was ist für die Konzession einer "Anbahnungsgastätte für sexuelle Handlungen" alles von Nöten?
Umschliesst diese Konzession sowohl die Zimmer als auch den Gastrobereich oder ist da zu unterscheiden?
Bzw. benötigt man eine Gastrokonzession und eine Bordellkonzession!?!?
Anbahnungsgaststätte -
20. Oktober 2004
Thema abonnieren
Frage vom 20. Oktober 2004 | 02:52
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 7x hilfreich)
Anbahnungsgaststätte -
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Oktober 2004 | 01:07
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 7x hilfreich)
Kann mir niemand Auskunft geben....??
#2
Antwort vom 26. Oktober 2004 | 16:18
Von
Status: Praktikant (905 Beiträge, 252x hilfreich)
Ich glaube es WILL einfach keiner.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Existenzgründung" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. Oktober 2004 | 22:29
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 16x hilfreich)
Was heisst schon "wollen" ? Aber mit diesem Spezialbereich habe ich mich noch nie auseinandsergesetzt. Vielleicht mal im "Milieu" nachfragen.
Und jetzt?
Schon
266.685
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen