbaren. Das ist letzten Endes Verhandlungssache - und Einschätzungssache, vor dem Gericht welchen Landes man sich im Zweifel lieber streiten möchte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

die Anwendung des jeweiligen Rechts lässt sich nicht pauschal beantworten. Dafür sind die Informationen in Ihrem Beispiel jedoch zu gering.

Desweiteren hängt es neben den vertraglichen Ausgestaltungen auch davon ab, aus welchen Ländern die Vertragsparteien kommen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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