An und Verkauf Kleinanzeigen Neuling

27. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Benne123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
An und Verkauf Kleinanzeigen Neuling

Hallo zusammen,

Bin ganz frisch hier.

Ich habe eine Frage. Ich durchforste gerne den Kleinanzeigen Markt und habe ein gutes Gespür bei Apple Produkten ob es ein Schnapper ist oder nicht.

Soweit so gut. Ich würde einfach gern, wenn ich was sehe kaufen und gewinnbringend verkaufen. Dafür braucht es ein Gewerbe. Auch klar.

Nachteil ist bei B2C bei so nem kleinen Hobby Ding einfach die Gewährleistung.

Wenn ich die gekauften iPhones aber an einen an und Verkauf oder ein Portal wie Rebuy verkaufe. Kann ich die Gewährleistung dann ausschließen.

Wie wird das gemacht und ist dann meine Pflicht nur noch das versteuern??

Ich will einfach hier und da was an kaufen und an einen Händler wieder verkaufen. Will auch brav meine Einkommenssteuer zahlen. Aber die Gewährleistung nicht tragen. Geht das beim b2b Geschäft.

Ich plane keine Anzeigen selbst online zu stellen. Sondern verkaufe dann bar an einen Händler oder übers Internet.

Gruß und vllt kann mir jemand helfen.

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17 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Benne123mitglied):
Nachteil ist bei B2C bei so nem kleinen Hobby Ding einfach die Gewährleistung.

Das ist kein "kleines Hobby Ding" sondern ein Untermehmen.
Und Gewährleistung gibts seit über 15 Jahren nicht mehr.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung kommt hier zum tragen. Bei B2C kann man die nur für bekannte Mängel ausschließen, bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr reduzieren.

Im B2C kann man die per individueller vertraglicher Vereinbarung ausschließen. Ob sich die Vertragspartner darauf einlassen wollen, wird man selber ergründen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Benne123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin Harry und danke für die schnelle Antwort.
Das es ein kleines Mini unternehmen ist , ist mir ja klar.

Aber was mir nicht klar ist.

Der Fall wäre folgendermaßen.
Ich finde bei eBay Kleinanzeigen oder eBay ein günstiges Handy. Ich kaufe dieses.
Soweit so gut.
Mit diesem Handy gehe ich zum an und Verkauf und verkaufe es wieder.
Oder ich schicke es an einen online Aufkäufer.

Wann wie wo kann ich da die Sachmängelhaftung ausschließen weil es ja quasi ein straßengeschäft ist.

Ich würde dann Einkauf und Verkauf Gegenrechnen und versteuern.

Vermutlich bin ich zu naiv. Aber immerhin mache ich mir Gedanken darum

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#3
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Vermutlich bin ich zu naiv

Hallo Benne,

ich hoffe, du hast bei deinen Überlegungen berücksichtigt, dass gerade die Apple-Schnäppchen bei den Kleinanzeigen zu den klassischen Abzock-Angeboten zählen und man definitiv nur kaufen sollte, wenn man sich die Ware persönlich beim Verkäufer abholen kann.

Und wenn jemand tatsächlich ehrlich ist und weder ein gestohlenes oder gefundenes Gerät verkaufen noch Steine oder Attrappen versenden will - warum sollte er es für weniger Geld verkaufen, als er selbst bei rebuy & Co. bekommen würde?

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#4
 Von 
Benne123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mir bekannt. ;-) Abholung ist eh Pflicht.

Ich habe mich das auch gefragt. Alle meine Geräte habe ich günstiger gekauft als Rebuy sie ankaufen würde ;-)

Ich glaube das viele diese Möglichkeiten garnicht kennen. Oder nicht trauen oder oder oder.
Viele wissen, verkaufen kann man bei eBay Kleinanzeigen und fertig.

Das ist etwas seltener, kommt aber immer wieder vor.

Gruß

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Benne123mitglied):
Wann wie wo kann ich da die Sachmängelhaftung ausschließen weil es ja quasi ein straßengeschäft ist.

Straßengeschäft, Wohnzimmergeschäft, Bahnhofsgeschäft ist egal, auch da gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung.

Es wird nur nach B2C und B2B unterschieden. Und im B2C gibt es keine Möglichkeit die gesetzliche Sachmängelhaftung generell auszuschließen.



Zitat (von Benne123mitglied):
Aber immerhin mache ich mir Gedanken darum

Zum Glück, denn nur Risiken die man kennt kann man einkalkulieren und nicht ins Unglück rennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Benne123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ok. Das verstehe ich aber.

Was mir nachwievor nicht klar ist, vllt bin ich auch nicht clever genug.

Wenn ich mit einem Gewerbe an einen Ankäufer verkaufe. Dann bekomme ich von ihm eine ankaufquittung.

Da entsteht ja kein schriftlicher Vertrag wo man Gewährleistung ausschließen könnte.

Gruß

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Kaufverträge müssen nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Mündlich oder sogar schweigend (Sie geben Handy, Ankäufer gibt Geld) reicht völlig aus.

Gibt's keinen schriftlichen Vertrag, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich habe jetzt mal bei rebuy nachgesehen. Eigentlich hatte ich nach etwas gesucht, das deine Frage beantwortet, habe aber etwas anderes gefunden:

Zitat:
Für den gewerblichen Verkauf haben wir folgende Mindestmenge:
Hardware >100 Stück (z.B. 100 Smartphones oder auch 50 Smartphones und 50 Tablets)
[...]


