Welches Visum ist das richtige?

23. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
jk78
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 16x hilfreich)
Welches Visum ist das richtige?

Maschinenbauer Firma A (deutsche Muttergesellschaft) entsendet einen Mitarbeiter in die USA um dort ein Softwareprojekt umzusetzen.
Bestellt wird der Einsatz durch den Endkunde bei der in der USA ansässigen Tochtergesellschaft von Firma A.
Die Tätigkeiten beim Endkunde umfassen:
- Installation, Einrichtung, Schulung von Software
- Produktionsbegleitung des Softwaresystems bzw. der Gesamtanlage (Maschine + Software)
Der Geldfluss ist also von Endkunde (USA) zu Tochtergesellschaft (USA) zu Muttergesellschaft (D)

Solch gelagerte Projekte können mehrmals im Jahr stattfinden wobei der Mitarbeiter meistens zwischen 2 und 3 Wochen am Stück beim Endkunde vor Ort ist.

Ist für die Einreise ein ESTA ausreichend oder wird ein B2-Visum benötigt?

Grüsse

-- Editiert von Moderator am 24.10.2019 14:41

-- Thema wurde verschoben am 24.10.2019 14:41

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Das hör

Zitat (von jk78):
Maschinenbauer Firma A (deutsche Muttergesellschaft) entsendet einen Mitarbeiter in die USA um dort ein Softwareprojekt umzusetzen.

Das hört sich nicht nach Business gemäss Definition an:
Zitat:

Business:
- consult with business associates
- attend a scientific, educational, professional, or business convention or conference
- attend short-term training (you may not be paid by any source in the United States with the exception of expenses incidental to your stay)
- negotiate a contract

https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/tourism-visit/visa-waiver-program.html

B-2 wäre pleasure or medical treatment. B-1 wäre das Business Visa, aber die Voraussetzungen was man dann machen kann sind gleichen wie mit VWP/ESTA. H-2B, O, oder L-1 scheinen mir aber passender.
http://www.ustraveldocs.com/de/de-niv-typework.asp


-- Editiert von FareakyThunder am 23.10.2019 19:34

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#2
 Von 
jk78
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 16x hilfreich)

Ist natürlich korrekt, dass der MA kein Geld erhält aber die ausländische Firma erhält Geld.
Das hört sich alles zu schwamming an als das es ein Immigration Officer sich nicht zurecht legen könnte wenn ihm danach ist.

ESTA sagt glaube ich auch maximal 90 Tage und die MA um die es geht laufen Gefahr, dass es mehr las 90 Tage im Jahr sind. Nicht am Stück aber aufsummiert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von jk78):

Ist für die Einreise ein ESTA ausreichend oder wird ein B2-Visum benötigt?

Diese Frage beantwortet jedes US-Konsulat. Sogar kostenlos. Und die Antwort ist dann auch für die US-Einwanderungsbehörde relevant.

Die Antwort eines Internetforums dagegen interessiert die US-Einwanderungsbehörde nicht die Bohne.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Antwort eines Internetforums dagegen interessiert die US-Einwanderungsbehörde nicht die Bohne.....

....noch dazu wenn es sich um ein Forum handelt, dass sich nur mit dem deutschen Ausländergesetzen befasst.

0x Hilfreiche Antwort

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