Arbeitslosenhilfe und Kleingewerbe

10. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Toffifee
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 25x hilfreich)
Arbeitslosenhilfe und Kleingewerbe

Hallo,
besteht die Möglichkeit ein Kleingewerbe anzumelden und weiterhin Arbeitslosenhilfe zu beziehen?
Vorausgesetzt das die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Dann wären da noch ein paar andere Fragen,
muss ich das vorher mit dem A-Amt klären?
muss ich dann monatlich meinen Gewinn ermitteln und dem A-Amt mitteilen?

Geht das überhaupt?

Gruss Toffifee

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Hi,

so weit ich weiß, geht das nicht. Sobald du eine Hauptbeschäftigung mit mehr als 15h die Woche ausübst, bist du nicht mehr berechtigt, Alhi oder Alg zu beziehen.

Du könntest aber so eine berühmt-berüchtigte *grins* Ich-AG eröffnen. Du hast theoretisch die Wahl, ob du das Übergangsgeld nimmst und dann auf eigene Faust wurschtelst, oder ob du eben diese Ich-AG gründest und einen Zuschuss beim AA beantragst. Im ersten Jahr (erste 12 Monate, nicht Kalenderjahr!) sind es 600, im 2. Jahr 360 und im 3. Jahr 240 EUR monatlich. Der Zuschuss ist nur KV-pflichtig, es fallen dafür aber keine Steuern, RV und PV an. Den Rest musst du ganz normal versteuern (bin auch grad dran, rauszufinden, wie genau *lach*). Und du darfst keinen Umsatz (?= Gewinn ohne AA-Zuschuss) von über 25.000 EUR im Jahr erwirtschaften.

Sprich doch mal deinen Arbeitsvermittler beim AA an, die können dir das genau erklären.

Ciao,
Gaby.

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"Meddle not with dragons, for thou art crunchy and taste good with ketchup!"

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#2
 Von 
Terr Roger
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

Meine Meinung:

Ein genereller Tipp:

Die Ich-Ag ist nur für seeeeehr wenige Personen wirklich brauchbar.
Wer es mit dem Übergangsgeld nicht schafft, dem räume ich bei der Ich-AG so gut wie keine Chancen ein, dass er es schafft.

(ok, mal wieder abgesehen von diesen berühmt berüchhtigten Ausnahmen)

Um es mal etwas "zu" plakativ und drastisch auszudrücken:
Die Ich-Ag hat als Voraussetzung des Unternehmers:
- Arbeitslos
- Minderqualifiziert/Chancelos auf dem normalen Arbeitsmarkt
- Pleite
- Keine Startkosten der Idee

In der Realität muss er aber haben:
- ausreichend finanzielle Rücklagen und ausreichend Startkapital!
Er sollte mindestens Rücklagen haben um ein Jahr überbrücken zu können.
- ausreichend Geschäftskontakte
- niedere/einfache Tätigkeiten bzw. Dienstleistung. (Natürlich kann es hier gerne anders sein, nur dann ist es fraglich warum eine Ich-AG gegründet wird.

Bitte in der Hoffnungslosigkeit nicht zu sehr von der Ich-AG anstecken lassen. Genau SICH und die IDEE prüfen!!!!!

Es ist nicht böse gemeint aber:

- Wenn auf Jemanden die obigen Kriterien zutreffen, dann ist es schon verwunderlich, dass die Kompetenz vorhanden sein soll Unternehmer zu sein.

Wer sich in seiner Situation in dieses Wagnis begiebt, der muss sich bewußt sein, dass trotz allem guten Willens und Bemühungen der "Absturz" danach enorm sein wird. In den meisten mir bekannten Fällen wurde vor lauter Engagement das allerletzte an Geld und sonstigen Ressourcen verpulvert.

Beschäftigung wird in Deutschland in großer Menge geschaffen/ ist vorhanden - nur keine Arbeitsplätze!

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#3
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Sorry, Terr Roger, aber was du schreibst, kann ich nicht wirklich nachvollziehen.

Warum ist jeder, der eine Ich-AG gründet, minderqualifiziert???? Soll das ein Witz sein???? Ich bin gelernte Bürokauffrau, habe jahrelange Berufserfahrung, 1 Fremdsprache fließend in Wort und Schrift, sehr gute PC-Kenntnisse und Grundkenntnisse in Buchführung. Ich hab mich, als ich meine letzte Stelle verlor (verdiente ziemlich viel in einer Bank!), SOFORT bei 8 verschiedenen Unternehmen beworben, wovon 6 Stück Zeitarbeitsfirmen waren.

Gleichzeitig habe ich mich zusätzlich noch im Stall beworben, ich reite seit 21 Jahren, besitze 2 Reitabzeichen und reite Dressur, Springen und Gelände.

Und was ist passiert? Nicht mal die Zeitarbeitsfirmen hatten was für mich. Da werden angebliche Stellen ausgeschrieben, auf die man 100%ig passt, die sind aber komischer Weise immer schon besetzt, wenn man sich drauf bewirbt, stehen aber Wochen später immer noch im Netz. Dann werden einem die Ohren vollgeheult, man könne die eigenen Angestellten nicht unterbringen, und dann wird man in die Kartei/Datei aufgenommen und hört nie wieder was.

Im Stall geriet ich auch immer wieder an die schwarzen Schafe. Entweder sie wollten so gut wie nichts zahlen (und ich kann mit relativ wenig leben!) oder aber sie hielten einen wochenlang hin und versprachen ständig irgendwelche Anrufe, in denen man erfahren sollte, ob man genommen wird, und hörte nie wieder was.

Die ICH-AG ist dann gut, wenn du eben unter der Gewinngrenze von 25.000 EUR bleibst, und wenn du eine Geschäftsidee hast, bei der du kein Eigenkapital brauchst.

Z. B. wenn du nur eigene Dienstleistungen anbietest, also nicht wer weiß wie heftig in Vorkasse treten musst.

In meinem Fall ist das gegeben. Das spricht aber nicht für eine Minderqualifikation oder Blauäugigkeit.

Man muss sich schon genauestens erkundigen und alles genau durchrechnen, bevor man sich dazu entschließt.

Ciao,
Gaby.

PS: Innerhalb von 2 Jahren kann ich, wenn die ICH-AG scheitert, wieder zu meiner bisherigen Alhi zurückkehren. Wo liegt jetzt das große Risiko? In den nächsten 2 Jahren sollte sich herausgestellt haben, ob es klappt oder nicht.

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#4
 Von 
Toffifee
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 25x hilfreich)

@Terr
Minderqualifiziert--->bin Steuerfachangestellte
Chancelos auf dem normalen Arbeitsmarkt-->als Alleinerziehende hat man so kleine Problemchen am Bein hängen,is dann manchmal schwierig den Wünschen des Chefs
gerecht zu werden.
Eine Antwort auf meine Frage hattest du nicht.
Alles was du zu sagen hattest ist kurzgesagt..wer arbeitslos ist solls auch bleiben.
Danke für deinen Beitrag.

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