Hallo.
Ich wollte demnächst mit etwas Unterstützung holen, und eine 400 Euro Kraft beschäftigen. Habe schon unter www.minijob-zentrale.de einige Infos gefunden. So muss ich 30 % ab die Knappschaft abführe. Das sind also bei 400 Euro nochmal 120 Euro, was mit die Unterstützung kostet. Wie ist das dann mit der BG ? Was muss ich da zahlen ? Oder wie läuft das ? Habe leider keine gebrauchbaren Infos im Netz gefunden. Danke schon mal für die Antworten. Gruß tbs
Abgeben Unfallversicherung bei 400 Euro Job ?!?!
22. Juni 2008
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Frage vom 22. Juni 2008 | 13:49
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 2x hilfreich)
Abgeben Unfallversicherung bei 400 Euro Job ?!?!
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 2. Juli 2008 | 09:32
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
steht doch auch auf derselben homepage!! nicht gelesen?
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/2__AG/8a__unfallschutz/InhaltsNav.html?__nnn=true
#2
Antwort vom 30. Juli 2008 | 17:00
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 2x hilfreich)
hallo.
habe die homepage durchgeschaut aber leider nix gefunden. könnte mir bitte jemand nun sagen was mit der Uv ist ?? danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Juli 2008 | 17:16
Von
Status: Schüler (326 Beiträge, 117x hilfreich)
Also der gegebene Link vom bear war doch eindeutig?! Oder nicht?!
Hier mal der Originalauszug der Mini-Job Zentrale:
quote:
Neben der Meldepflicht bei der Minijob-Zentrale als einheitliche Einzugsstelle besteht eine Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Sie kommt für die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten auf und wird nicht automatisch über die Minijob-Zentrale abgedeckt. Für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft sind die Berufsgenossenschaften die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, für die Landwirtschaft sind es die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und für die Beschäftigten der öffentlichen Hand die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen.
Für gewerblich Beschäftige heißt das also, der Arbeitgeber muss auch die Entgelte der Minijobber gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft im jährlichen Lohnnachweis aufführen.
Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen, teilweise auch regional gegliedert. Eine Übersicht findet sich unter www.berufsgenossenschaften.de.
Bei Fragen helfen aber auch gerne die Mitarbeiter der zentralen Service-Hotline unter der Rufnummer 01805 - 188088 weiter.
[/qoute]
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