Beginn freiberuflicher Tätigkeit nach Arbeitslosigkeit

30. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
sanbene
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beginn freiberuflicher Tätigkeit nach Arbeitslosigkeit

Hallo zusammen,

mir stellen sich derzeit einige Fragen, bei denen die Community mir vielleicht behilflich sein kann.

Zu meiner Lage: Ich bin seit zwei Monaten arbeitssuchen gemeldet und beziehe ALG1. Mein Beruf ist Filmproducer / Produktionsmanager. Ich möchte nun gerne ab November freiberuflich anfangen zu arbeiten. Nun meine Fragen:

1. Welche Jobbezeichnung ist die geeignetste um beim Finanzamt als freiberuflich eingestuft zu werden?
2. Da ich nur ein Jahr fest davor gearbeitet hatte, und nun schon zwei Monate verstrichen sind, habe ich wohl die Chance auf einen Gründungszuschuss vertan, korrekt? (da man dies innerhalb der ersten 4 Wochen tun muss)
3. Ist es clever im ersten Monat der Tätigkeit, die Zahlungseingänge eher gering zu halten, da das Finanzamt einen sonst Einkommenssteuertechnisch auf dieser Grundlage einschätzt und man dann in den Folgemonaten, wenn weniger Geld reinkommt, trotzdem dementsprechende Vorauszahlungen tätigen muss?
4. Wäre es sinnvoll, sich zu Beginn gleich einen Steuerberater dazu zu holen?
5. Melde ich mich beim Arbeitsamt einfach ab, sobald ich den ersten Rechnungseingang habe und stoppe somit die Zahlung des ALG?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe,
Mit freundlichen Grüßen
Ben

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31936 Beiträge, 5625x hilfreich)

zum GRZ:
https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss
du musst bei Beginn der freiberuflichen/selbständigen Tätigkeit mind. noch 150 Tage ALG-Anspruch haben.
Weitere Infos:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__94.html
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf

Das Finanzamt fragt nicht nach der Berufsbezeichnung. Du wirst dort als Selbständiger geführt, evtl. oder wahrscheinlich zunächst nach der Kleinunternehmerregelung (max. 17.500,- € p.a.)

Als Filmproduzent stellst du was her und verkaufst es möglichst. Das ist eine gewerbliche Tätigkeit (Produktion und Handel). Du solltest aber bei deinem zuständigen Gewerbeamt nachfragen. Finden sie diese Berufsbezeichnung in ihren *Rollen*/Listen nicht, dann bist du Freiberufler.

Ob clever oder nicht: Zunächst mal brauchst du für einen GRZ einen zertifizierten Businessplan. Damit wird die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee geprüft oder eben abgewiesen.
Ohne diese Bestätigung bemüht sich die Arbeitsagentur nicht. Dein Vermittler nennt dir eine fachkundige Stelle, die diesen Businessplan prüft.

Zahlungseingänge gering halten? Vielleicht bist du froh, in dieser Branche überhaupt einen Zahlungseingang zu verzeichnen.

Auch dir sei dringend empfohlen:
Buch dir jetzt einen Existenzgründer-Kurs bei der IHK... ob gewerblich oder freiberuflich... selbständig ist das *Zauberwort*.

Zitat (von sanbene):
Ich möchte nun gerne ab November freiberuflich anfangen zu arbeiten.
Das fragst du am 30. 10.---schon kreativ... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von sanbene):
Welche Jobbezeichnung ist die geeignetste um beim Finanzamt als freiberuflich eingestuft zu werden?

Gar keine. Weil das nicht von der "Jobbezeichnung" abhängt, sondern von de Realität.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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