Zwangshypotheken nach dem 2. Weltkrieg

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)
Zwangshypotheken nach dem 2. Weltkrieg

Hallo,

vielleicht weiss es noch jemand:

Ist es richtig, dass nach dem 2. Weltkrieg im Rahmen des Lastenausgleiches
Hausbesitzern Zwangshypotheken eingetragen wurden???

Ich hoffe, es gibt hier jemanden, der darueber noch etwas sagen kann.

grüsse
malia






-- Editiert von Moderator am 27.03.2020 12:12

-- Thema wurde verschoben am 27.03.2020 12:12

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Keine Zwangshypothek, eher im Gegenteil.

Einfach mal nach Hypothekengewinnabgabe suchen,
z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Hypothekengewinnabgabe

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes wurden ab Juni 1952 alle im Privatvermögen befindlichen Immobilien im Geltungsbereich mit einer Zwangshypothek zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland belastet.

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes wurden ab Juni 1952 alle im Privatvermögen befindlichen Immobilien im Geltungsbereich mit einer Zwangshypothek zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland belastet.


Quelle?
Das ist mir jetzt nämlich neu. Im Gegensatz zur bereits zitierten Hypothekengewinnabgabe, oder auch der Kreditgewinnabgabe.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Das ist mir auch neu.
Wenn ich nicht so alt wäre und so ein Elefantengedächtnis hätte und tatsächlich die Belastungen auch abgeführt hätte und Einblick ins Grundbuch für verschiedene Immobilien gehabt hätte...

Schließlich fiel mir der entsprechende Begriff als Reizwort sofort ein. :grins:

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)
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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von Garfield73):
Quelle?


https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangshypothek


Wenn man sich dann aber die Referenz anschaut, die für die Aussage in Wikipedia genannt wird, dann erkennt man, dass es sich tatsächlich nicht um eine Zwangshypothek gehandelt hat, sondern um die schon genannte Hypothekengewinnabgabe. Man darf nicht alles glauben, was in Wikipedia steht.

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Die Hypothekengewinnabgabe ist in dem zitierten Lastenausgleichsgesetz vom 14.08.1952 geregelt. Hierfür wurde eine öffentliche Last nach § 111 LAG im Grundbuch eingetragen.

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von malia):
Ist es richtig, dass nach dem 2. Weltkrieg im Rahmen des Lastenausgleiches
Hausbesitzern Zwangshypotheken eingetragen wurden???

woher hast du diese Info denn?

Ich tippe mal auf Reichsbürger- oder sonstige-Spinner-Geschwätz
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/inland/zwangshypotheken-eurorettung-101.html
https://www.deutsche-zukunft.net/reichsausweise-sind-g%C3%BCltig/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
woher hast du diese Info denn?


Die Fragestellerin hat ja eben nicht "diese Info", sondern lediglich eine Frage.

Zitat (von Lolle):
Ich tippe mal auf Reichsbürger- oder sonstige-Spinner-Geschwätz ...


Konnte man sich intellektuell auch einmal mit meiner Antwort #7 auseinandersetzen?

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#10
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Man sollte halt nur als Hypothek bezeichnen, was auch eine Hypothek ist.

Erinnert mich an die Schreihälse, die jegliche Abzüge vom Einkommen als Steuern betrachten.

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#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von alida):
Man sollte halt nur als Hypothek bezeichnen, was auch eine Hypothek ist.


Für unsere altershohen Benutzer: Es handelt sich hierbei um eine Hypothek.

Zitat (von alida):
Erinnert mich an die Schreihälse, die jegliche Abzüge vom Einkommen als Steuern betrachten.


Gemeint ist hier wohl weniger Einkommen, sondern vielmehr Gehalt, Lohn oder Arbeitsentgelt.

Vielleicht klärt man ja auch noch auf, wieso ausweislich Antwort #1ein Hypothekengewinnabgabe das Gegenteil von einer Zwangshypothek sein soll?!

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#12
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die zahreichen Antworten.
Ich komme auf diesen Punkt, weil eine Freundin mich danach gefragt hat.

Ich kann niemanden mehr fragen, der das erlebt hat.
Folgendes habe ich bei google gefunden:

Zusammenfassung

Nach dem Zweiten Weltkrieg forderten alle tragenden Kräfte, vor allem die Vertriebenen und die geschädigten Einheimischen, einen Ausgleich der erlittenen Verluste. Mit dem Soforthilfegesetz von 1949 wurde ein erster Anfang gemacht. Soziale Hilfe war nun möglich – mit einem Ausgleich hatte das aber nichts zu tun. Erst das Lastenausgleichsgesetz von 1952, das in den folgenden Jahrzehnten laufend ergänzt und erweitert wurde, brachte eine dauerhafte Lösung. Im Widerstreit der unterschiedlichen Interessen hatte sich im Gesetz eine Lösung durchgesetzt, die einen Mittelweg zwischen sozialer Hilfe und Erstattung von verlorenem Vermögen fand. Am Anfang lag der Schwerpunkt auf rentenähnlichen Leistungen, dazu traten mehrere verschiedene Entschädigungen und erst später eine gestaffelte Hauptentschädigung. Finanziert wurden alle Leistungen aus einer 50-prozentigen Abgabe des Vermögens am Währungsstichtag 1948 und den Hypotheken- und Kreditgewinnabgaben. Die Abgabe erfolgte aber in vierteljährlichen Raten, verteilt auf 30 Jahre, sie wurden durch steigende Zuschüsse von Bund und Ländern ergänzt. Im Laufe der Zeit wurde der Personenkreis, der unter das Lastenausgleichsgesetz fiel immer größer, z. B. ab 1965 durch die Flüchtlinge aus der DDR. Nach der Wiedervereinigung erstreckte sich das Gesetz nicht auf die neuen Bundesländer. Die Vertriebenen dort erhielten nur einen unerwarteten Pauschbetrag in Höhe von 4.000,- DM. Auch wenn der Lastenausgleich heute im Wesentlichen abgeschlossen ist, Anträge konnten nur bis zum 31. Dezember 1995 gestellt werden, laufen nach wie vor Zahlungen aus dem Lastenausgleichsfond an Bezieher von Rentenleistungen. Kernaufgabe der Ausgleichsämter ist heute die Durchführung von Rückforderungsverfahren bei bekannt gewordenen Schadensausgleichen. Waren einst über 25.000 Beschäftigte mit dem Lastenausgleich befasst, so sind es heute weit unter 10 Prozent.

"Finanziert wurden alle Leistungen aus einer 50-prozentigen Abgabe des Vermögens am Währungsstichtag 1948 und den Hypotheken- und Kreditgewinnabgaben. Die Abgabe erfolgte aber in vierteljährlichen Raten, verteilt auf 30 Jahre, sie wurden durch steigende Zuschüsse von Bund und Ländern ergänzt. "

Frage an diejenigen, die besser informiert sind:

Absatz 2

Bedeutet das, dass z.B. bei einer Immobilie mit einem Beispielswert von DM 100.000,-- - dem Besitzer damals DM 50.000,-- als Hypothek eingetragen wurden? Dass z.B. bei einem Sparguthaben von DM 10.000,-- - DM 5.000,-- in diesen Fond gingen?

grüsse
mallia


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