Guten Tag,
ich habe mal ein paar Fragen zu folgendem Beispiel:
Herr Müller hat vor kurzem ein Gewebe angemeldet und sich somit Selbständig im Nebenerwerb gemacht.
Da er noch in der Startphase ist hat er noch ein Angestelltenverhältniss auf 450€ basis mit 12 Stunden die Woche.
Sein einkommen reicht leider nicht um sein Lebensunterhalt zu bestreiten und bezieht deshalb ALGII.
Seine Einnahmequellen:
Seine Partnerin: ca. 1700€ Brutto / ca. 1300€ Netto
Selbständigkeit: ca 400€ Brutto / ca. 100 € Netto
Minijob: ca. 450€ Brutto / ca. 450€ Netto
Arbeitsloseng. II: ca. 6,81€
Nun zu den Fragen:
Krankenversicherung / Pflegeversicherung
1. Solange Herr Müller ALG ll bezieht muss weder er noch der Minijob etwas in die Krankenkasse einzahlen. Richtig?
2. Wenn Herr Müller kein ALG ll mehr bezieht muss er alleine vorraussichtlich den mindestbeitrag von 145,37€ KV + 8,31€ Zusatz + 34,26€ PV zahlen. Sein Minijob zahlt dazu weiterhin keine Beträge. Richtig?
3. Der Beitrag wird durch das Gesamte einkommen von Herrn Müller berechnet. Also von 450€ minijob und den Gewinn der Selbständigkeit. Richtig?
Rentenversicherung
3. Solange Herr Müller ALG ll bezieht muss er keine beiträge in die Rentenversicherung leisten da "das ALG ll" das tut. Richtig?
4. Wenn Herr Müller kein ALG ll mehr bezieht kann aber muss er keine Beträge in die gesetzliche Rentenersicherung leisten aber es währe sehr sinnvoll.
5. Der Beitrag wird durch das Gesamte einkommen von Herrn Müller berechnet. Also von 450€ minijob und den Gewinn der Selbständigkeit. Richtig?
Weitere Versicherungen
6. Berufsunfähigkeitsversicherung, Arbeitslosenversicherung sind freiwillig. Richtig?
Einkommenssteuer
7. Solange Herr Müller weniger als 9168€ GEWINN im Jahr mit seinem Gewerbe erziehlt muss er keine Einkommenssteuer zahlen. Richtig?
8. Einkommenssteuer wird nicht mit seinem ALG oder Minijob berechnet und hat nichts damit zu tun. Richtig?
9. Einkommenssteuer wird durch den GEWINN seines Gewerbes berechnet. Richtig?
10. Von der Einkommensteuer wird die Gewerbesteuer abgezogen. Richtig?
Gewerbesteuer
11. Solange Herr Müller weniger als 24500€ GEWINN im Jahr mit seinem Gewerbe erziehlt muss er keine Einkommenssteuer zahlen. Richtig?
12. Gewerbesteuer wird nicht mit seinem ALG oder Minijob berechnet und hat nichts damit zu tun. Richtig?
13. Gewerbesteuer wird durch den GEWINN seines Gewerbes berechnet. Richtig?
Umsatzsteuer
14. Herr müller nimmt die Kleinunternehmerregelung in anspruch und solange er nicht mehr als 17.500€ UMSATZ im ersten Jahr und 50000 € UMSATZ im 2 Jahr verdient muss er weiter nichts beachten. Richtig?
15. Umsatzsteuer wird nicht mit seinem ALG oder Minijob berechnet und hat nichts damit zu tun. Richtig?
ZUSAMMENFASSUNG
Solange Herr Müller weniger als 9.000€ Gewinn und weniger als 17.500€ Umsatz im Jahr mit seinem Gewerbe erziehlt hat keine Steuern zu befürchten.
Solange er ALG ll bezieht muss er sich keine sorgen um Versicherungen machen.
Wenn er keinen Anspruch mehr auf ALG ll hat muss er ganz alleine seine Versicherungen zahlen.
Mit seinem Minijob kann er sich weiterhin ohne einschränkungen weiteres Geld Steuerfrei dazu verdienen.
RICHTIG???
Vielen Dank im vorraus!
-- Editiert von Keybou am 08.11.2019 16:29
-- Editiert von Keybou am 08.11.2019 16:36
ALG, Minijob und Selbständig
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zu KV/PV
zu 1. Vorrangig zahlt der Arbeitgeber den Pauschalbetrag für die geringfügige Beschäftigung. Den Rest wird das JC zahlen.
zu 2. https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/07_abgaben_im_ueberblick/node.html
zu 3. Für die KV/PV werden sämtliche Einkommen berücksichtigt.
zu Rentenvers.
zu 3. Falsch. Das JC zahlt keine Beiträge zur Rentenversicherung.
zu 4. Möglicherweise falsch. Er könnte verpflichtet sein, RV-Beiträge zu zahlen.
zu 5. -
zu 6. Richtig.
Einkommensteuer wird auf Einkommen berechnet. Sozialleistungen werden nicht berücksichtigt.
zu 11. Falsch.
zu 12. Richtig.
zu 13. Richtig.
zu 14. Er muss jede Menge beachten.
zu 15. Richtig.
Falsch.ZitatSolange er ALG ll bezieht muss er sich keine sorgen um Versicherungen machen. :
Falsch.ZitatMit seinem Minijob kann er sich weiterhin ohne einschränkungen weiteres Geld Steuerfrei dazu verdienen. :
Frage: Warum geht jemand für 6,81€ zum JC und beantragt Alg2 ?
Will er zur Buchhaltung und Nachweisführung für das JC einen Mitarbeiter einstellen?
Zu 1-3
Also als Beispiel:
Arbeitgeberteil:
Brutto: 450€
*13% = 58,50€ KV/PV Arbeitgeber
Herr Müller / ALG
KV / PV =187,94€
- 58,50
= 129,44 KV / PV Herr Müller / ALG
Richtig?
zu 3-5
Okay soweit. Aber Ich denke Herr Müller würde es sowieso bevorzugen dort einzuzahlen.
5. richtig oder falsch?
Gewinn Einkommen = Umsatz - Betriebsausgaben = Berechnungsgrundlage für Einkommenssteuer Richtig?
sonst 7-10 richtig?
Zu 11. Tippfehler sollte so heißen..
Solange Herr Müller weniger als 24500€ GEWINN im Jahr mit seinem Gewerbe erziehlt muss er keine Gewerbesteuer zahlen. Richtig?
Zitat:Zitat (von Keybou):
Mit seinem Minijob kann er sich weiterhin ohne einschränkungen weiteres Geld Steuerfrei dazu verdienen.
Falsch.
Erklärung? Warum? Was habe ich übersehen?
Er beantragt nicht erst dann ALG sondern das ist das was ihm bei diesem Beispiel noch zustehen würde.
-- Editiert von Keybou am 08.11.2019 18:03
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Es tut mir leid.
Ich habe gesehen, dass ich mit dir schon etliche Rechenübungen gespielt habe.
Ich habe keine Lust, nun wieder mit ALG und Alg2 hier den Urschleim umzuwälzen.
Und wenn Herr Müller ein anderer ist---- soll er einen Existenzgründerkurs bei der IHK belegen und sein Zahlenbeispiel dort vorlegen.
sonst:
- Mit einem Minijob kann man max. 450,- steuerfrei verdienen.
- wer wegen 6,81€ beim Jobcenter bleibt, ist nicht zu retten /nicht zu verstehen.
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