eu-führerschein

4. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
joanna1603
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eu-führerschein

kann ich als deutscher mein führerschein in eu land machen z.b polen?

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"joanna1603"

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15 Antworten
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#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wenn du nachweisen kannst das du da auch offiziel / "inoffiziel "wohnst gehts schon. Will nen Bekannter von mir in England machen, weil er hier in Dtl. zur MPU müßte.

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#2
 Von 
herr.gauka@web.de
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen wunderschönen Guten Abend liebes Forum. Nach jahrelangem Sponsoring des TÜV spiele ich nun auch mit dem Gedanken, es doch mal in Polen zu versuchen. Ich habe jüngst was im Fernsehen gesehen ("Frontal" ZDF) . Demnach scheint es eine Gesetzeslücke seit dem Eintritt unserer neuen Mitglieder in die EU zu geben. Ist da was dran?
Falls ja, ist dies durch ein Urteil belegt( Aktenzeichen)?

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich kann auf der ganzen Welt meinen Führerschein machen. Aber:
Wenn mit die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde, dann darf ich auch in Deutschland nicht fahren, egal, ob ich einen ausländischen Führerschein habe

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Mit ausländischem Wohnsitz darf man sehr wohl mit dem ausländischen Führerschein in Deutschland herumgurken.
Die Anerkennung bzw. Umschreibung für Deutschland richtet sich nach den einzelnen Ländern, in denen man den Führerschein erworben hat.

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#5
 Von 
goldmen34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Frage?:
meine FS wurde in deutschland entzogen.
kann ich in polen eine eu-führerschein erwerben?
wenn ja ;
welche voraussetzungen/bedingungen muß man erfüllen ?
kann jemand mir darüber konkrete informationen/erfahrungen mitteilen.

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" "

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#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Noch einmal: Es wird der deutsche Führerschein eigezogen UND die Fahrerlaubnis entzogen, d.h. auch wenn ich einen ausländischen Führerschein habe, darf ich in D nicht fahren, da mir hier die FAHRERLAUBNIS entzogen wurde.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#7
 Von 
rollyander
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo alle miteinander,
also erstmal finde ich es einen Witz das es immernoch Leute gibt die sagen es wäre nicht möglich mit seinem ausländischem Führerschein in Deutschland zu fahren ohne vorher die MPU bestanden zu haben.
Es gibt eine ganz klare anordnung für die deutsche Polizei, "Führerscheine die im Ausland gemacht wurden werden weder auf die personenbezogenen Punkte im Inland kontrolliert noch werden sie eingezogen", "diese Bestimmung gilt solange bis der EUGH die Gesetzeslage geklärt hat".
Mit einem ausländischem Führerschein kann ich sehrwohl auch in Deutschland fahren, selbst wenn mir in Deutschland der Führerschein entzogen wurde. Im schlimmsten Fall würde man eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen, diese wird aber schnell abzuweisen sein indem man auf Unwissenheit plediert.
Unwissenheit wird jedoch nur anerkannt, wenn kein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland mehr ausgeübt wird, d.h. wenn ich meinen Wohnsitz im Ausland habe bin ich Unwissend.
Desweiteren wird keine oder wenn nur eine lächerliche Verurteilung folgen, wenn überhaupt!!!
Nun gibt es noch weiter Möglichkeiten um auf Nummer sicher zu gehen.
Es gibt die Möglichkeit einer vollkommen legalen Namensänderung im europäischem Ausland. Wichtig ist hierbei das dort keine Meldepflicht besteht (Großbritanien, Slowakei,...).
Sobald man im Besitz einer ordentlichen "Schein-"Adresse im Ausland ist kann man für ca.40Dollar eine rechtskräftige Namensänderung durchführen, welche niemals in einem deutschen Verzeichnis aufgeführt wird.
Den neuen Namen lasse ich mir dann noch im Ausland in meinen Euro-Führerschein eintragen und schon wird nie wieder jemand sagen ich dürfte auf deutschen Strassen nicht fahren.
Eine Namensänderung kann auch erfolgen solange ich deutscher Staatsbürger bin ich darf nur meinen Wohnsitz nicht in Deutschland haben.

