Zivilrechtliches Urteil in den USA vollstrecken

28. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
mrmr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zivilrechtliches Urteil in den USA vollstrecken

Hallo an alle,

wie verhält es sich eigentlich mit der Vollstreckung von zivilrechtlichen Urteilen in den USA? Ich möchte / muss ein deutsches Gerichtsurteil in den USA vollstrecken, bin aber doch recht verunsichert über die vielen unterschiedlichen Infos, die man findet. Die USA sind doch dem Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivilsachen beigetreten, wenn ich das richtig verstehe.

Dadurch sollte doch die Vollstreckung keine Probleme machen? Ist das wirklich so einfach wie man liest, oder muss ich mit Schwierigkeiten bzw. hohen Kosten rechnen?

Für Infos wär ich sehr dankbar!
:)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48392 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat (von mrmr):
Die USA sind doch dem Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivilsachen beigetreten, wenn ich das richtig verstehe.

Die USA haben das Abkommen zwar unterzeichnet, es bislang aber noch nicht ratifiziert. Die USA sind dem Abkommen somit noch nicht beigetreten.

Zitat (von mrmr):
Dadurch sollte doch die Vollstreckung keine Probleme machen?

Doch, das macht Probleme.

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#2
 Von 
mrmr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort :) ! In wie fern macht das Probleme? Von der Dauer her, vom finanziellen Aufwand, ...? Steht schon fest, wann es ratifiziert wird? Konnte dazu leider nichts finden.

Besten Dank!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von mrmr):
Ist das wirklich so einfach wie man liest,

Nö.



Zitat (von mrmr):
oder muss ich mit Schwierigkeiten

Ja



Zitat (von mrmr):
bzw. hohen Kosten rechnen?

Die entstehenden Kosten erfrage man beim Anwalt des Vertrauens.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39383 Beiträge, 14148x hilfreich)

In was will man denn vollstrecken und um was geht es? Ist das Urteil nach dem jeweiligen Landesrecht überhaupt vollstreckbar?

wirdwerden

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#5
 Von 
mrmr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sagen wir mal, es soll ein Urteil eines Zivilverfahrens eines deutschen Landgerichtes in den USA vollstreckt werden ... wo genau würden hier die Fallstricke liegen?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von mrmr):
wo genau würden hier die Fallstricke liegen?

Als erstes mal darin, den Schuldner zu finden - das kann durchaus schwierig bis unmöglich werden.
Zum zweiten im amerikanischen Rechtssystem - denn man wird versuchen müssen, das Deutsche Urteil in das Amerikanische Rechtssystem zu übertragen. Ohne versierten Anwalt wird an das nicht hinbekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
mrmr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

Zitat (von Harry van Sell):
Zum zweiten im amerikanischen Rechtssystem - denn man wird versuchen müssen, das Deutsche Urteil in das Amerikanische Rechtssystem zu übertragen. Ohne versierten Anwalt wird an das nicht hinbekommen.


Man liest ja öfter, dass man wegen des fehlenden Vollstreckungsabkommens das Urteil zuerst anerkennen lassen muss, bevor man es vollstrecken kann. Ist das gemeint mit "das Deutsche Urteil in das Amerikanische Rechtssystem übertragen"?

Haben Sie praktische Erfahrungen damit? Sprich, sind Sie eine verlässliche Quelle :-D?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39383 Beiträge, 14148x hilfreich)

Ich fragte deshalb um was es geht, weil Ansprüche, die z.B. gegen einen US-Bürger im Rahmen seiner NATO-Abordnung in Deutschland stationiert war/ist, oder hier als Zivilist in diesem System gearbeitet hat, dann wäre die Vollstreckung einfacher.

Zivilrecht ist in den USA überwiegend Landesrecht. Es gibt da also unterschiedliche Regelungen, z.B. schon in der Zustellung, also bei Erledigung der einfachsten Formalien. Dann muss die Entscheidung ins US-System implementiert werden, es muss also quasi in dem Land des Schuldners eine Vollstreckungsklausel erhalten. Unter welchen Voraussetzungen das in Deinem Fall möglich ist, das sollte ein US-Anwalt, der seine Zulassung in diesem Land hat, überprüfen und die erforderlichen Schritte einleiten.

wirdwerden

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#9
 Von 
mrmr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe, in meinem Fall ist es ein "ganz normaler" Schuldner, der aus Deutschland in die USA ausgewandert ist während des recht langen Verfahrens. Wird also alles nicht so einfach - muss ich mal sehen, ob das überhaupt Sinn macht unter den Umständen, vermutlich eher nicht. Habe auch keine Nerven mehr muss ich zugeben und das war bisher schon teuer genug :sweat: .

Vielen Dank!

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39383 Beiträge, 14148x hilfreich)

Dir zum Trost: Du hast einen Titel, aus dem 30 Jahre vollstreckt werden kann. Ich würde routinemäßig einmal im Jahr eine EMA-Anfrage beim letzten Wohnort in Deutschland machen. Häufig ist ja so ein Auslandsaufenthalt nicht für die Ewigkeit; oder tatsächlich existiert noch ein Standbein in Deutschland. Viele Schuldner verlassen sich ja darauf, dass der Gläubiger in so Fällen aufgibt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von mrmr):
Man liest ja öfter, dass man wegen des fehlenden Vollstreckungsabkommens das Urteil zuerst anerkennen lassen muss, bevor man es vollstrecken kann. Ist das gemeint mit "das Deutsche Urteil in das Amerikanische Rechtssystem übertragen"?

Korrekt.



Zitat (von mrmr):
Haben Sie praktische Erfahrungen damit?

Genug. um die Finger davon zu lassen und es Profis auf dem Gebiet zu überlassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mrmr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Euch für die Antworten - ich werde die Sache jetzt ein für allemal ruhen lassen.

Ich habe mich von zwei amerikanischen Anwälten beraten lassen (mit gleichem Ergebnis). Im Grunde ist es genau so, wie oben geschrieben wurde. Jeder Staat hat ganz eigene Regeln und der Schuldner, wenn man ihn denn findet, kann sich recht einfach durch einen Umzug (aber nicht nur) in einen anderen Bundesstaat entziehen und dann gehts von vorne los.

Wenn es im deutschen Verfahren zudem auch nur kleinste Ungereimtheiten gab (gibt aber noch einige weitere Gründe), kann es sehr schnell passieren, dass der Titel nicht anerkannt wird. Das wird mit Sicherheit wieder etliche 1000de EUR wenn nicht 10000de EUR kosten und vorallem jede Menge Zeit und Nerven. Die Anwälte hielten sich sehr bedeckt was die Kosten angeht, aber man sagte, es wird eine ganze Weile dauern und somit sicher auch entsprechend kosten. Auch was die Verteilung der Kosten angeht, ist nicht klar geregelt, wer die am Ende trägt - wenn ich Pech habe, bleibe ich einfach darauf sitzen.

Wen es interessiert, in Kanada ist es wohl übrigens sehr ähnlich was den Ablauf und die Kosten angeht. Das wurde nur beiläufig von einem der Anwälte erwähnt.

Am Ende ist es mir das alles nicht wert, man lebt ja nicht ewig :-D. Irgendwann muss mal Schluss sein!

0x Hilfreiche Antwort

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