Art und Gegenstand meines Unternehmens

9. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
msn505166-22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Art und Gegenstand meines Unternehmens

Hallo,

ich habe vor ein paar Wochen ein Kleinunternehmen angemeldet. Die Gewerbeanmeldung und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach besten Wissen und Gewissen ausgefüllt und abgeschickt.

Nun ist vor ein paar Tagen ein Schreiben von der Berufsgenossenschaft Holz und Metal angekommen. Ich habe in der Gewerbeanmeldung angegeben, dass ich Haushaltswaren elektrochemisch vergolden und weiterverkaufen möchte, sprich Handel.

Was muss ich unter Art und Gegenstand des Unternehmens nun angeben?

Mit freundlichen Grüßen

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6255 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von msn505166-22):
Ich habe in der Gewerbeanmeldung angegeben, dass ich Haushaltswaren elektrochemisch vergolden und weiterverkaufen möchte, sprich Handel.

Was muss ich unter Art und Gegenstand des Unternehmens nun angeben?

Elektrochemische Vergoldung von Haushaltswaren und deren Verkauf?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
msn505166-22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, ich bin mir nur nicht ganz sicher ob ich die Vergoldung überhaupt erwähnen soll. Die Haupttätigkeit ist wohl der Handel.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Elektrochemische Vergoldung von Haushaltswaren und deren Verkauf?

Zustimmung.



Zitat (von msn505166-22):
sprich Handel.

Handel bedeutet das man Waren ankauft und verkauft.



Zitat (von msn505166-22):
Haushaltswaren elektrochemisch vergolden

Man produziert also Waren die man vertreibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
msn505166-22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kaufe die Ware ein, vergoldet diese und verkaufe diese dann weiter.

Ob das unter produzieren fällt, wenn ich nur eine hauchdünne Goldschicht aufbringe war mir bis jetzt auch nicht klar.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7088 Beiträge, 1479x hilfreich)

Mit Verlaub, dir scheint einiges nicht klar zu sein. Es gibt nämlich kein Kleingewerbe. Ich empfehle, dir daher ein Existenzgründerseminar. Das kann auf keinen Fall schaden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von msn505166-22):
Ich kaufe die Ware ein, vergoldet diese und verkaufe diese dann weiter.
Das dürfte Produktion und Handel/Vertrieb sein.
Zitat (von msn505166-22):
Ob das unter produzieren fällt, wenn ich nur eine hauchdünne Goldschicht aufbringe
Du produzierst natürlich etwas vergoldetes (egal, ob hauchdünn oder dick), denn der frühere Kochlöffel ist nun ein vergoldeter. Du bist also gewerblich tätig, stellst selbst etwas her. Die BG und sicher auch die IHK werden dich unter ihrer *Fittiche* nehmen. Das werden sie sich dann *vergolden* lassen. ;)
Aber auch wenn du den Kochlöffel nicht vergolden würdest, sondern Löcher reinbohrst, wärst du Produzent.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von msn505166-22):
Okay, ich bin mir nur nicht ganz sicher ob ich die Vergoldung überhaupt erwähnen soll.


Dann erkläre mal der BG, wie Du dir beim Handel mit Kochlöffeln, die Goldlösung in die Augen kippen konntest.

Nur ein Beispiel, weshalb man das nicht verschweigen sollte....

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
msn505166-22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit Kleinunternehmen meine ich die Kleinunternehmerregelung die ich in Anspruch nehme.

Danke für die Klarstellung. Ich werde natürlich nichts verheimlichen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6255 Beiträge, 1497x hilfreich)

Stichwort "Vergolden": da sollte man vorher prüfen, ob das eventuell ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ist - [link=https://dejure.org/gesetze/GewO/38.html]§38 GewO [/link].

An- und Verkauf von (...)
c) Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall (...)
durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
msn505166-22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist nicht genehmigungspflichtig, habe mich darüber informiert.

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