Betriebsausgaben: Steuernummer auf Rechnung notwendig?

7. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go472998-78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsausgaben: Steuernummer auf Rechnung notwendig?

Hallo,

Ich bin frisch Selbststaendig, habe die steuerlich Ersterfassung zum Finanzamt geschickt und warte nun auf meine Steueridentifikationsnummer.

Ich arbeite aktuell mit einem australischen Unternehmen zusammen und werde dort als Geschaeftsreise hinfliegen fuer Meetings etc. weil das Projekt gerade in einer kritischen Phase ist. Das Business visum habe ich schon.

Muss auf der Rechnung des Flugtickets meine Steueridentifikationsnummer stehen, dass ich diese als Betriebsausgabe (Wegekosten(?)) geltend machen kann?
Ich habe auch einen Brief in dem mich das Unternehmen zu sich einlaedt, da dass Finanzamt solche Geschaeftsreise wohl ungern sieht will ich auf Nummer sicher gehen.

Ich arbeite als IT Consultant / Software Engineer falls das eine Rolle spielt.

Bonusfrage: Wenn ich circa 38.000 euro Umsatz habe bei 0 Betriebsausgaben wie hoch wird die Einkommensteuer circa sein. Gibts da Richtlinien? Habe etwas von circa 33% gehoert. Ich zahle keine Umsatzsteuer, da meine Umsaetze nicht steuerbar sind ( Nicht EU Ausland= Australien). Dann wuerde ich natuerlich first class kaufen, da meine Betriebsausgaben als ITler nahezu nicht vorhanden sind.

Tausend dank!

-- Editiert von go472998-78 am 07.06.2018 18:50

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von go472998-78):
Muss auf der Rechnung des Flugtickets meine Steueridentifikationsnummer stehen, dass ich diese als Betriebsausgabe (Wegekosten(?)) geltend machen kann?

Nein, wenn dann höchstens die Steuernummer. Aber auch das ist keine Pflicht, wenn die Airline eine Inländische ist. Bei Rechnungen aus dem Ausland sollte auch die Steuernummer / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsempängers auf der Rechnung stehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go472998-78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer die gleiche Frage hat, hier ist die Antwort:
https://www.lufthansa.com/mediapool/pdf/92/media_521365492.pdf

Zitat:

Das Passenger Receipt gilt gemäß § 34 UStDV als Fahrausweis und damit als
ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. § 14 UStG . Es kann zusammen mit dem
Kreditkarten- oder Lastschriftbeleg sowohl für die Reisekostenabrechnung als auch
den Vorsteuerabzug verwendet werden.

Gemäß § 31 (2) UStDV genügt es den Anforderungen an einen Fahrausweis, wenn
sich auf Grund der in dem Fahrausweis aufgenommenen Bezeichnung der Name und
die Anschrift des leistenden Unternehmers eindeutig feststellen lassen. Durch den
Carrier-Code "LH", der international für die DLH AG festgelegt ist, ist diese
Anforderung an das Passenger Receipt als Rechnung erfüllt.
Die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Adresse des
Leistungsempfängers ist bei Fahrausweisen i.S.d. § 34 UStDV entbehrlich. Die
Angabe eines Namens bezeichnet den zur Flugreise berechtigten Passagier, nicht
den Leistungsempfänger.


Ob das jetzt fuer auslaendische Fl***ermittler unterschiedlich ist: keine Ahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Das braucht nicht.

Nur werden die genaus nachfragen ob deine "Geschäftsreise" nicht auch "private Aspekte hat". Also würde uch eine Art Tagebuch führe, wenn dann in 2-3 Jahren dumme fragen kommen.
Bei einem 38000 Umsatz Auftrag - können ja nicht besonders viele an "Reisen" drin sein.

Übrigens kann man Vorsteuer auch absetzen, wenn man keine einnimmt.

Das die Steuer nicht nachfragt, liegt daran das man denen die Buchhaltung erst gar nicht zeigt. Das macht dann der Steuerprüfer nach Jahren. 40000 Euro Reisekosten und 38000 Einnahmen, sind dann ein Hobby. Irgendwo dazwischen ist die Grenze. Oder 4000km Mietwagen aber 2 Geschäftsmeetings im selben Ort...... oder ne medizinische Behandlung wegen Surfunfall.....

-- Editiert von DumitruKurier am 10.06.2018 11:42

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