Die ganze Sache lohnt sich jedoch nur wenn man absolut überzeugt ist die Fehler von damals nie wieder zu begehen.
Für alle Rowdys und Alkoholkranken ist dieser Weg nichts, da denen auch da das durchhaltevermögen fehlt!!!
Zudem kostet der Führerschein so ca. 6000EURO , was sich mit Sicherheit auch nicht jeder leisten kann und vielleicht nur interessant ist für Menschen die aus beruflichen Gründen keine Zeit haben die "Pflichtwartezeit" der Strassenverkehrsbehörde einzuhalten.
Also, wenn möglich zahlt die ca.400EURO für die MPU, die ca.150EURO für die Anmeldeung zur MPU und vielleicht einen Vorbereitungskurs beim Psychologen sowie Blutuntersuchungen beim Hausarzt in Höhe von zusammen ca.1400EURO.
Insgesmat kostet euch die MPU so nur unter 2000EURO und der Führerschein ist wieder gesichert(bis zum nächsten Volksfest oder Geburtstag oder ...)!

Bei Fragen fragt genauer, bei Hilfe fragt und sorgt dafür, das ich eure Email bekomme!!!

mfg rolly :-)

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#8
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ein EU-Führerschein wird in D nicht eingezogen, aber ein Fahrverbot in D gilt trotz EU-Fühererschein.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#9
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

wenn ich den post von rollyander richtig verstanden hab kann ich mir auf dem weg auch 20 führerscheine besorgen u. der polizei dann den zeigen der mir gerade gefällt.

respekt, armes deutschland!

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#10
 Von 
rollyander
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich gilt ein Fahrverbot in Deutschland auchdann, aber es kann nicht mehr kontrolliert werden.
Man kann sich soviele Führerscheine mit verschiedenen Namen besorgen wie man möchte, bzw. wie man sich leisten kann!
Das Problem an der Sache ist nicht unbedingt das Deutsche Recht, sondern das EU-Recht welches "noch" nicht vorschreibt das alle EU-Länder miteinander kommunizieren, gerade solche Angelegenheiten sollten in einer einheitlichen Datenbank gespeichert werden!
Naja, vielleicht kommt es ja noch!??????
Wie dem auch sei, wer am Strassenverkehr teilnehmen will, der MUSS nüchtern sein, ansonsten ist es egal ob er ein Fahrverbot hat oder nicht, denn wer betrunken ist den juckt es sowieso nicht, ob er nun kontrolliert wird oder nicht!
Einzige Methode wäre dann einsperren, wobei das in Deutschland Luxus ist, ich war gerade in Kenia und wer dort eingesperrt wird, der lernt seine Fehler kennen! Wobei ich es nicht gut finde, aber wenn man trotz Fahrverbot in Deutschland beim Fahren erwischt wird, dann sind die Strafen einfach ganz klar zu milde!

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#11
 Von 
albi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen
ich fahre nun schon seid einigerzeit mit meinem neuen EU Führerschein.
Da ich sehr viel unterwegs bin auch über Ländergrnzen hinweg Tschechien / Polen usw.
werde ich auch oft kontroliert und muß auch meinen Führerschein zeigen, aber bei keiner Kontrolle wurde er bisher einbehalten.
Obwohl ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe. Die Beamten haben dazu kein Recht.

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" "

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#12
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Aus dem Forum
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=19348

hier ein Beitrag zum EU Führerschein:

Schon wieder das leidige Thema. sad.gif

Also gut, ich werde einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern (hoffentlich bekomme ich von den anderen dann keine Haue).

"Traditionelle" Neuerteilung nach deutschen Bestimmungen:

In Deinem Fall musst Du zur MPU. So eine Untersuchung kann zu 3 verschiedenen Ergebnissen führen:

1. Das Gutachten ist positiv.

Toll, jemand der sich vorbereitet hat und bereit war Veränderungen vorzunehmen. Du, die MPU-Stelle und die Führerscheinstelle freut sich.

