2. Gewerbe anmelden?

12. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dani1412
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Gewerbe anmelden?

Hallo!
Ich habe bereits seit einigen Jahren einen Büroservice als Gewerbe angemeldet. Läuft alles glatt,mache alles über die Einkommenssteuer, da ich nicht zum Umsatzsteuervorabzug berechtigt bin (RG´s ohne Steuer). Nun möchte ich einen Handel mit Haushaltswaren,etc. wieder im Nebenjob eröffnen. Muß ich dazu ein neues Gewerbe anmelden,oder kann ich ohne große Schwierigkeiten mein bestehendes ändern. Mir geht es vorallem um die Umsatzsteuer.

Dann noch eine kleine Frage am Rande: ich habe auch vor ab und zu mit der Ware auf Flohmärkt zu gehen. Trage ich dann jedes einzelne Teil in mein Kassenbuch ein, oder reicht auch eine Übersicht für mich mit den verkauften Artikeln und die Einnahmen dann pauschal ins Kassenbuch einzutragen. Ich stell ja keine Rechnungen aus.

Würde mich freuen, wenn ich ganz viele Ratschläge bekommen würde :-)
Danke!

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"Dani1412"




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Ich denke du wirst ein 2. Gewerbe anmelden müssen. Du musst hier nämlich ganz klar trennen. Einmal hast du deinen Büroservice ohne MWSt, dann den Handel mit Haushaltswaren (mit MWSt). Das kannst du nicht mischen. Auch musst du mal mit einer Prüfung des FA rechnen. Die würden dir die Hölle heiß machen.

Wenn du auf Flohmärkten gehen willst, denke ich recht es aus, wenn du eine Aufstellung für dich machst und einen Betrag pro Tag in dein Kassenbuch tätigst. Du wirst aber am Ende des Jahres eine Inventur machen müssen.

Bei einer Prüfung des FA ist es mir mal passiert, dass die genau nachgerechnet haben, wie viele Briefe wir verschicken. Ich sage mal wir haben 10000 Briefmarken für einen Standardbrief gekauft. Darin wurden 3 DIN A 4 Blätter eingelegt.
Also mussten wir 10000 Briefumschläge gekauft haben und 30000 Drucke gemacht haben. Ein bischen Spielraum hat man natürlich, weil es ja auch mal Ausschuss gibt, aber im Prinzip funktioniert das so.
Vielleicht kannst du dir eine Liste machen mit den Produkten, die du verkaufst und machst dann jeweils einen Strich dahinter, wenn du ein Teil verkaufst hast. Dann kannst du nachher auch selber für dich ausrechnen, ob deine Kasse ungefähr stimmt. Ich weiß, ist komplitechnisch aber in der BRD geht das nicht anders.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
AngieNRW
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallöle,

Beachte bitte, dass, wenn Du auf Flohmärkten Neuware verkaufen möchtest, Du ein Reisegewerbe beantragen musst, da du ja so kein stehendes Gewerbe ausübst.

Zu dem "2." Gewerbe kann ich nur raten, dich beim Finanzamt zu erkundigen, ob die das dort trennen, denn in der Regel wird beim Gewerbeamt unter einer Anschrift auch nur ein Gewerbe angemeldet, bzw. Dein bestehendes Gewerbe erweitert. Kommt aber sicher auch ganz auf die Verwaltung an.

LG
Angie

1x Hilfreiche Antwort

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