2 Gewerbe, 1 Steuernummer, gemeins veranlagt, interne Rechnungen

25. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
x3aro4
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
2 Gewerbe, 1 Steuernummer, gemeins veranlagt, interne Rechnungen

Hallo an alle,

ich stehe vor folgendem Problem, nirgends finde ich sinnvolle Antworten die sich nicht gleich wieder widersprechen oder sogar noch mehr fragen aufrufen. Ich erhoffe mir hier vielleicht Hilfe oder den Wegweiser/Tipp/Anregung wie ich vielleicht vorgehen sollte:


Ausgangssituation:
Mann: Vollzeit Angstellter, LK3, etwa 36000€/Jahr
Frau: Textil Gewerbe, LK5, etwa 31000€ Gewinn/Jahr mit normaler UST Ausweisung
1x Kind

Ich(Mann) hatte früher selbst mal ein Kleingewerbe für IT-Dienstelsitungen. Kunde waren mein Hauptberuf-Arbeitgeber und andere B2B und B2C. Aufgrund Kind und zeit damals aber abgemeldet.

Der Plan:

Ich hatte die Idee, doch wieder Gewerbe anzumelden, da ich meiner Frau den ganzen IT und Internetkram erledige. Dies könnte ich ihr doch in Rechnung stellen und Sie könnte es absetzen.

Die Gedanken die sich bei mir dagegenstellen:

- Wir haben bislang 1 Steuernummer, würden wir dann eine weitere bekommen und müssten dann 2x EÜR, Einkommensteuererklärung usw. machen?

- Wenn ja, was für eine Auswirkung hätte das dann auf eventuell gemeinsam veranlagte Steuervorteile? in Bezug auf Freibeträge und Lohnsteuerklassen

- Wenn nein, und es bleibe bei 1 Steuernummer, wäre der ganze Plan sinnlos? landet bei einer Steuernummer ja eh im selben Pott

- Ich würde meinen Chef und paar alte Stammkunden (ges. vielleicht 3-4 Leute max) wieder aktivieren. Wäre das zu wenig bzw...ab wann gilt man als scheinselbstständig(was ich ja aktiv nicht wäre)?


Ich danke vorab schomal fürs Lesen, für jede Idee oder Ratschlag.
Ich weiß nämlich gerade nicht wo ich anfange und ob es jemanden gibt der mir es anhand nem Fallbeispiel ausrechnen würde... Ich will nix anfangen oder Lohnsteuerklassen abändern wenn ich die Auswirkung nicht kenne.









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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von x3aro4):
Ich hatte die Idee, doch wieder Gewerbe anzumelden, da ich meiner Frau den ganzen IT und Internetkram erledige. Dies könnte ich ihr doch in Rechnung stellen und Sie könnte es absetzen.


Und Du musst Deine Einnahmen versteuern, kannst aber auch Deine Ausgaben absetzen.

Zitat (von x3aro4):
Wir haben bislang 1 Steuernummer, würden wir dann eine weitere bekommen und müssten dann 2x EÜR, Einkommensteuererklärung usw. machen?


Eigene EÜR, aber natürlich geht weiterhin Zusammenveranlagung unter der gemeinsamen Steuernummer.

Zitat (von x3aro4):
Bezug auf Freibeträge und Lohnsteuerklassen


Die Lohnsteuerklassen sind nur relevant für die Höhe der im Jahr einbehaltenen Lohnsteuer (quasi als Vorauszahlung). Auf die Höhe der tatsächlich entstehenden Steuer haben sie keinerlei Einfluss. Es geht im Endeffekt nur darum, wie viel Erstattung oder Nachzahlung rauskommt.

Zitat (von x3aro4):
Wenn nein, und es bleibe bei 1 Steuernummer, wäre der ganze Plan sinnlos? landet bei einer Steuernummer ja eh im selben Pott

Das Gewerbe wird unter einer neuen Steuernummer erfasst. Aber am Ende landen alle Einkünfte in der gemeinsamen Erklärung.

Zitat (von x3aro4):
Ich würde meinen Chef und paar alte Stammkunden (ges. vielleicht 3-4 Leute max) wieder aktivieren. Wäre das zu wenig bzw...ab wann gilt man als scheinselbstständig(was ich ja aktiv nicht wäre)?

Scheinselbständigkeit sehe ich hier eher nicht, interessiert aber auch mehr die Sozialversicherung als das FA.

Zitat (von x3aro4):
ob es jemanden gibt der mir es anhand nem Fallbeispiel ausrechnen würde

Klar. Nennt sich Steuerberater. Eine Beratung im Einzelfall darf hier nämlich keiner geben.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte die Idee, doch wieder Gewerbe anzumelden, da ich meiner Frau den ganzen IT und Internetkram erledige. Dies könnte ich ihr doch in Rechnung stellen und Sie könnte es absetzen.


Hierbei handelt es sich um eine Scheinselbstständigkeit.

Zitat:
Ich(Mann) hatte früher selbst mal ein Kleingewerbe für IT-Dienstelsitungen. Kunde waren mein Hauptberuf-Arbeitgeber und andere B2B und B2C. Aufgrund Kind und zeit damals aber abgemeldet.


Auch diese Konstellation riecht nach Scheinselbstständigkeit

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
x3aro4
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

ich danke euch beiden. hat mich in meinen Gedanken bestätigt.
Ist also eher sinnlos. Zumal ich als reines Dienstleistungsgewerbe eh keine/kaum Ausgaben haben werden um den Endpott zu schmälern. Sowieso sollte man wohl lieber nicht jedes Jahr Verluste machen :)

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#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Der Quatsch mit Rechnungen deiner Frau bringt nur was wenn Sie mehr als du verdient. Wobei das bei einer gemeinsamen veranlagung sinnfrei ist.
Deine Frau hat als "Selbständige" keine Streuerklassen, Ihr müsst wenn ihr zusammen veranlagt eine gemeinsame Streuererklärung abgeben. Es gibt keinerlei Vorteile irgendwelcher Art.

Halte den Aufwand gering und erweitere das Geschäft deiner Frau um deinen IT Quatsch und mach die Buchhaltung zusammen.

Bei einem größeren Gewinn/Umsatz kann es Vorteile in der Gewerbesteuer geben. Denn da hat jedes Unternehmen einenn eigenen Freibetrag.

Du kannst als 400 Euro Kraft bei deiner Frau arbeiten, das würde pauschal besteuert und ist unter eurem Steuersatz. Da sparst ihr was. Wenn Oma und Opa helfen kann man denen auch 400 Euro zahlen (aber nur wenn die tatsächlich was machen (können)).

Ihr solltet mal ein paar Kurse bei IHK und Volkshochschule machen um die Grundlagen zu erlernen !!! Das ist wichtig

-- Editiert von DumitruKurier am 25.04.2018 12:36

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