Warum soll so jemand im Ausland teuer einen Führerschein machen ?

2. Das Gutachten ist negativ, enthält aber eine Kursempfehlung, mit der man wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommt.

Na ja, zwar nicht perfekt, aber immerhin bekommt man den Lappen. Und der Kurs ist billiger als der EU-Führerscheinerwerb. Du, die Führerscheinstelle, die MPU-Stelle und der Kursanbieter freuen sich.

3. Du hast nichts verändert und das Gutachten ist negativ. Statt Aufarbeitung suchst Du lieber nach "Alternativen" und hast daher das EuGH-Urteil gelesen und möchtest im Ausland einen Führerschein erwerben. Ist zwar ein bißchen teuer (ist aber normal. Da wo Leute in Not sind, steigt nun mal der Preis, aber wenn man dann wieder fahren darf. laugh.gif

Und tatsächlich - man darf - dank der europäischen Freizügigkeit - wieder fahren !

Was habe ich mit dem neuen Führerschein zu befürchten ?:

Das kommt darauf an.

1. Ich komme nie in eine Polizeikontrolle und werde auch sonst nicht auffällig:

Gratuliere - wieso hast Du eigentlich dann den Führerschein im Ausland gemacht ??? Mein Auto fährt mit Benzin und einen Führerschein braucht doch nur der, der kontrolliert wird.

2. Ich fahre super, komme aber in eine Routinekontrolle:

Der Polizist schaut meinen Führerschein an und sieht, dass es ein EU-Führerschein ist. Er fragt in Flensburg nach und merkt, dass ich einen Entzug in Deutschland habe. Er ärgert sich, denn ich darf weiterfahren. Was macht der denn da ? Wie, er schreibt sich die Führerscheindaten auf. Doch sicher nicht für sein Familienalbum ?

Nein, er schickt diese Daten an die Führerscheinstelle.

War es ein Ferienführerschein (=ich war weniger wie 185 Tage im Ausland), droht mir die Rücknahme durch die ausländische Führerscheinstelle. Das Risiko ist derzeit aber gering, darauf kann ich es zur Not noch ankommen lassen.

Aber was macht die deutsche Führerscheinstelle ?

Diese ordnet nun die MPU an (komisch, bei dem angegeben Link steht dazu gar nichts - muss er wohl "vergessen" haben).

Diese MPU kann nun die 3 oben beschriebenen Ausgänge haben. Ziffer 1+2 sind eigentlich kein wirkliches Problem, doch leider ist eher der Ausgang unter Ziffer 3 zu erwarten - oder wie seht Ihr das ?

Nun wird mir das Recht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet mit der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt. Na ja, ich kann ja noch in Tschechien damit fahren.

Was bleibt nun im Ergebnis festzuhalten?

1. Ich darf im Ausland einen Führerschein erwerben. biggrin.gif

2. Damit darf ich zunächst in Deutschland fahren (wenn die Sperre um ist)

3. Solange ich nicht kontrolliert werde oder auffällig werde, gibt es keine Probleme (nicht schlecht, aber dafür muss ich ja nicht rüber fahren, um den Führerschein zu machen).

4. Ich muss - wenn nun auch einige Monate ggf. Jahre später - trotzdem zur MPU.

5. Wahrscheinlich wird sie negativ und mein schöner EU-Führerschein ist in Deutschland nicht zu gebrauchen.

Kostenvergleich:

1. Deutsches Verfahren:

Ich zahle erst für die MPU und bezahle der Fahrschule erst dann Geld, wenn die MPU positiv ist. Die MPU ist allerdings nur positiv, wenn ich mich hierauf solide vorbereite.

2. EU-Verfahren:

Ich zahle erst für die Fahrschule (Klasse B soll ja 1700,-- Euro kosten laut Deinem Link). Das ist viel Geld, aber ich darf wenigstens vorübergehend fahren. Dann muss ich die MPU bezahlen, die leider negativ ausfällt. Ich bin jetzt genauso schlau äh führerscheinlos wie vorher, habe aber leider - neben den Kosten für die MPU - nun auch noch völlig umsonst die ausländische Fahrschule gesponsert.

