Auch hier ??? Namensgebung bei GbR

16. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Vitamin B.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Auch hier ??? Namensgebung bei GbR

Hallo zusammen

auch ich bin ein Existensgründer und würde gerne mit einer Freundin zusammen ein kleines Freelancerprotal eröffnen.
Nun haben wir schon einen Namen gefunden aber wissen ebe nicht, was genau jetzt aufs Briefpapier bzw. Impressum der Internetseite muss.

geht der Titel so?
" Firmenname"
Meier und Müller GbR

oder kann man nur

"Firmenname" GbR machen?


eine Antwort wäre sehr nett! :-)
Besten Dank und schöne Grüße!!! :-)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo!

Die erste Variante ist absolut sicher.
Bei der zweiten Version muss im Briefkopf / Impressum auch ersichtlich sein, wer die Gesellschafter sind.
Im Schadensfall haftet ja nicht die GbR, sondern die Gesellschafter.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vitamin B.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

auch Hallo

danke für die Info,
dann werden wir die erste Variante einfach machen!

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jarde
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, mit der Antwort wurde auch mir geholfen, allerdings hätte ich da noch eine frage.
Kann ich das GbR hinsetzten wo ich will?
Z.b.
[FIRMENNAME]GbR
Jürgen Meier &
Fritz Muster

oder muß das GbR hinter die Namen der Geselschafter?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

Im Firmenrecht ist es üblich, den Rechtsformzusatz an das Ende der Firma zu setzen.

Nun ist die GbR ja aber keine Handelsgesellschaft und hat daher keine Firma, sondern lediglich eine Geschäftsbezeichnung. Für diese Geschäftsbezeichnung gelten die firmenrechtlichen Regeln allerdings analog, besonders, wenn es sich um eine Außen-GbR handelt, d.h. eine GbR, die auch zu Dritten rechtsgeschäftlich in Kontakt tritt.

Bei der Wahl der Geschäftsbezeichnung gelten also die Grundsätze der Firmenwahrheit und Firmenklarheit ebenso.

Wo dann das GbR-Kürzel steht, ist dann egal, weil der Rechtsverkehr erkennt, daß es sich um eine GbR handelt. Die Grundsätze der Firmenwahrheit und -klarheit sind dann eingehalten. Das ist doch das Entscheidende.

2x Hilfreiche Antwort

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