Auf EBAY für andere verkaufen

8. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Terence-0
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)
Auf EBAY für andere verkaufen

Hallo!

Ich müsste für jemanden unzählige Artikel auf EBAY verkaufen.
Da ich daürf sowieso ein Gewerbe anmelden muss, möchte ich diesen Dienst auch für andere Leute anbietebn.
Habe mich jetzt schlau gemacht,und fasse mal zusammen:

Ich muss ein Gewerbe anmelden, "Online-Handel" dürfte passend sein.
Ich muss für eine Lizenz zahlen (Verpackungsordnung)
Ich brauche einen Anwalt der mir die Widerrufsbelehrung und AGB erstellt.
Einen Steuerberater weil ich keine Ahnung habe wie ich die ganzen Ein-und Ausgaben verrechnen soll.

habe ich etwas übersehen?
Wie läuft das genau mit der Lizenzierung der Verpackungen,
ich darf wohl nichtmal ein paar alte Zeitungen zusammenknüllen, um damit eine Versandschachtel auszufüllen?


Müssen diese Gesetze alle gewerblich angemeldeten Mitglieder auf EBAY einhalten?

Muss sich ein Gewerbetreibender, z.B. ein Bäcker auf EBAY als gewerblich anmelden, wenn er z.B seine Teigknetmaschine auf EBAY verkauft?


Wenn sich alle Gewerbetreibenden an diese Gesetze halten müssen, dann wäre das für mich ein kleiner Vorteil, weil wer tut sich schon all das freiwillig an,wenn er nur ein paar Teile verkaufen will?!

Muss ich mich Verkaufsagent von EBAY nennen, oder kann ich einfach so Sachen in meinem Namen verkaufen?

Danke!
Terence










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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Terence-0
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Katzenklo!

Also, das miut den Lizenzen war für mich auch neu, wäre fast vom Hocker gefallen...
http://www.wb-law.de/news/allgemein/403/die-neue-verpackungsordnung-kommt/


Ein Gewerbe mnuss ich anmelden, da es sich um die Artikel um Lagerbestände eines Geschäftes handeln.
Und selbst wenn es nicht so wäre:
Mir könnte ein Gewerbe unterestellt werden, wenn ich z.b. 3 gleiche Gegenstände auf EBAY verkaufen würde, und solche Fallstricke gibt es tausende...


Zu der Frage als Kleinunternehmer habe ich noch eine Frage:

Angenommen ich verkaufe für jemanden ein Auto für 100.000 Euro, und nehme als Provision natürlich keine 20%, sondern pauschal 100 Euro.
Komme ich dann nicht über den Umsatz-Höchstbetrag als Kleinunternehmer drüber?

Also, ich glaube ich melde jetzt einfach ein Gewerbe an, und lasse mir dass den nötigen AGB usw. Kram ausarbeiten, wenn die erste Abmahnung kommt weiss cih ja was ich falsch gemacht habe :)




2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

Lizens ist vieleicht falsch ausgedrückt aber du meinst das Richtige!
01.01.2009 Verpackungsverordnung = Zwangsanmeldung an das RESY System für alle Onlinheändler.

je nach dem was Du verkaufst ist die Batterieverordnung noch wichtig! ( Handy MP3 Player Uhren ...... )

Anwalt sehr wichtig!

Zeitungspapier = VERBOTEN!

Mehrfachverwendung von Kartons = NEIN !

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Terence-0
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo nichtsnutz! (Warum habe ich hier das Gefühl alle zu beleidigen?) :)

Ich verkaufe alle möglichen Gebrauchtartikel,
da kann alles dabei sein.
Wie gesagt alles gebraucht, muss ich da die Batterieverordnung beachten?

Ich frage mich, was noch alles auf mich zukommt, immer wieder neue Begriffe:
Verpackungsordnung, Batterieverordnung, kommen da noch ein paar Hundert Verordnungen?

EDIT: Habe mal gegoogelt.
Heisst Batterieverordnung lediglich, dass ich meine Käufer darauf hinweisen muss, dass die Batterien ordnungsgemäss entsorgt werden müssen?

Danke !
Terence


-- Editiert von Terence-0 am 08.02.2009 21:19

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

quote:
Zeitungspapier = VERBOTEN!

Mehrfachverwendung von Kartons = NEIN !



Wie kommst Du denn darauf ? Was soll daran verboten sein, Papier als Füllmaterial zu verwenden ? Und auch Kartons kann man mehrfach verwenden. Bei dem Gesetz geht es im Wesentlichen um Abfallvermeidung, in zweiter Linie um Abfallentsorgung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Terence-0
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Fragende2008 !

Also, einen Anwalt nehme ich mir auf jeden Fall, der mir die "Zauberprüche gegen Abmahnhaie" ausknobelt.

Der ganze Bürokratenmist ist mir langsam egal, schliesslich zahlt letzdenends immer der Käufer den ganzen Aufwand ...
Ich zahle die ganzen Unkosten sicher nicht, weil wenn ich Verlust mache, dann gebe ich das Geschäft eben auf.

Oder fange vielleicht gar nicht an mit dem Mist, wenn man heute einen Salzstreuer auf EBAY versteigert, muss man sich schon fragen ob das legal ist, oder ob man andere Verpackungsreglementierungen beachten muss und und und....Deutschland ist echt ein lustiges Land geworden, regiert von ??
Kein Wunder dass so viele auswandern, oder sich von Hartz4 durchziehen lassen.

Dass AGB`s nicht notwendig sind wäre mir neu.






1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
alexpam
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Also,

zunächst einmal bist du kein Händler, sondern Makler, wenn du für andere etwas anbietest. Für eine Gewerbeanmeldung gelten da besondere Regelungen.

Außerdem musst du dich nicht einem dualen System anschließen, wenn deine Verpackung von einem lizensierten Hersteller kommt.

Alles nicht so schlimm wie es aussieht.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Terence-0
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Fragende!

Natürlich müssen alle meine Unkosten ja bezahlt werden.
Und da ich mein Geschäft nicht als teueres Hobby betreiben will, müssen
logischerweise meine Kunden diese Kosten zahlen.

Und da alle Onlinehändler diesen Aufwand haben, wird halt der
Preis für Online-Versanddienstleistungen allgemein steigern.

Schätze mal, die Politik möchte so irgendwas regeln oder wie auch immer...

In Deutschland kommen also Strafen von bis zu 50.000 EURO auf einen zu, wenn man etwas einfach wie ein Privatmann in einer Schachtel versendet, oder zusammengeknülltes Papier als Füllmaterial benutzt.
In den USA ist es verboten, von einem Flugzeug aus auf einen Elch zu schauen.
Im Gegensatz zu den USA werden im Clounsland Deutschland die Strafen auch knallhart durchgezogen





1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
alexpam
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Noch einmal:

Du musst dich nicht einem dualen System anschkießen, wenn deine Verpackung von einem Hersteller kommt, der bereits lizensiert ist und an einem solchen System teilnimmt.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Terence-0
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo alexpam!

Also, immer wieder höre ich etwas anderes, ich mal mich gleich noch mal in einem EBAY-Forum schlau.
Das war auch mein Gedanke,
Dass es Verpackungen gibt, auf die bereits die Gebühren für die Entsorgung drauf sind.
Wäre natürlich sehr viel einfacher, weil woher soll ich wissen, wie viel Verpackung ich dieses Jahr benötige, und dann noch welche Materialien (Pappe, Glas, Kunststoff, Holz usw...)
Ich muss gleich mal nach so einem Hersteller googeln ,danke!


2x Hilfreiche Antwort

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