Sollte ich es dann vielleicht noch mal in Polen versuchen ?

Na ja, läuft eben das ganze Spiel noch mal von vorne los, aber bei 25 EU-Mitgliedstaaten lerne ich so wenigstens ganz Europa kennen.

Ist es da - ich meine aus Kostengründen, weil die Verkehrssicherheit interessiert ja nur die Trottel von der Führerscheinstelle - sinnvoll, im Ausland einen Führerschein zu machen ?

Musst Du selbst entscheiden, denn die europäische Freizügigkeit erlaubt Dir auch, mit Deinem Geld zu machen, was Du willst.

G.G.

Gruß Bantam

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Steffen1086
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

So wie ich es verstehe, kann die Führerscheinvergabestelle zwar immer wieder eine MPU anordnen, die jedoch nur Einfluß auf die Vergabe des deutschen Führerscheines hat. Insofern liegt Bantam m. E. falsch, da die Fahrerlaubnis trotzdem gegeben sein kann. Führerschein und Fahrerlaubnis sind nicht immer identisch. Ohne deutschen Führerschein besitze ich mit dem ausländischen EU-Führerschein auf jeden Fall die Fahrerlaubnis in Deutschland. Die MPU ist auf der Ebene der Vergabestelle angesiedelt, nicht auf der rechtlichen Ebene, die das Fahren auf der Straße regelt. Wenn ich also nicht angewiesen bin auf die deutsche Vergabestelle, sprich einen anderen EU-Führerschein besitze, braucht mich deren Gebaren nicht zu interessieren.

-----------------
"Gruß Steffen"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Steffen1086
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachtrag: Die deutschen Behörden dürfen vom Halter eines ausländischen Führerscheines nicht einmal Auskunft verlangen, wie er zu diesem gekommen ist. Die Schwierigkeit liegt nur darin, ihn zu erwerben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Meikohnelappen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen

Ich möchte eigentlich nur meinen führerschein machen "bin 25" aber bin irgenwie opfer Deutschen Systems geworden.
bin mit 18 mit dem auto meiner mutter gefahren und hab bis 2000 sperre bekommen, 2001 das selbe und wieder sperre bis 2001 in 2003 wollte ich dann den PKW FS machen einen vertrag mit der Farhschule habe ich auch gemacht und 2000€uro sofort in bar bezahlt, soweit so gut ich muss dazu sagen das ich vor 2 jahren noch zur Abendschule ging und das mit den zeiten nicht gepasst hat den lappen in 2 wochen machen wollte (in den osterferien) ich habe alle fahrstunden absolviert und war jeden tag im unterricht der Ferienfahrschule als nach einer der letzten sonderfahrten auf der autobahn ein schreiben der Führerscheinstelle kam in dem ich aufgefordert wurde "ich sollte nicht mit dem führerschein beginnen und zur MPU" dat war der HAmmer für mich. Ich musste für die MPU habe ich 600€uro bezahlt in bar nach zwei wochen kam das ergebniss "würde wohl wieder mit alkohol am steuer fahren obwohlich seit jahren nix trinke ...ich sollte nicht vor ablauf eines jahres wieder dort auftauchen bla bla bla "
also MPU Nicht bestanden 600€uro futsch und die bereits bezahlten 2000€uro konnte ich auch abschreiben da Sonderfahrten nur ein Jahr gültig sind bin dann umgezogen weil kein FS jetzt nach 3 jahren sperre und 5 Jahren ohne pappe überlege ich den FS inPolen zu machen am fahren liegt es nicht nur an der deutschen rechtsprechung.... ich weiß nicht was ist wenn ich einen polnischen fs bekomme ob dann wieder mpu in deutschland kommt oer nicht ... ich hatte ja noch nie einen FS also ist das doch quatsch wieder zur mpu zu müssen!?

Gruß
Meik

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