Anbahnungsgaststätte -

20. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
deltakilo
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)
Anbahnungsgaststätte -

was ist für die Konzession einer "Anbahnungsgastätte für sexuelle Handlungen" alles von Nöten?
Umschliesst diese Konzession sowohl die Zimmer als auch den Gastrobereich oder ist da zu unterscheiden?
Bzw. benötigt man eine Gastrokonzession und eine Bordellkonzession!?!?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
deltakilo
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Kann mir niemand Auskunft geben....??

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Ich glaube es WILL einfach keiner.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Buchwurm
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 16x hilfreich)

Was heisst schon "wollen" ? Aber mit diesem Spezialbereich habe ich mich noch nie auseinandsergesetzt. Vielleicht mal im "Milieu" nachfragen.

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