2 verschiedene Tätigkeiten - Scheinselbstständigkeit?

26. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
str486009-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2 verschiedene Tätigkeiten - Scheinselbstständigkeit?

Angenommen, ich habe einen Auftraggeber, für den ich ca. 15h/Woche Web-Projekte umsetze.

Nebenbei habe ich aber auch noch ein eigenes Business, welches nichts mit meiner Tätigkeit für den Auftraggeber zu tun hat. Die Einnahmen von beiden Standbeinen sind ca. gleich hoch.

Meine Frage ist, ob das eigene Business überhaupt irgendeinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung meiner Arbeit als Selbstständiger hat oder beide getrennt betrachtet werden und dann beim Selbstständigem Part festgestellt wird: Als Selbstständiger nur 1 Kunden und 100% der Einnahmen im Selbstständigen Part entfallen auf 1 Kunden = Scheinselbstständigkeit.

Oder ob das eigene Business doch eine Rolle in der Beurteilung spielt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119536 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von str486009-12):
Meine Frage ist, ob das eigene Business überhaupt irgendeinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung meiner Arbeit als Selbstständiger hat

Ja, hat es. Die Frage ist halt, welchen.

Da bringt eigentlich nur ein Statusfeststellungsverfahren Klarheit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
str486009-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für deine Antwort

Vielleicht kannst du mir einen Hinweis geben welchen Einfluss es haben könnte? (bzw. was sind die Alternativen?)

Zur Präzisierung hier nochmal meine genaue Situation:

1) Selbstständigkeit
Hier ist es eine klare Dienstleistung als Gewerbetreibender. Der Kunde engagiert mich für IT-Projekte, die ich mit ca. 15h/Woche betreue. Das sind halt so 2-3-Monats-Projekte und nach erfolgreichem Abschluss kommt ein neues Projekt. Ich habe mit dem Tagesgeschäft nichts zu tun (falls es das ist was du meinst mit "für den du etwas - immer wieder - machst"). Ich stelle Rechnungen mit USt und führe meine eigene Buchhaltung. Bis vor 2-3 Monaten hatte ich noch weitere Kunden, aber dann habe ich mich mehr auf meine Business konzentriert (siehe Punkt 2).

2) Business
Eigene Website, auf der ich digitale Produkte verkaufe.

Beides läuft auf meinen Status als Einzelunternehmer, beides wird in der gleichen Buchhaltung erfasst.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Es wird immer die Art der Beschäftigung bei einem Auftraggeber bewertet von der Rentenkasse
- wo führst du diese Tätigkeiten aus (beim Kunden - zuhause)
- Bist du weisungsgebunden / wie stark in der Firma eingegliedert usw.

Es sind mal eben locker 20 Fragen, die bei einer Prüfung von der Rentenkasse an dich gestellt werden. Und wir wird auch keiner sagen können, ob der eine Bereich Scheinselbstständig ist oder nicht. Es gibt nämlich keine wirklichen Kriterien - nur Indizien.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

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