Anerkennung Freiberufler

9. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
lorx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anerkennung Freiberufler

Hallo,

bei der Recherche im Internet habe ich zwar Listen von Berufen, die als Freiberuflich gelten gefunden, dennoch meistens mit der Bemerkung, das diese nicht up-to-date sind und viele neuere Berufe nicht namentlich erwähnt werden.

Es liegt also im Einzellfall im Ermessensspielraum des zuständigen Sachbearbeiter im FA.

Nun ist mir auch klar das ich direkt beim FA nachfragen kann, dennoch wollte ich mir hier noch im Vorab Meinungen einholen.

Hierzu ein paar Fragen:

1. Die Tätigkeit (da dies ja als Kriterium erwähnt wird) setzt ein tiefgehendes Fachwissen voraus. Der Tätigkeitsbereich ist allgemein gesagt ecommerce Beratung.
Dies kann vom FA - sofern die Kompetenz vorhanden - auch überprüft werden.
Findet eine Überprüfung statt?

2. Wie genau muß der Tätigkeitsbereich tatsächlich eingeschränkt werden?
Ecommerce ist ja zunächst mal ein weites Thema und kann z.B. auch noch neben rein beratenden Funktionen teile der Umsetzung beinhalten.
Hat dies auch noch eine Chance auf Freiberufliche Anerkennung?

3. Muß der Status Frieberufler bei einem Umzug erneut vom dann zuständigen FA anerkannt werden, oder bleibt dieser erhalten?

4. Ist der Intervall zur Abgabe der Einnahme-Überschuss-Rechnung jährlich?

Vielen dank.

Notfall oder generelle Fragen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Sofern die Kompetenz vorhanden ist findet eine Überprüfung statt.
Da dies meistens nicht der Fall ist, muss das Vorhandensein dieses Fachwissens durch geeignete Unterlagen glaubhaft vermittelt werden.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
das Vorhandensein dieses Fachwissens


Dessen Herkunft ist auch nicht ganz uninteressant.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

In diesem Fall ist das tatsächlich eine nur mit dem FA zu klärende Angelegenheit. Eine Voranfrage, am besten persönlich, schadet nicht, dort erfährt man die Maßstäbe, die angelegt werden, und kann die Gestaltung der Tätigkeit eventuell darauf ausrichten.

Die EÜR wird jährlich als Grundlage für die Steuererklärung benötigt. Die Umsatzsteuermeldung muß jedoch monatlich erfolgen, in den ersten Tagen des Folgemonats.

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" Morgenstund ist ungesund"

1x Hilfreiche Antwort

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