Hallo,
ich habe vor ein paar Wochen ein Kleinunternehmen angemeldet. Die Gewerbeanmeldung und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach besten Wissen und Gewissen ausgefüllt und abgeschickt.
Nun ist vor ein paar Tagen ein Schreiben von der Berufsgenossenschaft Holz und Metal angekommen. Ich habe in der Gewerbeanmeldung angegeben, dass ich Haushaltswaren elektrochemisch vergolden und weiterverkaufen möchte, sprich Handel.
Was muss ich unter Art und Gegenstand des Unternehmens nun angeben?
Mit freundlichen Grüßen
Art und Gegenstand meines Unternehmens
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIch habe in der Gewerbeanmeldung angegeben, dass ich Haushaltswaren elektrochemisch vergolden und weiterverkaufen möchte, sprich Handel. :
Was muss ich unter Art und Gegenstand des Unternehmens nun angeben?
Elektrochemische Vergoldung von Haushaltswaren und deren Verkauf?
Okay, ich bin mir nur nicht ganz sicher ob ich die Vergoldung überhaupt erwähnen soll. Die Haupttätigkeit ist wohl der Handel.
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ZitatElektrochemische Vergoldung von Haushaltswaren und deren Verkauf? :
Zustimmung.
Zitatsprich Handel. :
Handel bedeutet das man Waren ankauft und verkauft.
ZitatHaushaltswaren elektrochemisch vergolden :
Man produziert also Waren die man vertreibt.
Ich kaufe die Ware ein, vergoldet diese und verkaufe diese dann weiter.
Ob das unter produzieren fällt, wenn ich nur eine hauchdünne Goldschicht aufbringe war mir bis jetzt auch nicht klar.
Mit Verlaub, dir scheint einiges nicht klar zu sein. Es gibt nämlich kein Kleingewerbe. Ich empfehle, dir daher ein Existenzgründerseminar. Das kann auf keinen Fall schaden.
Das dürfte Produktion und Handel/Vertrieb sein.ZitatIch kaufe die Ware ein, vergoldet diese und verkaufe diese dann weiter. :
Du produzierst natürlich etwas vergoldetes (egal, ob hauchdünn oder dick), denn der frühere Kochlöffel ist nun ein vergoldeter. Du bist also gewerblich tätig, stellst selbst etwas her. Die BG und sicher auch die IHK werden dich unter ihrer *Fittiche* nehmen. Das werden sie sich dann *vergolden* lassen.ZitatOb das unter produzieren fällt, wenn ich nur eine hauchdünne Goldschicht aufbringe :
Aber auch wenn du den Kochlöffel nicht vergolden würdest, sondern Löcher reinbohrst, wärst du Produzent.
ZitatOkay, ich bin mir nur nicht ganz sicher ob ich die Vergoldung überhaupt erwähnen soll. :
Dann erkläre mal der BG, wie Du dir beim Handel mit Kochlöffeln, die Goldlösung in die Augen kippen konntest.
Nur ein Beispiel, weshalb man das nicht verschweigen sollte....
Mit Kleinunternehmen meine ich die Kleinunternehmerregelung die ich in Anspruch nehme.
Danke für die Klarstellung. Ich werde natürlich nichts verheimlichen.
Stichwort "Vergolden": da sollte man vorher prüfen, ob das eventuell ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ist - [link=https://dejure.org/gesetze/GewO/38.html]§38 GewO
[/link].
An- und Verkauf von (...)
c) Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall (...)
durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
Ist nicht genehmigungspflichtig, habe mich darüber informiert.
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