Hallo,
nach §31 und in Folge §29 müssen die Änderung der Firma mit einm Eintrag ins Handelsregister angemeldet werden.
Meine Frage ist, ob es zusätzlich noch notwendig ist in einer öffentlichen Zeitung die Änderung der Firma bekannt zu geben, oder ob der Handelsregistereintrag ausreichen ist.
danke
philipp h
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Änderung der Firma / Name?
24. April 2006
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Frage vom 24. April 2006 | 16:27
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 3x hilfreich)
Änderung der Firma / Name?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 25. April 2006 | 08:31
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 7x hilfreich)
moin moin,
die veröffentlichung wird von amtswegen durch das hr durchgeführt. eine separate veröffentlichungspflicht trifft das unternehmen o. den kaufmann nicht
gruß
buerger_x
#2
Antwort vom 27. April 2006 | 06:29
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 3x hilfreich)
danke
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