Ist das bei deiner Planung auch schon berücksichtigt?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7221 Beiträge, 1518x hilfreich)

Lieber TE,

Du schreibst: "Abholung ist eh Pflicht" - Das heisst du möchtest die Ankaufgeräte bei den Verkäufern abholen?!

Und meinst dann, die Marge zum Wiederverkauf ist groß genug
- die Kosten für die Abholung zu decken
- Deinen Zeitaufwand für dei Abholung zu decken
- Die Nebenkosten die mit dem Gewerbe verbunden sind, zu decken

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Benne123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat:
Für den gewerblichen Verkauf haben wir folgende Mindestmenge:
Hardware >100 Stück (z.B. 100 Smartphones oder auch 50 Smartphones und 50 Tablets)
[...]


Das habe ich auch gelesen. Heute morgen erst. Habe rebuy mal angeschrieben.

Es ist ja quasi ein Hobby. Ich schaue nur im Umkreis. Wenn was dabei ist will ich es kaufen. Ist 1 Monat nichts dabei dann nicht. Und wenn dann im Monat ein paar Euro hängen bleiben Isses doch gut ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Stofferl):
Ist das bei deiner Planung auch schon berücksichtigt?

Er will bei denen ja nicht kaufen, sondern an die verkaufen.

Im übrigen interessiert die das wohl nicht wirklich - jedes verkaufte Gerät zählt bei denen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Benne123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Stofferl):
Ist das bei deiner Planung auch schon berücksichtigt?

Er will bei denen ja nicht kaufen, sondern an die verkaufen.

Im übrigen interessiert die das wohl nicht wirklich - jedes verkaufte Gerät zählt bei denen ...


Er hat schon recht. Rebuy macht das tatsächlich nicht.

Ach mal sehen. Es ist so. Ich stöbere gerne durch die Kleinanzeigen, sehe einen schnappe, greife zu und verkaufe den weiter. Das macht mir Spaß.

Und ich versuche das nur irgendwie legal zu machen ohne das ich mich auf die Nase lege Wegen Sachmängelhaftung. Denn dazu wäre das Volumen viel zu gering um das abzufedern.

Aber vermutlich wird das schwierig oder es wird maximal eine Grauzone oder so werden..

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Benne123mitglied):
Rebuy macht das tatsächlich nicht.

Komisch, unser Unternehmen kauft da jeden Monat 1-2 Geräte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Komisch, unser Unternehmen kauft da jeden Monat 1-2 Geräte?

Kauft. Hier geht es ums Verkaufen, B2B an reBuy.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was für eine Marge hast du dir denn eigentlich vorgestellt?
Und wenn du persönlich abholst: Wie gedenkst du denn die Funktion komplett zu überprüfen, Diebstahl auszuschließen etc.?
Wenn du an einen Betrüger gerätst kennst du nicht einmal seinen Namen oder seine Adresse (war alles Fake).

Zitat:
Rebuy macht das tatsächlich nicht.
Noch schlimmer: Die kaufen auch nicht ungeprüft. Von den 100 eingeschickten Handys bekommst du dann immer ein paar zurück.

Mein Tipp wenn du sowas unbedingt machen willst: Kauf' für dich persönlich ein gebrauchtes Handy und verkaufe dein altes, in dem Rahmen den du beschreibst (einmal pro Monat) dürfte das imho noch als privat durchgehen.
Damit kannst du auch bei Privatpersonen die Sachmängelhaftung ausschließen, bekommst sogar mehr als bei professionellen Ankäufern, und das Ganze auch noch steuerfrei (nicht einmal Spekulationssteuer).

Ich denke aber, dass trotzdem nicht viel hängenbleibt. Nur ein Problemfall, und wahrscheinlich ist der Gewinn eines ganzen Jahres weg.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Benne123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kontrolliere alles Funktionen vor Ort.

Kaufe nur mit der original Rechnung, gleiche imei Nummern bei Apple ab um zu sehen ob es als gestohlen gemeldet ist.

Naja, soweit so gut. Ich schaue mal.
Ich habe das ja schon hier und da mal gemacht. Wenn man weiß was die Geräte wert sind, sind da pro Ankauf ca. 50-110€ Marge dran. Bei Ankauf kosten von vllt 250-450€.

Mal so als Durchschnittswert. Genannt
Ich weiß bei so ziemlich jedem Gerät was ein für mich passender ankaufwert ist um diese Marge zu erzielen.

Naja, vllt mache ich des weiter in einer Grauzone und hoffe ich bleibe unter den Radar.
1 Handy ich 1 Handy meine Frau pro Monat oder so ;-)

Danke schonmal für eure Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich kontrolliere alles Funktionen vor Ort.
Wie willst du das denn schaffen? Wie prüfst du beispielsweise, ob der Akku OK ist? Oder die Antennen?

Zitat:
Kaufe nur mit der original Rechnung, gleiche imei Nummern bei Apple ab um zu sehen ob es als gestohlen gemeldet ist.
Das dürfte imho OK sein. Du solltest aber einen schriftlichen Vertrag schließen.
Außerdem würde ich mir noch den Personalausweis zeigen lassen.

Zitat:
sind da pro Ankauf ca. 50-110€ Marge dran. Bei Ankauf kosten von vllt 250-450€.
Also ungefähr 20%.
Wenn du da Problemfälle wirklich ausschließen kannst ist das eine recht gute Marge (ein Gebrauchtwagenhändler hat wohl auch nicht mehr).

Stefan

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