Hallo,
ich beginne bald meine Ausbildung und würde gerne ein kleines nebenbei Projekt, bei dem ich Geld verdiene, weiter betreiben. Es tritt kein Aufwand für mich auf, ich muss es nur verkaufen. Dieser Verkauf funktioniert so, dass mir monatl. vom Kunden Geld überwiesen wird.
Nun meine Frage, was muss ich tun, damit ich nicht rechtl. Komplikationen mit meinem Arbeitgeber habe und, welche Unternehmensform wäre dazu geeignet, wenn ich nicht, wie bei z.B. einer UG, einen Steuerprüfer beauftragen muss ?
LG
-- Editiert von der_neue123mitglied am 21.05.2020 18:33
Auszubildender und Nebengewerbe
21. Mai 2020
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Frage vom 21. Mai 2020 | 18:16
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszubildender und Nebengewerbe
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#1
Antwort vom 21. Mai 2020 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119527 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatNun meine Frage, was muss ich tun, damit ich nicht rechtl. Komplikationen mit meinem Arbeitgeber habe :
Prüfen, welche Vorraussetzungen bei dem Arbeitgeber vorliegen um ein Unternehmen "nebenbei" zu haben.
Zitatwelche Unternehmensform wäre dazu geeignet, :
Kommt ganz darauf an, was man macht, wie weit man haften will, welche Einnahmen man hat.
Zitatwenn ich nicht, wie bei z.B. einer UG, einen Steuerprüfer beauftragen muss ? :
Weder bei einer UG noch bei einer sonstigen Unternehmensform wirst Du einen Steuerprüfer beauftragen müssen. Das macht bei Bedarf das Finanzamt.
#2
Antwort vom 21. Mai 2020 | 18:54
Von
Status: Senior-Partner (6264 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatAuszubildender und Nebengewerbe :
Ein "Nebengewerbe" setzt immer ein Hauptgewerbe voraus. Im beschriebenen Fall geht es schlicht um ein Gewerbe.
Zitat:Nun meine Frage, was muss ich tun, damit ich nicht rechtl. Komplikationen mit meinem Arbeitgeber habe
Den Arbeitgeber geht es grundsätzlich gar nichts an, ob sein Arbeitnehmer nebenbei einen Gewerbebetrieb betreibt, es sei denn, er wäre Beamter. (Insofern ist eine selbständige Tätigkeit neben einem angestellten Arbeitsverhältnis etwas anderes als eine angestellte Nebentätigkeit.)
Aber: der Arbeitnehmer darf seinem Arbeitgeber nicht Konkurrenz machen, das wäre ein Verstoß gegen die gegenseitigen "Treuepflichten".
Zitat:und, welche Unternehmensform wäre dazu geeignet, wenn ich nicht, wie bei z.B. einer UG, einen Steuerprüfer beauftragen muss ?
"Steuerprüfer" sind Mitarbeiter des Finanzamts. Die kommen ggf. von ganz allein.
Eine UG braucht im übrigen genau wie eine GmbH nicht zwingend einen Wirtschaftsprüfer, der ein Testat über den Jahresabschluss erteilt.
Ansonsten ist eine Existenzgründerberatung, z.B. bei der IHK, dringend angeraten.
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#3
Antwort vom 21. Mai 2020 | 22:17
Von
Status: Schlichter (7125 Beiträge, 1491x hilfreich)
ZitatEs tritt kein Aufwand für mich auf, ich muss es nur verkaufen. Dieser Verkauf funktioniert so, dass mir monatl. vom Kunden Geld überwiesen wird. :
Interessantes Gewerbe. Buchführung machst du ja sicherlich. Das kostet Dich eine geiwsse Zeit und dir wird aber sicherlich nicht deinen eigentlichen Job gefährden.
Auch wird diese Zeot sicherlich nicht relevant sein für die Krankenversicherung
Zitat:Hauptberuflich angestellt und Nebengewerbe
Wenn Sie Vollzeit arbeiten und hauptberuflich angestellt sind, so müssen Sie sich im Regelfall nicht gesondert krankenversichern. Sollten Sie irgendwann die Einkommensgrenzen überschreiten bzw. zu viele Stunden im Nebengewerbe arbeiten, könnte es passieren, dass Sie in die freiwillige Krankenversicherung wechseln müssen. Alternativ können Sie sich dann auch privat versichern.
Wenn Du alles richtig machst, kommt der Steuerprüfer erst in 20 Jahren :-)
#4
Antwort vom 22. Mai 2020 | 09:24
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Zitatweiter betreiben :
Das heißt, Du hast bereits ein Gewerbe!
Anmeldung ist erfolgt, Steuernummer zugewiesen?
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