Hallo,
ich habe eine Einzelfirma mit verschiedenen Bereichen. Das heißt wir bieten unter verschiedenen Internetportalen bzw. mit verschiedenen Namen Produkte an. Auf der Rechnung steht jedoch immer die gleiche Firmenbezeichnung.
Jetzt würde ich gerne einen neuen Namen für die gesamten Bereiche.
Hierbei dachte ich an meinen Nachnamen in Verbindung mit dem Wort Group.
Jetzt die Frage:
Ist dies gesetzlich üerbhaupt erlaubt, oder kann ich etwas nur Group nennen, wenn es eine Gesellschaft ist, bzw. Mutter und Tocherunternehmen vorhanden sind?
Oder kann ich für meine Einzelfirma auch den Namen Group verwenden?
(Dieser Name wird nirgendwo eingetragen, sollte also nur für Kunden eine Information bieten, welche Bereiche dazugehören)
Die gleiche Frage gilt mit dem Wort Holding.
Vielen Dank im Voraus für Eure hilfe!
Bezeichnung Group und Holding
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Dazu müssten Sie ja für jeden Bereich ein unternehmen gründen. Lesen Sie dazu auch einmal hier nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensverbindung
Vielen Dank.
Also ist dies auch bei einder Goup nötig?
Ich dachte mir eben, dass Group auf deutsch ja vermutlich eine Gruppe ist und man es deshlab vielleicht verwenden kann.
Gibt es eine andere Bezeichnung welche man verwenden darf?
Evtl. sonst halt einfach Nachname + Medien...
Gefällt mir aber leider nicht so gut
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Was noch gehen würde, wenn Sie die einzelnen Webseiten unterschiedlich nennen, z.B. Nachname Produkt1, Nachname Produkt 2 o.ä.
Die Anbieterkennzeichnung muss aber auf der Rechnung und im Impressum eindeutig Ihrer Firma zuordbar sein. Auf den Rechnungen können Sie sehr wohl aber den Header oder den Webseiten Namen nutzen um da Unterschiede zu bieten.
Ok, danke.
Finde es schade, dass man Group nicht verwenden kann. Heißt ja auf Deutsch übersetzt eigentlich nur Gruppe.
Hingegen Nachname - Company, Business oder enterprise könnte man sagen oder?
danke!
Das sind teilweise Begriffe aus der amerikanischen Geschäftswelt und da muss ich passen....sorry. Keine Anhnung ob Sie als deutsche Firma sich solche Zusätze annehmen dürfen.
Ok, Vielen Dank nochmals raptor2.
Eine andere Frage noch.
Wenn ich bsp. jetzt die Domain www.meinnachname-group.com registrieren würden und im Header meinnachname-group schreibe.
Jedoch auch groß den Namen der Einzelfirma anbringe. Ist dies vermutlich erlaubt?
Ich würde auf die Rechnungen überhaupt auch nur den richtigen Firmennamen geben.
In Kombination für Group würde ich dann nur die Domain-Adresse machen.
Wäre dies auch schon nicht erlaubt? Da man bei Group als erstes einen Konzern vermutet?
Ich denke einmal, dass das nicht so gut wäre. Bitte bedenken Sie, da Sie es nicht rechtsicher wissen, irgend ein gewiefter Mitbewerber mit seinem Anwalt Sie Aufgrund dieser Sache schon abmahnen lassen könnte. Es wäre fraglich ob es diesen Test wert wäre. Andernfalls kann ich Ihnen nur raten, Ihre Frage auch bei www.frag-einen-anwalt.de zu stellen. Denn die Sache die Sie da planen ist doch etwas knifflig. Vielleicht fragen Sie am besten einen Anwalt, der Anhnung im internationalen Geschäft hat. Da haben Sie dann doch eine gewisse Rechtssicherheit.
Ansonsten wünsche ich Ihnen auf jeden Fall weiterhin viel Glück bei Ihren Projekten.
herzlichen dank!
einen schönen Abend noch...
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