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15. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Goblino
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
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Hallo !

Ich arbeite sozusagen als Freier Mitarbeiter für eine andere Firma.
Zur Einfachheit wollen die, das ich Ihnen meine Arbeit in Rechnung stelle.
Nun habe ich mich mal ein wenig erkundigt.
Als Rechtsform kommt für mich nur das "Kleinstgewerbe" in Frage. (keine USt ausweisbar etc.)
So wie ich das bisher mitbekommen habe, muss ich dafür nur ein Formular vom Finanzamt ausfüllen um die Steuernummer zu bekommen. Ist das korrekt ? Muss ich wirklich nicht zum Gewerbeamt ?

danke für Eure Hilfe !




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn Sie vor dem Finanzamt die Kleinunternehmerregelung gewählt haben, dann brauchen Sie das Gewerbe auch nicht anmelden. Das kann Ihnen aber auch Ihr Finanzamt sicher noch genauer erklären. Schließlich haben die ja Einblick in die ganzen Unterlagen!

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#2
 Von 
restless
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

So pauschal gesagt ist das definitiv falsch, denn die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die USt-Pflicht. Das bedeutet kurz gesagt, daß man sich von der Umsatzsteuerpflicht als Kleinunternehmer befreien lassen kann (beim Finanzamt). Hier gelten zur Zeit folgende Grenzen: Unter 17.500 EUR (im vergangenen Jahr) und 50.000 EUR Umsatz im laufenden Jahr ist diese Befreiung möglich. Man DARF dann auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, aber auch keine Vorsteuer abziehen. Genaueres hierzu erfahren Sie, wenn Sie einfach unter "Kleinunternehmerregelung" googlen!! Eine nähere Erklärung wäre hier zu umfangreich.

Die Gewerbeanmeldung hat damit nichts zu tun. Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, kann ich nicht sagen, da Sie nicht geschrieben haben, was Sie genau machen. Es gibt den Unterschied zwischen freiberuflichen Tätigkeiten wie z.B. Architekten, Anwälte, Therapeuten etc. und gewerblichen Tätigkeiten wie z.B. Handel etc.
Hierzu geben Ihnen aber auch die Gewerbeabteilungen der Stadt-/Gemeindeverwaltungen Auskunft. Im Internet finden Sie aber auch passende Infos beispielsweise bei den IHK oder auch auf diversen Existenzgründerseiten. Im Falle einer Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt automatisch informiert und Sie bekommen einen Fragebogen zugesendet, in dem Sie u.a. angeben müssen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen. Als Freiberufler müssen Sie Ihre Tätigkeit dem Finanzamt gegenüber nur anzeigen.

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#3
 Von 
Goblino
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Zu meiner Tätigkeit.
Zu erst werde ich für eine Firma also freier Mitarbeiter arbeiten. Je nachdem wie gut das funktioniert und ich weiter empfohlen werde, würde ich das evtl. auch Nebenberuflich als "Firma" betreiben. Vielleicht sogar Hauptberuflich wenn es das Geld zulässt.

Die Tätigkeit liegt im groben im Grafikdesign. Bin auch hauptberuflich in der Medienbranche tätig. (noch angestellt).

Auf kurz oder lang überlege ich schon mich selbstständig zu machen. Erstmals wie jetzt als Nebenverdienst und dann mal schauen wie es läuft. Ich denke so ist es am sinnvollsten.

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#4
 Von 
restless
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich versuche es mal so einfach wie möglich: Wenn Sie neben dem Hauptberuf noch als freier Mitarbeiter tätig sind, sind Sie nebenberuflich Selbstständig. Das bedeutet, daß Sie in Ihrem Fall als Designer den Beginn Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit dem Finanzamt anzeigen müssen.

Ein guter Link besonders für Freiberufler in der Medienbranche ist hier:
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php

-- Editiert von restless am 21.09.2004 22:34:13

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